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Kreis
für die
Kreise Hersfcld/ Hünfeld und Ziegenham.
J^ 81 HerSfeld, Mittwoch, den 11. Octoöer 18VR.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 8z Sgr- pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.
Amtlicher Theil.
Lanvrathsamt Hersfeld.
Das reisende Publikum wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach einer K. K. Oesterreichischen Mini- sterial-Verordnung vom 10. Mai 1867 jeder Ausländer, welcher sich nach Oesterreich begiebt, mit einem ordnungsmäßigen Passe oder mindestens mit einer solchen Urkunde versehen sein muß, welche über den Vor- und Zunamen, den Character oder die Beschäftigung und den Zuständigkeits- (Heimaths-) Ort des Reisenden vollen Aufschluß giebt.
Cassel, den 23. September 1871.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Wird hierdurch veröffentlicht.
Hersfeld, am 10. Oktober 1871.
Der Königliche Landratb Auffarth.
Da die im Kreisblatt vom 13. v. Mts. Nr. 73 abgedruckte Polizeiverordnung vom 21. August d. J.— betreffend die mikroskopische Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen — mit dem 1. December d. I. in Kraft tritt, so ist es erforderlich, daß für alle diejenigen Orte, wo sich Metzger, Wirthe oder andere Personen befinden, welche Schweine zum Verkauf schlachten, Sachverständige zur Vornahme der mikroskopischen Untersuchung des Schweinefleisches bestellt werden.
Alle diejenigen, welche bereit sind, dieses Amt zu übernehmen und den Nachweis ihrer Befähigung liefern können (siehe §. 2 des Reglements zu obiger Verordnung), fordere ich daher auf, ihre Gesuche noch alsbald bei mir unter Vorlage der Qualifikationsatteste ein- zureichen.
Hersfeld, am 10. Oktober 1871.
Der Königliche Landrath Auffarth.
W a h l z e u g n i ß.
Nachdem bei der am 30. September 1871^
Stande der Landgemeinden des Kreises Hersfeld vorgenommenen Wahl eines Abgeordneten zum Communal- landtage des Regierungsbezirks Cassel, an welcher von 3553 Wahlberechtigten sich deren 1272 betheiligten, der Herr Bürgermeister Georg Pfaff zu Hattenbach mit 597 Stimmen zum Abgeordneten gewählt worden ist, so wird demselben dieses Wahlzeugniß unter Bei- drückung des Dienstsiegels des Königlichen Landrathsamts Hersfeld mit der weiteren Bescheinigung ertheilt, daß er die auf ihn gefallene Wahl angenommen hat und die allgemeinen und besonderen Ggenschaften eines Abgeordneten zum Communallandtage besitzt. _ Mtdb am 9. Oktober 1871,
Der Bezirks - Ausschuß zur Wahl eines AbgeRbneten zum Communallandtage im Stande der Landgemeinden
. ™ „ des Kreises Hersfeld:
der Wahlkommissar: die Beisitzer:
Auffarth, Kempf, Sunkel, Landrath. Litzenbaur.
Wird hierdurch veröffentlicht.
Hersfeld, am 9. Oktober 1871.
Der Bezirks - Ausschuß zur Wahl eines Abgeordneten zum Communallandtage im Stande der Landgemeinden des Kreises Hersfeld.
Der Wahlkommissar: Die Beisitzer:
Auffarth, Kempf, Sunkel, Landrath.__________________Litzenbaur.
W a h l z e u g n i ß.
Bei der am heutigen Tage von den höchstbesteuerten Grundbesitzern und Gewerbetreibenden des Kreises Hersfeld nach Vorschrift der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 — das Verfahren bei den Wahlen zum Communallandtage des Regierungsbezirks Caffel betreffend — vorgenommenen Wahl, an welcher sich von 34 Wählern deren 12 betheiligten, ist Herr Commerzienrath August Braun dahier im ersten Wahlgange mit 10 Stimmen zum Abgeordneten für den Communallandtag gewählt worden, worüber, demselben dieses Zeugniß unter Beidrückung des Dienstsiegels des Königlichen Landrathsamts Hersfeld mi