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6) die Rolle auf der Rückseite durch die Einschätzungskommission zu unterschreiben und dafür zu sorgen, daß
7) die Rolle unfehlbar bis zum
28. Septemb er d. I.
an mich zurückgesendet wird. Nur die Rolle der Stadt Hersfeld braucht vor dem 10. Oktober d. I. nicht dahier eingereicht zu werden.
Die Leitung des Geschäftes liegt den Herrn Bürgermeistern ob, jedoch treten zu den Ortsverwaltern bezw. Nebenbürgermeistern in
Meisebach die Einschätzungscommission von Hersfeld, Hählgans die Einschätzungscommission von All- mershausen,
Oberrode die Einschätzungscommission von Sorga, Engelbach die Einschätzungscommission von Solms, Roßbach die Einschätzungscommission von Kohlhausen,
Lampertsfeld die Einschätzungscommission von Schenksolz
und haben die Herrn Ortsverwalter bezw. Nebenbür- germeister an dem bestimmten Termine in den Gemeinden, welchen sie zugewiesen sind, das Geschäft auszuführen.
Die Mitglieder der Einschätzungs-Commission sind verpflichtet, alles, was ihnen über die Einkommensver- Hältniffe der Steuerpflichtigen bekannt ist, in den Sitzungen der Commision unaufgefordert der Wahrheit gemäß mit- zutheilen und mit darauf zu sehen, daß kein Steuerpflichtiger Übergängen wird. Dieselben müssen, während über ihre eigene Veranlagung abgesummt wird, selbst- verständlich das Sitzungszimmer verlassen.
Dieselben sind zur Geheimhaltung der Vermögens- unb Einkommensverhältnisse, welche bei der Veranlagung zu ihrer Kenntniß gelangen, jedem Tritten gegenüber verpflichtet.
Schließlich fordere ich die Herren Ortsvorstände auf, vor Beginn der Sitzung die Commissionsmitglieder mit den Veranlagungsgrundsätzen und gesetzlichen Vorschriften, soweit dieses noch nicht der Fall, auf das Genaueste bekannt zu machen und denselben insbesondere dieses Ausschreiben deutlich vorzulesen.
Hersfeld, am 11. September 1871.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Nachdem der Bezirksausschuß für die Wahl eines Abgeordneten im Stande der Landgemeinden des Kreises Hersfeld, zur Vornahme jener Wahl Termin auf
den 30. September - I
bestimmt hat, wird dieses den Wahlkommissionen des ländlichen Wahlbezirks mit der Auflage mitgetheilt:
a. den bestimmten Wahltermin alsbald in ortsüblicher Weise in der Gemeinde bekannt machen zu lassen, zu demselben auch
b. sämmtliche in der Wählerliste eingetragenen Wahlberechtigten mindestens zwei Tage vor dem Wahltermine durch besondere, gehörig zu bescheinigende Umsagen unter genauer Angabe des Wahllokales und der Zeit des Beginnens der Wahl einzula- den, sodann
c. im Wahltermine die mündliche Abstimmung der erscheinenden Wahlberechtigten unter genauer Bezeichnung des zur Wahl Vorgeschlagenen in die
hierfür bestimmte Spalte der Wählerliste einzu- tragen, ferner
d. über den Wahlakt selbst ein Protokoll unter Benutzung des mitgetheilten Formulars zu führen, und
e. dasselbe unter Anschluß der mit der Bescheinigung der bewirkten achttägigen Offenlegung versehenen Wählerliste alsbald nach Beendigung des Wahlaktes, spätestens aber bis zum 3. Oktober d. J. bei Meldung der sofortigen Abholung durch einen Warteboten an den unterzeichneten Wahlkommissar einzusenden.
Schließlich mache ich noch auf die Bestimmung „daß die Abgeordneten jedes Standes aus der Zahl der sämmtlichen in dem betreffenden Stande zur Wahl berechtigten Personen gewählt werden," besonders aufmerksam.
Hersfeld, am 9. September 1871.
Der Wahlkommissar für die Wahl eines Abgeordneten zum Communallandtage im Stande der Landgem einden des Kreises Hersfeld:
Au ffarth, Landrath.___________
J
Die Herrn OrtSvorstünde des Kreises haben in ihren Gemeinden und speciell den betreffenden Personen bekannt zu machen, daß alle Diejenigen, welche pro ] 87 2 ein Gewerbe im Umherziehen zu betreiben beabsichtigen, dieses in vorgeschriebener Weise und zwar un- ter Vorlage ihres alten Gewerbescheines und eines Leumundszeugnisses alsbald und spätestens bis zum 1. Ottober d. J. bet mir anzumelden haben und daß alle, welche dieses versäumen, sich die nachtheiligen Folgen, welche durch die Verspütuilg der AnmAdmig etwa für sie entstehen, selbst zuzuschreiben haben.
Hersfeld, am 11. September 1871
Der Königliche La^rakh Ausfarth.
Berlin, den 11. September 1871.
Bekanntmachung.
Postversendungsdienst für die Occupations-Armee in Frankreich. Feldpost-Privatpäckereien für die 22 nssanterie- Dlvisioir müssen bis aus Weiteres von dcrPvstbefürderung ausgeschlossen
Die Annahme von Feldpost-Privatpäckereien ist mit Rücksicht hieraus gegenwärtig nur für nachbezeichnete Truppenkörper fuuljafU ^ i5 Armn-Corps, für die 2., 4., 6., 19. und 24. Infanterie-Division, ferner für diejenigen Truppentheile (Festungs-Artillerie-Abtheilungen rech welche zur Deutschen Belakuna der FortS vor Paris gehören.
Desatzung General-Postamt. Stephan.
Landrathsamt Hünfelv.
Hünfeld, am 7. September 1871.
Nerrn Bürgermeister des Kreises wollen in ihren Gemeinden durch Ausruf Folgendes besannt "^DichnigenPersötlen, welche beabsichtigen, für das komnwude ^ahr ein Gewerbe im Umhetzlehen zu betreu bm laben spätestens bis Ende October dieses Jahres dieÄnträae auf Ertheilung eines Lcgttmiativnsgclverbe- fiehts babier u stellen, widrigenfalls dieselben zu erwarten haben, daß eine Ausfertigung der Scheine seitens Königlicher Regierung bis zum Beginn des neuen Jahres nicht stattfinden wird.
} Es würde dieses für die betreffenden Haudeltrer-