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Flüssigkeiten überliefert werden, zu eichen und zu stem­peln, sobald dieselben den Vorschriften der Eichordnung entsprechen.

Gasmesser.

Bei Gasmesiern, auf welche sich die Vergütung für den Verbrauch von Leuchtgas gründet, muß der Inhalt des messenden Raumes und das größte Gas­volumen, welches pro Stunde durchzulasien bestimmt ist, durch Stempelung beglaubigt sein.

Landrathsamt Hersfeld.

Dienstmagd Anna Margaretha Schüler von Stärk- loS bat um Ertheilung eines Reisepasses «ach Amerika nachgesucht.

Hersseld, am 20. Mai 1871.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Berlin, Mai 1871.

Bekanntmachung.

Beschaffenheit der durch die Post zu versendenden Packete.

Es besteht noch vielfach die Gewohnheit, die mit der Post zu versendenden Packete nur durch Buchstaben oder Zeichen zu figniren. Bei der starken Zunahme des Post-Packetverkehrs ist es aber zur Vermeidung von Verwechselungen auf das Dring­endste zu empfehlen, wenn irgend möglich die vollständige Adresse des Empfängers übereinstimmend mit dem Begleit­briefe, auf dem Packete anzugeben, also, nach dem üblichen tech­nischen Ausdruck, die Packete per Adresse zu figniren. Da­durch wird eine erhöhte Sicherheit für die richtige Ueberkunft der Sendungen erreicht. Dies hat sich in überzeugendster Weise bei dem Feldpostverkehr herausgestellt, wo ohne das Hülfsmittel der Signirung per Adresse der Päckereidienst nicht ausführbar gewesen wäre. Um die gemachte» Erfahrungen auch für den Friedensverkehr zu verwerthen, richtet das General-Postamt daher an die Absender das Ersuchen, die Signtrung der Packete per Adresse als Regel anzunehmen. In den Fällen, wo die Adresse wegen der Beschaffenheit des Verpackungsmaterials sich unmittelbar auf das Packet selbst nicht gut schreiben läßt, em­pfiehlt es sich, dieselbe auf ein Stück festen Papiers, eine Cor- respondenzkarte u. s. w. niederzuschreiben und diese auf _ der Sendung mittelst Klebestoffs, Aufnähens k. haltbar zu befesti- gen. Es ist nicht allein zulässig, sondern auch zweckmäßig, wenn aus diesen Signatur-Adressen, und zwar auf deren oberen Theile, zugleich der Name, die Firma rc. des Absenders ange- gegeben ist; eine Verpflichtung dazu besteht jedoch keineswegs. Bei Beuteln, Körben, Wild u. s. w. kann die Signatur-Adresse aus sogenannten Fahnen, am Besten von Pergamentpapier, Hanfpapiec mit Leinwand-Einlage, oder auch von Leder, pa- pierbeklebtem Holz u. s. w. angebracht werden.

General-Postamt. Stephan.

Berlin, den 15. Mai 1871.

Bekanntmachung.

PackeibesördernngSdienst für die Armee.

Die Verhältnisse machen eS nothwendig, daß Pri- vatpäckereien für daS Garhe-CorpS nnv da- 5. Armee-CorpS bis auf Weiteres zur Postbeförderung nicht zu gelassen werben. *

Dagegen findet, nachdem die in der Bekanntmach, ung vom 7. Mai erwähnten Marschdewegungen beendigt sind, die Beförderung von Privalpackereien für das 3. und 9. Armee-Corp ö, sowie für die 6. Ca« vallerie-Divisio» wiederum statt.

General-Postamt. Stephan.

Landrathsamt Hünfeld.

ES wird den Herrn Bürgermeistern des Kreises Hünfeld die Nachricht, daß Fonnularpavier zu den Zu* und Abgangslisten in der Klassensteuer wieder vorrätbig ist und in dem Kreissecretariare nach Bedarf in Empfang genommen werden kann.

Hünfeld, am 13. Mai 1871.

Der Königliche Landratb G ötz.

Hünfeld, am 16. Mai 1871.

Pauline Mörmel aus Steindach und

Justine Schädel aus Rasdorf haben um Ertheilung von Reisepässen, behufs Answan- derung nach Amerika gebeten.

Der Königliche Landrath G ötz.

Hünfeld, am 16. Mai 1871.

Der Schneidermeister Ferdinand U r f von hier bat um Ertheilung eines Reisepasses für sich und seine Frau und seine Töchter Anna Maria Herold und Anna Theresia Urf, sowie für-seine Söbne Joseph Konstantin, Carl Adam und Augustin Conrad Urf um Entlassung aus dem Unterthanen-Verbände behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.

Der Königliche Landrath Götz.

Bekanntmachung.

Nachdem der Geo meter STugaft Döring aus Müdlvaufe«, dermalen dahier, bei dem unterzeich­neten Gerichte angezeigt hat, daß er überschuldet und zur Befriedigung seiner andringenden Gläubiger außer Stande sei, wird zur summarischen Anmeldung der Forderungen, zur Wahl eines Kurators sowie zum Güteversuche behufs Abwendung des förmlichen Eon- curses Termin auf

den 31. Mai d. J.

Vormittags 10 Uhr Contumazirstunde

anberaumt, wozu sämmtliche Gläubiger mit dem Be­merken vorgeladen werden, daß die nicht erscheinenden Chirographargläubiger als beut Beschlusse der Mehr­zahl der Erschienenen beitretend werden angesehen werden.

Hersfeld, am 28. April 1871

Königliches Amtsgericht, Abtheilung II.

Schoedde.

vt. Schmitten.

Holz-Verkauf

im Hersfelder Stadtwald.

Freitag, den 2 6. Mai d. I., von vormittags 10 Uhr an sollen im Schlag W-bers-ite meistbietend verkauft werden:

14 Stück Kiefern Abschnitte von 20 bis 36 Fuß Länge und 8 bis 13 Zoll Durchmesser, 2) 18 ^'lasiern 12 Fuß langes Kiesern Grubenholz, 3) 3 Stück Kiefern Leiterbäume,

4) 20 K las lern ASpen Prügelholz,