LreisMlail
für die
Kreise Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenhain.
^ 27 Her-feld, Mittwoch, den 5. April. 1871.
Da« »KreiSblatt« erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend«. Preis 'beffelben bei der Erpedition 84 ®qr. pro Quartal, bei deu Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Bai. mond-Zeile ober deren Raum mit 9 Heller berechnet.
Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfeld.
Der Dienstknecht Heinrich Glebe von Kers- penhausen hat um Entlassung aus dem Unterthanen-Berbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
Hersfeld, am 4. April 1871.
Der Innigliche L^dp^zh Auffarth..
Berlin, den 27. März 1871.
Bekanntmachung.
Postanweisungs-Verkehr mit Constantinopel.
Dom 1. April 1871 ab ist der Austausch von Postanweisungen mit Constantinopel zulässig. Es können Zahlungen bis 50 Thaler oder 87^ Gulden Südd. W. im Wege der Postanweisung vermittelt werden. Die Einzahlung erfolgt bei den diesseitigen Postanstalten aus ein gewöhnliches Postanweisungs- Formular. Der Betrag ist darin, unter Abänderung des Vordrucks Thlr. Gr. Pf. u. s. w., in Türkischer Goldwährung (Lire und Piaster) anzugebeN. Die Aufgabe-Postanstalt rechnet den vom Absender in dieser Weise notirten Betrag in die Thaler- bezw. Guldenwährung um — für jetzt nach dem Verhältniß von 16 Piaster Gold gleich 1 Thaler — und nimmt danach den sich ergebenden Betrag von, Einzahler entgegen. Diese Postanstalt ..ist mithin auch im Stande, dem Einlieferer genau anzu- gebeu, welchen Betrag derselbe in Türkischer Goldwährung in die Postanweisung einzurücken hat, um eine nach Deutscher Währung ausgerechnete Zahlung in Constantinopel zutressend leisten zu lassen.
Die thunlichst mit Marken zu frankirende Gebühr beträgt: bei Einzahlüngen bis 25 Thaler (48| Gulden) t Grpschen oder 14 Kreuzer, bei Einzahlung von Betrügen über 2'5 bis 50 Thlr. (43$ bis 874 Gulden) 8 Groschen oder »8 Kreuzer.
Der Coupon der Postanweisung kann zu schriftlichen Mittheilungen benutzt werden. ....
Bei der Abbildung aus Constantinopel findet die Einzahlung gleichfalls auf gewöhnliche inländische Postanweisungs-For- muläre statt, in welchen der Betrag in Deutscher Währung angegeben wird. Die Postanweisungen uüterliegen demnächst der gleiche^ Behandlung, wie ,Postanweisungen im innern Verkehr. Die Zuführung an die Empfänger geschieht franlirt.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch auf den Verkehr des Elsaß und Deutsch-Lothringens mit Constantinopel Anwendung.
General-Postamt. Stephan.
Berlin, den 22. März 1871.
Bekanntmachung
Postverkehr für die Deutschen Occupationstruppen in Frankreich.
Gleichzeitig mit der Zurückgabe der Verwaltung des Landespostdienstes an die Französischen Postbehörden ist zur Vermittelung des Postverkehrs für die in den oecupirten Gebiets- theilen Frankreichs verbliebenen Deutschen Truppen ein besonderer Deutscher Feldpostdienst organisirt worden.
Demzüfolge werden nach und aus den obengedachten Gebietstheilen ohne Portoansatz befördert:
1) in Militairdienst-Angelegenheiten: gewöhnliche und recom- —— ma^rt» .atriafe, Zeitungen», Drucksachen,und Geldsendungen;
2) in Privat - Angelegenheiten der Militairs und Militairbeam- ten: gewöhnliche Briefe bis zum Gewichte von 4 Loth einschließlich, Zeitungen und Geldbriefe mit einem deela- rirten Werthinhalte unter und 'bis zu 50 Thalern einschließlich.
Packete in Militairdienst-Angclegenheiten werden zwar ebenfalls portofrei befördert, jedoch nur nach und auS solchen Orten, an denen eine Deutsche Feldpostanstalt sich befindet.
Die Beförderung von Privatpäckereren ist vorläufig ausgeschlossen; weitere Bestimmung bleibt Vorbehalten.
Die etwaige Correspodenz zwischen den Militairs k. und den Französischen Landesbewohnern unterliegt der internen Französischen Portotaxe.
General - Postamt. Stephan.
Rechenschaftsbericht
des „ .
Comites zur Beschaffung von Liebesgaben für die mobilen Feldpostbeamten. ;
Als im großen Deutschen Vaterlands alleHände sich regten, um durch reiche Spenden iverkthütiger Liebe unserer aus Schlachtfeldern in Frankreich kämpfenden Armee den Dank der Zurückgebliebenen darzubringen, wurde auch die Feldpost nicht vergessen, jene Vermittlerin des geistichen Bandes zwischen der Armee und der Heimath. ES galt den wackeren Männern, welche unter den schwierigsten Verhältnissen eine für Millionen segensreiche Thätigkeit entwickelt und mit hingebender Aufopferung gewirkt hatten, einen Beweis der Anerkennung und des freundlichen Gedenkens aus der Heimath zu geben.
Um die Sammlungen zu koncentriern und die zweckentsprechende Verwendung der Gaben zu sichern, trat zu Anfang des" Monats November pr. das unterzeichnete Ootmte in Berlin zusammen. Schon im Dezember war dasselbe in Folge des reichen Ertrages der Sammlungen, namentlich aus den Kreisen der Börse und Kaufmannschaft von Berlin, und durch Zuwen-