KreisWblatt
für die
Greife Hersfeld/ Hünfeld und ZiegeWain.
JV 43 HerSfeld, Mittwoch, den 31. Mai. 18»L
Das „Krcisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 84 Sgr. pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.
Amtlicher Theil.
Nach §. 4 der Verordnung vom 2V. Septbr. 1867, die Polizei-Verwaltung betreffend, bedarf die Ernennung aller Polizeibeamte», deren Anstellung den Gememdebe- Horden zusteht, der Bestätigung der StaatSregierung. Da zu diesen Polizcibeamte» auch die Beamten der Feld- polizei (Feldhüter, Feldschützen rc.) zu rechnen sind, so unterliegt auch deren Bestellung der vorgeschriebeuen Bestätigung, die von dem betreffenden Kreislandrath bezw. Bezirksamtmann zu ertheilen ist.
Caffel, am 9. Mai 1871.
Königliche Regierung, Ablh. des Innern.
Seine Majestät der Kaiser und König haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 3 teil d. Mls. zu gestatten geruht, daß zu der in Pforzheim im Großberzogthum Baden zum Besten der Deutschen Invaliden -Slütuug nach Maßgabe des etugereichien ProspectuS. veranstalteten Ausspielung von Pforzheimer Goldwaaren innerhalb M diesseitigen Staatsgebietes Loose verkauft werden dürfen.
Ww bringen dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß der Preis der betreffenden Loose aus 35 Lr. oder 10 Sgr. festgesetzt ist.
Caffel, am lb. Mai 1871.
Königliche Regierung, Ablh. deS Innern.
Zufolge Erlaffe« des Königlichen Kriegsministern vom 28sten v. Mls. Nr. 2458 M. M. A. ersuche ich sämmtliche im diesseitigen CorpS - Bezirke befindlichen, aus dem Felde zurüchgetehrten Aerzte ves activen und Beurlaubtcn-SlaudeS, mir bis zum 12ten dieses Monat« und an jedem Isten der folgenden Monate ein ärztliche« Attest über ihren Gesundheit« - Zustand einzusenbe». Auch wollen sich dieselben je nach ihrem Wohnorte bei mit persönlich oder schriftlich melden.
Caffel, am 3. Mai 1871.
Dr. Roth, Provinzial-General-Arzt 11. A.-C.
Aufruf zur
Mnkluitg einer deutschen Stiftung für die Töchter der auf dem Felde der Ehre gebliebenen oder in Folge des Krieges verstorbenen Offiziere, Mi- litair-Beamten, Geistlichen und Aerzte sowie der ihnen gleichzustellenden Träger des rothen Kreuzes.
Der Krieg ist beendet. Ein ehrenvoller Friede krönt die ruhmreichen Thaten unserer tapferen Söhne. Deutschlands Grenzen sind gesichert, Deutsche Lande zurückgewonnen, welche unserer Schwäche vormals entrissen waren'. Wieder aufgerichtet in alter Macht und Herrlichkeit breitet dasDeutscheKaiserthumseine schützende Hand über alle Stämme des geeinigten Vaterlandes. Im Bewußtsein ihrer großen Cultur-Aufgaben begrüßt die Deutsche Nation den Beginn einer Neuen Aera des Friedens, der Freiheit und gegenseitigen Achtung der Völker.
Groß wie die Fülle der Segnungen, welche aus der blutigen Saat entsprossen, ist die Schuld unserer Dankbarkeit gegen diejenigen, welche heldenmüthig ihr Leben in dem Kampfe einsetzten.
In der freigebigsten Fürsorge für die Invaliden und Hinterbliebenen erkennt Deutschland eine heilige Pflicht, dernachzuhrmmen zunächst has Reich berufen ist.
Aber die Hülse, welche der Staat den Opfern des Krieges bringen kann, wird nicht überall ausreichen. Es bedarf der Fürsorge pflegender Herzen und Hände für zahlreiche Waisen, welche der Krieg in hülfloser Lage zurückgelaffen.
Den Kindern der Soldaten und den Söhnen der Offiziere sind Pflege- und Erziehungs-Anstalten mannigfacher Art geöffnet, aber
den Hülfsbrdürftigr» Töchtern der aus dem Felde der Ehre gebliebenen oder in Folge deS Kriege» gestorbenen Deutschen Offiziere, Militair-Beam- ten, Geistlichen und Aerzte, sowie der ihnen gleichzustellenden Träger des rothen Kreuze- fehlt es an jeglicher Fürsorge.
Zur Bildung eines Vereins, welcher |id) der Lo