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KreisWKM

für die

Greife Hcrsfcld/ HuMd und ZWuhmu.

JV 61 HerS^eld, Mittwoch, den 2. August. 18V1.^

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 8$ S^r. pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.

Amtlicher Theil.

Lanvrathsamt Hersfelv.

Gaffel, den 22. Juli 1871.

Da die Ministerial-Verfügung vom 2. Juni 1870, betreffend die künftige Stellung der Hebammen, sowie unsere hierauf bezügliche Verfügung vom 1. August 1870, nicht in gleichmäßiger Weise Beachtung gefunden bat, so veranlassen wir Sie für die Folge pünktlich hiernach zu verfahren. Insbesondere:

1) alle Anträge auf Zulassung der Hebammen - Lehr- töchtor in die Hebammen-Leyranstatt spätestens 14 Tage vor Beginn des Lehrcursus mithin bis zum 15. Juni resp. 15. December jeden Jahres an uns einzusenden;

2) den Verhandlungen stets den zwischen den Gemein­den und den zu Bezirkshebanuneu gewählten Lehr- töchtern abgeschlossenen Vertrag über das gewährte feste Einkomnten für die Hebammendienste bei Zah­lungsunfähigen ihres Bezirks (§. 6 der Ministerial- Verfügung) über den Ersatz der Wse- und Untet= richtskpsteu und über die Zeitdauer für welche die Bezirkshebamme Dienste' zu leisten sich verpflichtet hat (zu §. 3 Regierungs-Verfügung) beizufügen;

"3 ) da sich wiederholt die ortspolizeilichen Atteste über den unbescholtenen Auf der Gewählten als unzu­verlässig herqusgestellt haben, dieselben unter allen Umständen dem Ortsgeistlichen zur Kenntnißnahme imb Mituikterzeichnung vorzitlogen;

4) in der Riegel nur ehrbare Frauen und Wittwen, in Ermangelnirg derselben auch ausnahmsweise unbescholtene unverheirathete Personen, niemals aber gefallene Mädchen zur Wahl zuzulassen.

5) Da sich endlich bei den Entlassungs-Prüfungen aus der Hebammen - Lehranstalt ergeben hat, daß die älteren über 30 Jahre alten Lehrtöchter in der Regel weniger bildungsfähig sind, als die jüngeren zwischen 20 bis 28 Jahren, sowie daß die aus dem Regierungs-Bezirk Gaffel zum Unterricht Gewählten

denen aus dem Regierungs-Bezirk Wiesbaden und aus Waldeck in der Intelligenz und Bildungsfähig­keit erheblich nachstehen, bei der Wahl der Heb- ammen-Lehrtochter vorzugsweise auf ein Alter von 20 bis 28 Jahren und auf eure bessere..JutMarm Rücksicht nehmen zu lassen.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, v. Bischofsshaüsen.

An

die Königlichen Herrn Landräthe des Regierungsbezirks Cassel.

Wird den Ortsvorständen der Stadt- und Land­gemeinden des Kreises Hbrsfeld zur Nachricht und Be­achtung, in so weit es Zch angehh-hierdurch mitgetheilt. Hersfeld, am 31. Juli 1871.

Der Königliche Landrath Aufsartb.

Landrathsamt Hünfeld.

Hünfeld, am 30. Juli 1871.

Die zur Verhütung der Weiterverbreitung der un­ter dem Rindvieh des Lehrers Krick zu Hofaschenbach ausgebrochenen Lungenseuche am 21. April d. J. ange­ordneten Maßregeln werden nach ersolgtem Erlöschen derselben hierdurch aufgehoben.

Der Königliche Landratb G ötz.

Hünfeld, am 31. Juli 1871.

Für Carl Schmitt aus Großenbach ist um Ent- laffung aus dem Unterthanenverbande zun» Zwecke der Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.

Der Königliche Laudratp Götz.

Hünfeld, am 31. Juli 1871.

Dem Schuhmacher Franz Kraus dahier ist ein Dachshund männlichen Geschlechts zugelaufen.

Der Königliche Landrath Götz.

Dem Zimmerineister Georg Schutzmann zu Burg- Haun ist ant 26. d. M. von der Stützmühle bis Burg- hann einen Zehnthalerschein verloren gegangen, was