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LreisMlail

für die

Kreise Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenhain.

^ 27 Her-feld, Mittwoch, den 5. April. 1871.

Da« »KreiSblatt« erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend«. Preis 'beffelben bei der Erpedition 84 ®qr. pro Quartal, bei deu Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Bai. mond-Zeile ober deren Raum mit 9 Heller berechnet.

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

Der Dienstknecht Heinrich Glebe von Kers- penhausen hat um Entlassung aus dem Untertha­nen-Berbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.

Hersfeld, am 4. April 1871.

Der Innigliche L^dp^zh Auffarth..

Berlin, den 27. März 1871.

Bekanntmachung.

Postanweisungs-Verkehr mit Constantinopel.

Dom 1. April 1871 ab ist der Austausch von Postanwei­sungen mit Constantinopel zulässig. Es können Zahlungen bis 50 Thaler oder 87^ Gulden Südd. W. im Wege der Postan­weisung vermittelt werden. Die Einzahlung erfolgt bei den diesseitigen Postanstalten aus ein gewöhnliches Postanweisungs- Formular. Der Betrag ist darin, unter Abänderung des Vor­drucks Thlr. Gr. Pf. u. s. w., in Türkischer Goldwährung (Lire und Piaster) anzugebeN. Die Aufgabe-Postanstalt rechnet den vom Absender in dieser Weise notirten Betrag in die Thaler- bezw. Guldenwährung um für jetzt nach dem Verhältniß von 16 Piaster Gold gleich 1 Thaler und nimmt danach den sich ergebenden Betrag von, Einzahler entgegen. Diese Postan­stalt ..ist mithin auch im Stande, dem Einlieferer genau anzu- gebeu, welchen Betrag derselbe in Türkischer Goldwährung in die Postanweisung einzurücken hat, um eine nach Deutscher Währung ausgerechnete Zahlung in Constantinopel zutressend leisten zu lassen.

Die thunlichst mit Marken zu frankirende Gebühr beträgt: bei Einzahlüngen bis 25 Thaler (48| Gulden) t Grpschen oder 14 Kreuzer, bei Einzahlung von Betrügen über 2'5 bis 50 Thlr. (43$ bis 874 Gulden) 8 Groschen oder »8 Kreuzer.

Der Coupon der Postanweisung kann zu schriftlichen Mit­theilungen benutzt werden. ....

Bei der Abbildung aus Constantinopel findet die Einzah­lung gleichfalls auf gewöhnliche inländische Postanweisungs-For- muläre statt, in welchen der Betrag in Deutscher Währung an­gegeben wird. Die Postanweisungen uüterliegen demnächst der gleiche^ Behandlung, wie ,Postanweisungen im innern Verkehr. Die Zuführung an die Empfänger geschieht franlirt.

Die vorstehenden Bestimmungen finden auch auf den Ver­kehr des Elsaß und Deutsch-Lothringens mit Constantinopel Anwendung.

General-Postamt. Stephan.

Berlin, den 22. März 1871.

Bekanntmachung

Postverkehr für die Deutschen Occupationstruppen in Frankreich.

Gleichzeitig mit der Zurückgabe der Verwaltung des Lan­despostdienstes an die Französischen Postbehörden ist zur Ver­mittelung des Postverkehrs für die in den oecupirten Gebiets- theilen Frankreichs verbliebenen Deutschen Truppen ein beson­derer Deutscher Feldpostdienst organisirt worden.

Demzüfolge werden nach und aus den obengedachten Ge­bietstheilen ohne Portoansatz befördert:

1) in Militairdienst-Angelegenheiten: gewöhnliche und recom- ma^rt» .atriafe, Zeitungen», Drucksachen,und Geldsen­dungen;

2) in Privat - Angelegenheiten der Militairs und Militairbeam- ten: gewöhnliche Briefe bis zum Gewichte von 4 Loth einschließlich, Zeitungen und Geldbriefe mit einem deela- rirten Werthinhalte unter und 'bis zu 50 Thalern ein­schließlich.

Packete in Militairdienst-Angclegenheiten werden zwar eben­falls portofrei befördert, jedoch nur nach und auS solchen Or­ten, an denen eine Deutsche Feldpostanstalt sich befindet.

Die Beförderung von Privatpäckereren ist vorläufig ausgeschlossen; weitere Bestimmung bleibt Vorbehalten.

Die etwaige Correspodenz zwischen den Militairs k. und den Französischen Landesbewohnern unterliegt der internen Französischen Portotaxe.

General - Postamt. Stephan.

Rechenschaftsbericht

des .

Comites zur Beschaffung von Liebesgaben für die mo­bilen Feldpostbeamten. ;

Als im großen Deutschen Vaterlands alleHände sich regten, um durch reiche Spenden iverkthütiger Liebe unserer aus Schlacht­feldern in Frankreich kämpfenden Armee den Dank der Zurück­gebliebenen darzubringen, wurde auch die Feldpost nicht vergessen, jene Vermittlerin des geistichen Bandes zwischen der Armee und der Heimath. ES galt den wackeren Männern, welche un­ter den schwierigsten Verhältnissen eine für Millionen segensreiche Thätigkeit entwickelt und mit hingebender Aufopferung gewirkt hatten, einen Beweis der Anerkennung und des freundlichen Ge­denkens aus der Heimath zu geben.

Um die Sammlungen zu koncentriern und die zweckent­sprechende Verwendung der Gaben zu sichern, trat zu Anfang des" Monats November pr. das unterzeichnete Ootmte in Berlin zusammen. Schon im Dezember war dasselbe in Folge des reichen Ertrages der Sammlungen, namentlich aus den Kreisen der Börse und Kaufmannschaft von Berlin, und durch Zuwen-