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2) Rückzahlbar am 31. December 1868. Lit. D. Nr. 394, 413, 431, 437 ä 100 Thaler.

E. Nr. 64, ä 50 Thaler.

3) Rückzahlbar am 31. December 1869.

Lit. B. Nr. 435, 665, ä 500 Thaler.

C. Nr. 277, a 250 Thaler.

D. Nr. 190, 252, 280, 362, 373, 397, 419, 482, 491, 529, 530, 574, ä 100 Thaler.

E. Nr. 106, ä 50 Thaler.

4) Rückzahlbar am 31. December 1870. Lit.. B. Nr. 29, 86, 109, 487, a 500 Thaler.

. C. Nr. 143, 184, 248, 257, 388, ä 250 Thaler.

D. Nr. 13, 215, 228, 256, 265, 302, 364, 365, 395, 484, 525, 579, 583, 587, 595, ä 100 Thaler.

E. Nr. 10, 24, ä 50 Thaler.

Cassel am 11. September 1871.

Königliches Regiernngs - Präsidium.

Hardenberg.

Berlin, den 14. September 1871.

Bekanntmachung

Postverbindung für die Occupations-Ariuee in Frankreich.

Feldpost-Privatpäckereien für diejenigen Trnppen- theile (Festungs-Artillerie-Abtheilnngen 2c.), aus welchen die Deutsche Besatzung der Forts vor Paris bisher be­standen hat, müssen bis auf Weiteres von der Postbe- förderung ausgeschloffen bleiben.

Die Annahme von Feldpost-Privatpäckereien ist mit Rücksicht hierauf gegenwärtig nur für nachbezeich­nete Truppenkörper statthaft:

für das 15. Armee-Corps, für die 4., 6., 19. und 24. Infanterie-Division.

Kaiserliches General-Postamt. Stephan.

Das Amtsblatt der Deutschen Reichs-Postvcrwaltnng enthält folgende Verfügung des Kaiserlichen General- Postamts, welche einen gewiß von vielen Briefempfängern schon oft empfundenen Uebelstand hervorhebt:

Den Postanstalten wird in Erinnerung gebracht, daß die zum Verschlüsse der amtlichen Correspondenz in Verwendung kommenden Couverts nicht ganz zmgeklebt werden dürfen."

Im allgemeinen Interesse ist auch dem Publikum bei geeigneter Gelegenheit wiederholt zu em­pfehlen, den Gebrauch der ganz zugeklebten Couverts wegen der für die Empfänger damit verbundenen lästi­gen Mißstände su vermeiden."

Landrathsamt Hünfeld.

Der Bezirks - Ausschuß für die Wahl eines Abge­ordneten der Landgemeinden der Kreise Hünfeld und Gersfeld zum Communallandtage hat Termin zur Vor­nahme dieser Wahl

auf Montag den 2. October d. I. bestimmt, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht wird.

Die. aus dem Bürgermeister und den Mitgliedern des Gemeinderathes im Kreise Hünfeld sowie aus dem Vnsteher und der Gemeindeverwaltung im Kreise Gersfeld bestehende Wahl-Commission einer jeden Land­

gemeinde hat die in der Wählerliste eingetragenes Wahl­berechtigten mindestens 2 Tage vor dem Wahltermine durch besondere, gehörig zu bescheinigende Umsagen in das Gemeinde-Wahllokal einzuladen, im Wahltermine von den Wahlberechtigten die Abstimmung vor der Wahl-Commission unter genauer Bezeichnung des zur Wahl Vorgeschlagenen und zwar aus der Zahl der sämmtlichen in dem Stande zur Wahl berechtigten Per­sonen mündlich zu Protokoll geben zu lassen und die Anzahl der Stimmen, welche auf die verschiedenen zu Abgeordneten Vorgeschlagenen gefallen sind, in dem Wahlprotokolle am Schlüsse anzugeben.

Sofort nach beendigtem Wahlacte sind die Wahl­protokolle anher einzusenden.

Hünfeld, am 19. September 1871.

Der Wahl-Commissar für die Wahl eines Abgeordneten zum Communallandtage im Stande der Landgemeinden der Kreise Hünfeld und Gersfeld.

Götz, Landrath.

Hünfeld, am 13. September 1871.

Der unterm 29. v. Mts. gegen die geisteskranke Minna Katz aus Eiterfeld erlassene Steckbrief wird als erledigt zurückgezogen.

Der Königliche Landrath Götz.

Landrathsamt Ziegenhain.

Die Einschätzung zur Klassensteuer pro 1872 betreffend.

Unter Hinweis auf die ministerielle Anweisung über das formelle Verfahren bei Veranlagung der Klaffen- stener und die Zusammenstellung über die Veranlag- ungsgrundsätze vom 1. Mai 1867 (Amtsblatt für 1867, Seite 204 und bezw. 209), sowie auf die Bemerkungen der Königlichen Regierung zur Revision der Klassen- steuer-Veranlagnng für 1871 und unter Bezugnahme auf das Ausschreiben des Königlichen Landrathsamts zn Hersfeld vom 11. d. Mts. (Kreisblatt Nr. 73 für 1871) fordere ich die Herrn Stadt- und Ortsvorstände, welchen die Klassensteuerrollen für 1872 in einigen Ta­gen zugehen werden, auf, die Klassensieuer-Einschätzung für 1872 mit den Einschätzung-:' Commissions-Mitgliedern

am Freitag den 29. S Mts. vorzunehmen und die vollständigen KlaffensteuerrMen in beiden Exemplaren spätestens bis Dienstag den 3. October d. I. zur Vermeidung der Abholung durch Warteboten an mich einreichen.

Ziegenhain, am 16. September 1871.

Der Könkglicvc Laudrath Günther.

In den nächsten Tagen wird die 22. Division aus Frankreich zurücttehren und vom 22. d. MlS. ab den Bahnhof Treysa passiven. Nachdem die Truppen, welche früher diese Station berührt haben, ohne lln= terschied von beut Kreise mit Erfrischungen versehe« worden sind, muß es den Kreisinsaffen insbesondere eine angemessene Pflicht sein, auch beu einheimischen Truppen, einen gastlichen Empfang, wie ihn die llm- stände erlauben, auf dem Bahnhof Treysa zu bereiten.

Zu dem Ende fordere ich die Kreisbewohner auf, hierzu das Comite durch Geldspenden, insbesondere