Kreise Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenham.
J\! 63. HerS^eld, Sonnabend, den 5. August 1871*
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 8^ Sgr. pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.
Amtlicher Shell.
Lanvrathsamt Hersfelr.
Valentin Heinrich Sippel von Herfa, 17 Jahre alt, hat um Entlassung aus dem Unterthnneuverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
Hersfeld, am 3. August 1871.
Der Königliche, Landratb Aufsartd.
Ackermann Johann Konrad Ludwig von Goß- mannsrode hat für sich und seine Familie um Entlassung, aus dem Uiltrrthauenverbande bchufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
"Hersfeld, am 4. August 1871.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Für Anna Martha Nie ding von Asbach, 12 Jahre alt, ist um Entlassung aus dem Unterthanen- verbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
Hersfeld, am 4. August 1871.
Der Königliche Laubratd Aufsartb.
Tagelöhner Karl Bierwirth von Goßmanns- rode hat um Entlassung aus dem Unterthancuverb ande behufs Auswanderug nach Amerika nachgesucht.
Hersfeld, am 5. August 1871.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Das Comitä der brittischen und ausländischen Bibelgesellschaft hat beschlossen, den Hinterbliebenen Witwen und Eltern der im jüngst beendigten Kriege gefallenen deutschen Soldaten als Andenken "an ihre im Dienste des Vaterlandes ihnen entrissenen Angehörigen k'n für diesen Zweck besonders bestimmtes und dazu würdig ausgestattetes Neues Testament durch die be-, treffenden Seelsorger mit einer Widmung dieser letzteren überreichen zu lassen. Wir bringen dieses zur Kennt- damit solche, die es angeht, sich an ihre Pfarrer senden, welche dergleichen Neue Testamente von dem
gedachten Comite (Adresse: Herrn Geo Palmer Davies) zu Frankfurt aM. erhalten werden.
Cassel, am 4. Juli 1871.
Königliches Consistorium.
Berlin, August 1871.
Bekanntmachung.
Beschaffenheit der durch die Post zu versendenden Packetc.
Es besteht noch vielfach die Gewohnheit, die mit der Post zu verfendenden Packete nur durch Buchstaben oder Zeichen zu signiren. Bei der starken Zunahme des Post-Packetverkehrs ist es aber zur Vermeidung von Verwechselungen auf das Dringendste zu empfehlen, wenn irgend möglich die vollständige Adresse des Empfängers, übereinstimmend mit dem Begleitbriefe, auf dem Packetc anzugeben, also, nach dem üblichen technischen Ausdruck, die Packetc per Übdre-sse zu signiren. Dadurch wird eine erhöhte Sicherheit für die richtige Ueberkunft der Sendungen erreicht. Dies hat sich in überzeugendster Weise bei dem Feldpostverkehr während des letzten Krieges,' Herausge- stellt, wo ohne das Hülfsmittel der Signiruug per Adresse der Päckereidienst nicht ausführbar gewesen wäre. Um die gemach» ten Erfahrungen auch für den Friedensverkehr zu verwerthen, richtet das General-Postamt daher an dieAbsender das Ersuchen, die Signirung der Packetc per Adresse als Regel anzunehmen. In den Fällen, wo die Adresse wegen der Beschaffenheit des Verpackungsmaterials sich unmittelbar auf das Packet selbst nicht gut schreiben läßt, empfiehlt es sich, dieselbe aus ein Stück festen Papiers, eine Correspondenzkarte u. f. w. niederzuschreiben und diese auf der Sendung mittelst Klebestoffes, Aufnähens rc. Haltbar zu befestigen. Es ist nicht allein zulässig, sondern auch zweck« mäßig, wenn aus diesen Signatur-Adressen, und zwar auf deren oberem Theile, zugleich der Rame, die Firma rc. des Absenders angegeben ist; eine Verpflichtung dazu besteht jedoch keinesweges. Bei Beuteln, Körben, Wild u. s. w. kann die Signatur-Adresse auf sogenannten Fahnen, am Besten von Pergamentpapier, Hanfpapier mit Leinwand-Einlage oder auch von Leder, papier- beklebtem Holz und s. w. angebracht werden.
General-Postamt. Stephan.
Landrathsamt Hünfeld.
Hünfeld, am 1. August 1871.
Nach einer Mittheilung des Königlichen Landraths- amts zu Gersfeld vom A. m M. ist unter dem Rindmeh des Rudolph Fischer zu Thaideu die Lungenseuche auS; gebrochen, was hierdurch veröffentlicht wird.
Der Königliche Laubratd ® ö tz.