für die
Kreist Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenhain.
JM 75. HerSfeld, Mittwoch, den 20. September 1871»
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 8£ Sgr. pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.
Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfeld.
Ausschreiben.
Die Herrn Bürgermeister der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises, welchen die für das Jahr 1872 neu aufgestellten Klassensteuer-Rollen ihrer Gemeinden in diesen Tagen zugehen werden, erhalten hiermit den Auftrag
Montag den 25. September - J.
mit den Einschützungs-Commissions-Mitgliedern zusammen zu treten, um die Einschätzung zur Klassensteuer pro 1872 vorzunehmen.
Das Geschäft hat in jeder Landgemeinde Morgens 8 Uhr zu beginnen und ist ununterbrochen fortzusetzen, bis sämmtliche Einschätzungen beendigt sind.
In der Stadt Hersfeld ist das Geschäft zur selbigen Zeit zu beginnen und an den folgenden Tagen bis zur Bollendung fortzusetzen.
Zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens und zur Vermeidung von Irrthümern empfehle ich hierbei die Beobachtung folgenden Verfahrens:
1) Zunächst ist festzustellen, ob die neue Rolle sämmtliche Einwohner der Gemeinde enthält. Fehlende Personen sind am Schlüsse der Rolle mit den Besteuerungsmerkmalen nachzutragen, bei inmittelst abgegangenen Steuerpflichtigen ist dagegen in Spalte 32 der Grund des Ausfalls kurz zu notiren,
2) sind die Rubriken 10 bis 15 bezüglich der steuerfreien Personen auszufüllen, soweit dieses nicht bereits geschehen ist.
3) Hierauf ist die Rubrik 16 und 17 auszufüllen, und sodann, mit Nr. 1 der Rolle beginnend,
a. die Einschätzung des Grundeigenthums und Ausfüllung der Spalte 35 c.
b. Einschätzung der Gewerbe und Revision der Spalte 35 i.
c. Revision und nöthigenfallS Berichtigung der Rubrik 351 bezüglich des Kapitalvermögens.
d. Revision und resp. Berichtigung der Rubrik
35 g und h bezüglich der gepachteten Län- dereien.
e. Revision und resp. Berichtigung der Rubrik 35 v bezüglich der Renten, Gehälter und Zte- beneinkünfte, der Lohnsätze und Pachtgelder :c. vorzunehmen.
4) durch Zusammenstellung der Rubriken 35 c. cc. i und o. ergiebt sich das zu besteuernde Einkommen und ist unter Berücksichtigung der Gesammtver- Hältnisse sowie der allgemeinen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen die monatliche Klassensteuer zu bestimmen und in Spalte 31 einzutragen.
Hierbei mache ich zunächst auf die den Ortsvorständen in Abschrift mitgetheilten RevisionSbemer- kungen zu der diesjährigen Steuerrolle, sowie darauf aufmerksam, daß die Veranlagung der Steuer nicht zahlenmäßig erfolgen darf, das muthmaßliche Einkommen vielmehr, wie solches aus den äußeren Merkmalen der Wohlhabenheit und Leistungsfähigkeit bemessen werden kann, für die Einschätzung maßgebend sein muß. Insbesondere bemerke ich bezüglich der Schulden, daß auf dieselben, soweit solche überhaupt angemeldet sind, in Rubrik 35 m und n hinzuweisen ist, daß deren Ermittelung von Amtswegen niemals erfolgen darf, dieNachweisung derselben vielmehr lediglich Sache der Steuerpflichtigen ist und zwar durch Rachweisung der für das letzte Jahr geschehenen Zinszahlungen, und daß dieselben nur in so weil zu berücksichtigen sind, als ihre Einwirkung auch in der äußeren Beziehung deS Steuerpflichtigen erkennbar hervortritt und einen nachtheiligen Einfluß auf den Wirth schaftSbetrieb ic. anSübt.
Dabei hebe ich ausdrücklich hervor, daß, da die Veranlagung pro 1871 als den betreffenden Vorschriften entsprechend anerkannt ist, auch bei der Veranlagung pro 1872 im Ganzen bei den pro 1871 festgestellten Steuersätzen fcstgchalten werden muß und Ermäßigungen nur dann passiern können, wenn sie in jedem einzelnen Falle gehörig gerechtfertigt und die Gründe in Spalte 35 p kurz angegeben werden.!