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für die

Kreist Hersfeld, Hünfeld und Ziegenhain.

^F 73. Her-fel-, Mittwoch, den 13. September 1871»

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition Si Sgr. pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.

Amtlicher Theil.

LanvraLhsamt Hersfeld.

Aus schreiben.

Die Herrn Bürgermeister der Stadt- und Land­gemeinden des hiesigen Kreises, welchen die für das Jahr 1872 neu aufgestellten Klassensteuer-Rollen ihrer Gemeinden in diesen Tagen zugehen werden, erhalten hiermit den Auftrag

Montag den 35. September H

mit den Einschätzungs-Eommissions-Mitgliedern zusam­men zu treten, um die Einschätzung zur Klassensteuer pro 1872 vorzunehmen.

Das Geschäft hat in jeder Landgemeinde Morgens 8 Uhr zu beginnen und ist ununterbrochen fortzusetzen, bis sämmtliche Einschätzungen beendigt sind.

In der Stadt HerSfeld ist das Geschäft zur selbigen Zeit zu beginnen und an den folgenden Tagen bis zur Bollendung fortzusetzen.

Zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens und zur Vermeidung von Irrthümern empfehle ich hierbei die Beobachtung folgenden Verfahrens:

1) Zunächst ist festzustellen, ob die neue Rolle sämmt­liche Einwohner der Gemeinde enthält. Fehlende Personen sind am Schlüsse der Rolle mit den Be- steuerungSmerkinalen nachzutragen, bei inmittelft abgegangenen Steuerpflichtigen ist dagegen in Spalte 32 der Grund des Ausfalls kurz zu notiren,

2) sind die Rubriken 10 bis 15 bezüglich der steuer­freien Personen auszufüllen, soweit dieses nicht bereits geschehen ist.

3) Hierauf ist die Rubrik 16 und 17 auszufüllen, und sodann, mit Nr. 1 der Rolle beginnend,

a. die Einschätzung des Grundeigenthums und Ausfüllung der Spalte 35 c.

b. Einschätzung der Gewerbe und Revision der Spalte 35 i.

e. Revision und nöthigenfalls Berichtigung der ytubrit 351 bezüglich des Kapitalvermögens.

d. Revision und resp. Berichtigung der Rubrik 35 g und h bezüglich der gepachteten Län- dereien.

e. Revision und resp. Berichtigung der Rubrik 35 o bezüglich der Renten, Gehälter und Ne- beneinkünfte, der Lohnsätze und Pachtgelder rc. vorzunehmen.

4) durch Zusammenstellung der Rubriken 35 c. cc. i und o. ergiebt sich das zu besteuernde Einkommen und ist unter Berücksichtigung der Gesammtver- Hältnisse sowie der allgemeinen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen die monatliche Klassensteuer zu bestimmen und in Spalte 31 einzutragen.

Hierbei mache ich zunächst aus die den Ortsvor­ständen in Abschrift mitgetheilten Revisionsbemer­kungen zu der diesjährigen Steuerrolle, iowie darauf aufmerksam, daß die Veranlagung der Steuer nicht zahlenmäßig erfolgen darf, das muthmaßliche Ein- tommen vielmehr, wie solches aus den äußeren Merkmalen der Wohlhabenheit und Leistungsfähig­keit bemessen werden kann, für die Einschätzung maßgebend sein muß. Insbesondere bemerke ich bezüglich der Schulden, daß auf dieselben, soweit solche überhaupt angemeldet sind, in Rubrik 35 m und n hinzuweisen ist, daß deren Ermittelung von Amtswegen niemals erfolgen darf, die Nachweisung derselben vielmehr lediglich Sache der Steuerpflich­tigen ist und zwar durch Nachweisung der für das letzte Jahr geschehenen Zinszahlungen, und daß dieselben nur in so weit zu berücksichtigen sind, als ihre Einwirkung auch in der äußeren Bezieh­ung des Steuerpflichtigen erkennbar hervortritt und einen nachiheiligen Einfluß auf den Wirth­schaftsbetrieb w. ausübt.

Dabei hebe ich ausdrücklich hervor, daß, da die Veranlagung pro 1871 als den betreffenden Vor­schriften entsprechend anerkannt ist, auch bei der Veranlagung pro 1872 im Ganzen bei den pro 1871 festgestellten Steuersätzen festgehalten werden muß und Ermäßigungen nur bann passiven können, wenn sie in jebem einzelnen Falle gehörig gerecht­fertigt und die Gründe in Spalte 35 p kurz an- gegeben werden.

5) Die Ausfüllung des Titelblattes der Stolle bezüg- lich des Gesindelohnes und Tagelohnes, und Be­scheinigung der Vollständigkeit, ist durch den Orts- vorstand zu bewirten, und zum Schluß