KreisWblatt
für die
Kreist Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenhain.
^ 63. HeeSfel-, Mittwoch, den 9. August I8FI.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends., Preis desselben bei der Expedition 84 S^r« pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.
VlmtltfhPr ^hpil Die Ortsvorstände des Kreises werden hiermit an- gewiesen, alsbald die behufs demnächstiger Vornahme
~ der Wahl eines Abgeordneten zum Communallandtage
^pCTyfCLv. im Stande der Landgemeinden anzufertigenden, — den
_ r n 1 m . Namen, Stand, Wohnort und das Wer .jeden Wählers
®“. n“$ l. Mai , enthaltenden — Wählerlisten dergestalt vorzubereiten,
1851 dre Landwehrleute und Reservisten, welche von hast solche unmittelbar nach der Veröffentlichung des den Fahnen entlasten sind, von bcm auf die Heimkehr deshalbigen Beschlusses des Bezirksausschusses von der folgenden Monat an wieder zu der Klassensteuek Wahlkommission (dem Bürgermeister und Gemeindcrathe) herangezogen werden wüsten, so erhalten die Herrn angefertigt und aufgelegt werden können. Ortsvorstande der Stadt und Landgemeinden den Aus- 1 Die hierbei genau zu beachtenden Vorschriften sind trag, ein Verzeichnis aller bis letzt joruckgelehrten Land- sMaende- . _ _
wehrleute und Reservisten, welche mit.der Klassensteuer
- ...... >> .....«... ."— . 1) Zur Wahl der Abgeordneten der Landgemeinden sind die in dem Kreise Hersfeld mit Ausschluß der hiesigen Stadt wohnhaften Staatsbürger, nach Ausscheidung der Mitglieder der Ritterschaft und der höchstbesteuerten Grundbesitzer und Gewerbetreibenden unter der Voraussetzung befähigt, daß sie als selbstständig zu betrachten sind. ■ > ■ 2) Als selbstständig gelten: diejenigen, welche als Ortsbürger oder Beisitzer einen eigenen Haushalt führen und nicht in Kost und Lohn eines Anden: stehen, sowie diejenigen, welche seit Anfang des der Wahl voransgegangc- nen Kalenderjahres eine directe Stäatssteuer ent- •
durch die Abgangslisten vom II. Semester 1870 und 1. Semester 1871 in Abgang gestellt worden waren, aufzustellen, dieselben mit den früher für dieselben veranlagten Steuerbeträgen, soweit dieses noch nicht geschehen, durch die Listen pro II. Semestar d. J. von dem auf die Heimkehr folgenden Monat ab wieder in Erhebung zu stellen, die Verzeichnisse über dieselben den betreffenden Steuerkassen alsbald zu übersenden, auch die Steuerpflichtigen hiervon zu benachrichtigen.
Selbstverstündlig dürfen diese steuerpflichtigen Personen bei der nunmehr bald beginnenden Aufstellung der Klassensteuer-Rollen für das Jahr 1872 nicht übersetzen und weggelassen werden, ebensowenig wie die zur Zeit noch im Militairdienste stehenden Reservisten und Landwehrleute, da die Ausfälle der Steuer dieser Personen durch die laufenden halbjährigen Klassensteuer- Ab- und Zugangslisten ihre Erledigung finden.
Hersfeld, am 8. August 1871.
Der Königliche Landrath Anffarth.
Die Herrn Orts Vorstände der Landgemeinden deS Kreises erhalten den Auftrag, im Falle zum Kriegsdienst eingezogen gewesene grmerbsteuerpflichtige Personen ihrer Gemeinden von den Fahnen entlassen sind, anher zu berichten, ob der betreffende Gewerbetrieb wieder ausgenommen ist.
Auch sind die fraglichen Gewerbtreibenden auf die gesetzliche Anmeldepflicht aufmerksam zu machen.
Hersfeld, am 8. August 1871.
Der Königliche Lanbrath A u f f a r t H.
richtet haben.
3) Von der Theilnahme an den Wahlen der Abgeordneten sind jedoch überhaupt ausgeschlossen Alle, welche
a. sich nicht im Vollgenuffe der bürgerlichen Ehrenrechte befinden;
b. noch nicht das dreißigste Lebensjahr zurück- gelegt haben, oder
c. unter Kuratel stehen, oder
d. über deren Vermögen ein Conenrs besteht oder bestanden hat bis zur völligen Befriedigung der Gläubiger. \ ,
Das Formnlarpapier zu den Wählerlisten und Wahlprotokollen wird demnächst der Wahlkommission jeder einzelnen Gemeinde zugefertigt werden, ebenso auch für. die in Ansehung der örtlichen Verwaltung einer Gemeinde gleichgestellten Orte des Kreises von dem