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Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

Dem Kreiswundarzt für den Kreis Hersfeld, Herr Dr. med. Ungeteilter dahier, ist durch Erlaß des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Me- dicinal-Angelegenheiten die nachgesuchte Entlaffung aus dem Staatsdienste vom 1. April d. J. ab ertheilt wor­den, was ich den betreffenden Gerichts- und Verwal­tungsbehörden im Kreise hierdurch mittheile.

Hersfeld, am 30. März 1871.

Der Königliche Landrath Auffarlb.

Am 29. v. M. hat ein der Tollwuth verdächtiger großer Metzgerhund, dunkler Farbe mit gelben Beinen und Heller Brust, um dessen Hals ein dicker Strick ge­bunden war, in der Richtung von Sorga kommend die Ortschaften Kathus, Friedewald, Herfa, Wölfershausen und Heringen passirt und überall mehrere Hunde ge- biffen. In Heringen ist derselbe eingefangen und ge- tödtet worden.

Es wird deßhalb auf Grund des §.12 des Gesetzes vom 21. Oktober 1838 betreffend die Verminderung der Gefahren der Hundswuth die sofortige Einsper- rung sämmtlicher Hunde in den Ortschaften Sorga, Kathus, Friedewald, Herfa, Wölfershausen, Heringen, Leimbach, Lengers und Harnrode angeordnet und eine Strafe bis zu 5 Thaler für die Eigenthümer, sowie die alsbaldige Tödtung eines jeden frei umherlaufenden Hundes angedroht.

Ich fordere die Herrn Ortsvorstände auf, die Be- folgüng dieser Verfügung auf das Unnachsichtlichste zu überwachen, insbesondere für sofortige Tödtung al­ler Hunde, welche gebissen oder auch nur mit dem der Tollwuth verdächtigen Hunde in Berührung gekommen sind, sowie aller frei umherlaufenden Hunde Sorge zu tragen und mir von jedem derartigen Hall gleichzeitig Mittheilung zu machen.

Hersfeld, am 1. April 1871.

Der Königliche Landrath Ausfsrtb.

Für Konrad Pfannkuch von Motzfeld ist um Entlassung aus dem Unterthanen - Verbände behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.

Hersfelo, am 1. April 1871.

Der Königliche Lanbratd Aufsarlh.

Tagelöhner Ernst Luckhard in KerSpenhausen hat um Ertheilung eines Reisepasses nach Amerika nachge, such!. Hersfelb, am 30. März 1871.

Der Königliche Landrath Aussarth.

Berlin, 26. März 1871.

Bekanntmachung.

Briefverkehr mit Rußland.

Bei Briesen nach Rußland ist es zur Sicherung der richtigen Spedition von Wichtigkeit, daß, wenn auf denselben der Bestimmungsort in Russischer Schrift ausgedrückt wird, die betreffende Angabe außerdem in Teutscher, Französischer oder Englischer Schreibweise

erfolge, weil die Russischen Schriftzüge den Postanstal­ten nicht überall hinlänglich bekannt sind.

Auch muß bei Briefen nach weniger bekannten Or­ten Rußlands die Lage des Bestimmungsorts durch zusätzliche Angabe des Gouvernements rc. außer Zwei­fel gestellt werden.

General - Postamt. Stephan.

Berlin, den 22. März 1871.

Bekanntmachung *

Postverkehr für die Deutschen Occupationstruppen in Frankreich

Gleichzeitig mit der Zurückgabe der Verwaltung des L a n - d c spostdienstes an die Französischen Postbehörden ist zur Ver- mittelung des Postverkehrs.für die in den occupirten GebietS- theilen Frankreichs verbliebenen Deutschen Truppen ein beson­derer Deutscher Feldpost dienst organisirt worden.

Demzufolge werden nach und aus den obengedachten Ge- bietstheilcn ohne Portoansatz befördert:

1) in Militairdienst- Angelegenheiten: gewöhnliche und recom- mandirte Briefe, Zeitungen, Drucksachen und Geldsen­dungen;

2) in Privat - Angelegenheiten der Militairs und Militairbeam- ten: gewöhnliche Briefe bis zum Gewichte von 4 Loth einschließlich, Zeitungen und.Geldbriefe mit einem decla- rirten Werthinhalte unter und bis zu 50 Thalern ein- schließlich.

Packete in Militairdienst-Angelegenheiten werden zwar eben­falls portofrei befördert, jedoch nur nach und aus solchen Or­ten, an denen eine Deutsche Feldpostanstalt sich befindet.

Die Beförderung von Privatpäckereien ist vorläufig ausgeschlossen; weitere Bestimmung bleibt vorbehalten.

Die etwaige Correspodenz zwischen den Militairs rc. und den Französischen Landesbewohnern unterliegt der internen Französischen Portotaxe.

General-Postami. Stephan.

Gesunden: eiu Pack wirken Tuch. Meldung deS

Eigeiithumers bei dem Ortsvorstand zu Niekerjossa.

Landrathsamt Ziegenhain.

Den Herrn Ortsvorständen mird^in Folge Erlasses Königlicher Regierung zu Cassel eröffnet, daß das Ar­tillerie-Depot daselbst angewiesen worden ist, diejenigen Fahnen, welche im Jahre 1852 an das damalige Zeug­haus abgeliefert worden sind, auf Ansuchen zurückzu- geben, daß jedoch die zurückgegebenen Fahnen ohne einzuholende specielle Allerhöchste Erlaubniß bei öffent­lichen Aufzügen nicht geführt, vielmehr nur im Ge­meindehause aufbewahrt werden dürfen.

Ziegenhain, am 23. März 1871. ,

Der Königliche Landrath Günther.

Am 21. d. Mts. gegen Abend hat der Ackermann Johann George Pfalzgraf in Loshausen ein 2^jähriges Fohlen, Fuchs nut Blässe, vier weißen Füßen, Hengst, aufgegriffen nnb bei sich eingestallt.Der Eigenthümer kann das Fohlen dort abholen lassen, muß aber, wenn es verlangt wird, die entstandenen Futterkosten dem ra. Pfalzgras erstatten.

Ziegenhain, am 28. März 1871.

Der Königliche Landrath Günther

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