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KreisWblatt

für die

Kreist Hcrsfeld/ Hünftld und Ziegenham.

J\@ 64 - HerSfeld, Sonnabend, den 12. August i$h4

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 84 Sar. pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

Durch einen Erlaß des Herrn Ministers des Innern vom 21. v. Mrs. ist bestimmt worden, daß auch im Regierungsbezirke Kassel der Verkauf von Branntwein und Spiritus in kleineren Gebinden als in halben Ankern als Kleinhandel anzusehen ist, was den Herrn Ortsvorstänben des hiesigen Kreises in Gemäsdeit« herer Verfügung zur Nachricht und Nachachtung hier, durch eröffnet wird.

HerSfeld, am 12. August 1871.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Bekanntmachung,

betreffend die Schauen über Stuten und Stutfüllen, sowie über besonders qualifizirte Privatzuchthengste mit Prämienvertheilung.

Durch den unterzeichneten Gestüt-Director werden Unter Mtitwirkung von Schaucommissionen in diesem Jahre

am 21. August Morgens 9 Uhr in Marburg, _ in Kloster Haina,

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in Fritzlär, in Ziegenhain, in Fohlemveide v Bre- b erstem, in HerSfeld, in Reichensachsen,

zz 1. September Morgens

in Bielsungen,

9 Uhr in Obermeiser, in RintAn

, 16. 10 in Rinteln

! Prämienschauen über Pferdezuchtmaterial abgehalten.

An jedem der genannten zehn Schauorte können, j falls preisgeeignete Thiere vorgeführt werden, in fol- j genden Categorien Prämien ertheilt werden:

a- an die d r ei besten Zuchtstuten im Alter von 5 bis

8 Jahren, abstammend, mit einem Füllen, und in diesem Jahre bedeckt von einem Landbeschäler.

an die zwei besten 4jührigen Stuten, abstammend, in diesem Jahre bedeckt von einem Landbeschäler.

61 an die zwei besten 3jährigen Stuten, abstammend

von einem Landbeschäler.

d. an die vier besten 2 und 1jährigen Stutfüllen, abstammend von einem Landbeschäler.

e. an besonders qualificirte Privathengste.

. Als Bedingungen für die Concurrenz zu- den. Prä­mien gelten:

1) möglichst guter Bau und guter Gang sowie gänz­liches Freisein von Erbfehlern,

2) Nachweis guter Abkunft, zu führen entweder durch den Deckschein der Mutter des concurrirenden Thie­res oder, wo dieser verloren sein sollte, durch Be­scheinigung des Ortsvorstandes oder Kreisthier­arztes.

Ein solcher Nachweis ist auch bei älteren Stu­ten nothwendig.

3) Nachweis guter Leistungen als- Mutterstute, bei älteren Stuten durch Vorführen guter Nachkom­menschaft.

4) Nachweis guter Aufzucht und Haltung bei Füllen durch entsprechende Fütterung und durch Bewegung im Freien.

Angekauftes weibliches Zucht-Material, dessen Ab- stammung unbekannt ist, kann ausnahmsweise zur Con- currenz zugelassen werden und zwar, ältere Stuten wenn von ihnen vorzügliche Füllen vorgeführt werden; Stutenfüllen, wenn ihre äußere Erscheinung mit ziem­licher Bestimmtheit auf gute Abkunft schließen läßt. Ausgeschlossen van der' Concurrenz bleiben Producte grober Kreuzner aus der PerwandtschaftSzucht.

Die Mütter der 1 und 2jährigen Füllen sind wo möglich vorzuführen, ebenso von den 5 bis 8 jährigen Stuten mindestens ein Füllen.

Der Platz an dem die Scham an den einzelnen Orten abgehalten wird, ist auf dem Laudrathsamt oder bei dem Kreisthierarzt zu erfragen.

Die Concurrirenden haben sich mit ihren Thieren wenigstens eine halbe Stunde vor dem anberaumten Termin auf dem Platz einzufinden um vor Beginn der Schau vom Kreisthierarzt ihre Plätze angewiesen zu erhalten.

Dillenburg, im Juli 1871.

von der Marwrtz.

Wird hierdurch veröffentlicht, und haben die Herrn