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Mangel an qualisicirten Turnlehrern allmalig Abhülfe zu verschaffen. Aber auch^ diejenigen Lehrer, welche zu diesen Cursen nicht herangezogen werden können, wird es durch fleißiges Studium des „Neuen Leitfadens für den Turnunterricht in den Preußischen Volksschulen", dessen Einführung und Anwendung in den letzteren durch Allerhöchste Ordre vom 28. Februar 1862 genehmigt und dessen Anschaffung für die Schulen auch des Hieugen Regierungsbezirks unterm 19. October 1868 angeordnet worden ist, sehr wohl möglich, sich mit der Bedeutung und dem Betrieb des Turnwesens in der Volksschule bekannt zu machen und die Fähigkeit zur Leitung wenigstens derleichteren Freiübungen und Turn spiele zu erlaM^^,. Jfc
Wenn ferner me^Wchaffung des Apparates an Turngeräthschafteii und der dadurch entswyende Aufwand als eine SchwieriMert bei der Einführung des Turnens nchrME^o bemerken wir, daß es eines bedeutenden Apparates überhaupt nicht bedarf und oäß -diKKosten, die durch, die. ganze Einrichtung erwachsen, äußerst gering sind. Es kommt in der Volksschule zunächst darauf an, daß die Uebungen in den einfachsten Formen gehalten werden. Dazu empfehlen sich namentlich die s. g. Frei- und Ordnungsübungen und zu diesen sind kostbare Geräthe und Gerüste nicht erforderlich. Ein zur Anstellung derselben in den Sommer-Monaten geeigneter Platz wird sich überall, sei es im Hofe des Schulhauses oder vor demselben oder in seiner Nähe finden lassen. Für das Winkerturnen aber werden einstweilen nur in größeren Ortschaften geeignete Räume zu ermitteln sein. >
Soweit der zu ertheilende Turnunterricht in die Zahl der Stunden fällt, zu welchen der Lehrer überhaupt verpflichtet ist, hat derselbe keinen Anspruch auf eine besondere Remuneration; im andern Fall kaun eine müßige Vergütung beantragt werden, welche die zur Unterhaltung der Schule Verpflichteten zu tragen haben.
Hiernach ordnen wir an, daß mit Ostern d. I. bei allen städtischen Schulen unseres Aefforts und aus dem Lande da, wo ein dazu befähigter Lehrer sich findet, der Unterricht im Turnen für die männliche Schuljugend einzurichten ist. Nur an denjenigen Orten ist hiervon vorlämig Abstand zu nehmen, wo die Lehrer wegen ihres Alters oder sonstiger körperlicher Eigenschaften zur erfolgreichen Uebernahme dieses Unterrichts als völlig ungeeignet bezeichnet werden müssen. Die Ortsschulvorstände, resp, die Local-Schulinspectoren haben die Einrichtung zu leiten und zu überwachen. Auch liegt den letzteren die Beaussichtigung der gymnastischen Uebungen ebenso wie die jedes anderen Unterrichtszweiges ob. — Die Rectoren und sonstigen Vorsteher mehrclafsiger Schulen sind anzuweisen, in Betreff der ihrer Aussicht und Leitung untergebenen Anstalten geeignete Anträge an die Schülvorstände zu stellen.
Da dieser Unterricht ein integrirender Theil des Volksschulunterrichts ist, so ist die männliche, die Schule besuchende Jugend vom vollendeten Wien Lebensjahre an bis zum Austritt aus der Schule zur Theilnahme an demselben verpflichtet, und dürfen nur diejenigen Schüler, welche körperliche Schwächlichkeit und Gebrechlichkeit oder momentane körperliche Hindernisse nachge
wiesen haben, von dieser Theilnahme gänzlich oder theilweise entbunden werden. Unentschuldigte Versäum- niß des Turnunterrichts ist hiernach gleich jeder andern Schulversäumniß zur Anzeige und Bestrafung zu bringen.
Wir nehmen für diese wichtige Angelegenheit die bereitwillige Thätigkeit der Herren Landräthe in Anspruch. Wir dürfen erwarten, daß Sie es Sich werden angelegen sein lassen, dieselbe in einer den Intentionen Seiner Majestät des Kaisers und Königs entsprechenden Weise zu sördern, und namentlich durch Belehrung und Anregung, sowohl bei den städtischen Behörden und Schulvorständen als bei den Lehrern dahin zu wirken, daß die hier unk» da noch vorhandenen Vorurtheile beseitigt und Zr^Mche Schritte zur Ausführung der Sache gethan werden.
Daß dabei mit aller Umsicht zu Werke zu gehen und jede unvorbereitete und allzuschwierige oder gar drückende Maßregel, wodurch nur Abneigung gegen die Sache hervorgerufen werden kann, zu vermeiden ist, bedarf keiner Erinnerung.
Von den meisten städtischen Behörden dürfen wir annehmen, daß sie, sobald ihnen die richtige Auffassung der ' Sache vermittelt wird, gern bereit sein werden, die Einrichtung des Schulturnens, soweit es an den betreffenden Orten noch nicht eingeführt ist, durch ihre Theilnahme und durch die Beschaffung der erforderlichen Mittel zu unterstützen.
Zum 1. Juli d. I. wollen wir über das, was in Ihrem Verwaltungskreise in dieser Angelegenheit geschehen ist, sowie über die Art und die Erfolge der getrostem« Einrichtungen JLerichi. erwarten.
Zur Orientirung über die in den älkernnProvin- zen bestehenden Anordnungen in Betreff des Turuwe- sens verweisen wir aus die kleine Schrift „Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen das Turnwesen in Preußen betreffend von Dr. E. Euler und G. Eckler, Civillehrern an der Königlichen Central -Turn- Anstalt in Berlin. 1869".
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.
Scheffer i. V.
An
sämmtliche Königlichen Landräthe des Regierungs-Bezirks Cassel.
Indem ich vorstehenden Erlaß Königlicher Regierung zur Kenntniß der Herrn Localschnlinspectoren, Schul- lehrer und Ortsvorstände in den Landgemeinden des Kreises HeOfeld bringe, ersuche ich die ersteren, be- nehmlich mit den Schullehrern und Ortsvorständen in den betreffenden Schulen ihres Jnspeetionsbezirkes das Schulturnen alsbald einzuführen, und gebe den Orts- vorständen dabei auf, die Mittel zur Cri Heilung dieses Unterrichts den Herrn Lokalschulinspektoren bezw. den Herrn Lehrern zur Verfügung zu stellen, insbesondere dem erwähnten „Leitfaden für bett Turnunterricht in den Preußischen Volksschulen" auf Kosten der Gemeinde sofort für die letzterennnzuschaffeu, wobei ichden Herrn-^ Schullehrern zugleich mitthnle, daß der in'der Königlichen Central-Turn-Anstalt zu Berlin' ausßebilveie Turnlehrer au den hiesigen städtischen Schulen, Herr Jürgens, wohl bereit nun wird, ihnen die etwa noch