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Berlin, 21. Mär) 187L
Bekanntmachung.
Gorrespondenzverkehr nach und aus den occupirten Französischen Gebietstheilen.
In Folge eines mit der Postverwaltung von Frankreich getroffenen Üebereinkommens wird der Landespostdienst, soweit derselbe auf französischem Gebiete bisher von der Deutschen Postverwaltung ausgeübt wurde, nunmehr wieder an die Französische Posiverwaltung zurückgegeben, selbstverständlich mit Ausnahme des bereits definitiv auf Deutschem Fuß eingerichteten Postwesens im Elsaß und in Deutsch-Lothringen.
Auf die Correspondenzen nach und aus den vorgedachten Französischen Gebietstheilen kommen daher vom 24. März ab die vor Ausbruch des Kriges in Kraft gewesenen, auf den Postverträgen mit Frankreich beruhenden, Taren und Berfendungs- Ledingungen voMufig wieder in Anwendung. Danach kostet von jetzt ab beiM^dweise ein einfacher (bis f5 Loth schwerer) frankirter Briefs» »
aus Höln nach Reims 3z Groschen, aus yelin nach Nancy 4^ Groschen.
In Bezug auf den Correspondenzverkehr mit dem Elsaß- und Deutich-Lothringen behält es dagegen bei den bestehenden Deutschen Bestimmungen sein Bewenden. Es. beträgt mithin beispielsweise das Porto für einen einfachen (bis 1 Loth schweren) frankirten Brief aus Berlin nach Metz 1 Groschen.
General - Postamt. Stephan.
Berlin, den 22. März 1871.
Bekanntma chung
Postverkehr für die Deutschen Occupationstruppen in Frankreich.
Gleichzeitig mit der Zurückgabe der Verwaltung des Lande rpostdrenstes an die Französischen Postbehörden ist zur Vermittelung des Postverkehrs für die in den occupirten Gebietstheilen Frankreichs verbliebenen Deutschen Truppen ein beson- derer'Deutscher Feldpostdienst obgärnfirt worden.
- Demzufolge werden nach und aus den obengedachten Gebietstheilen ohne Portoansatz befördert:
1) in Militairdienst-Angelegenheiten: gewöhnliche und recom- mandirte Briefe, Zeitungen, Drucksachen und Geldsendungen;
2) in Privat - Angelegenheiten der Militairs und Militairbeam- ren: gewöhnliche Briefe bis zum Gewichte von 4 Loth einschließlich, Zeitungen und Geldbriefe mit einem decla- rirten Werthinhalte unter und bis zu 50 Thalern einschließlich. '
Packele in Militairdienst-Angelegenheiten werden zwar ebenfalls portofrei befördert, jedoch nur nach und aus tollen Orten, an denen eine Deutsche Feldpostanstalt sich befindet.
Die Beförderung von Privatpäckereien ist vorläufig ausgeschlossen ; weitere Bestimmung bleibt vorbehalten.
Die etwaige Correspodenz zwtschen den Militairs rc. und den Französischen Landesbewohnern unterliegt der internen Französischen Portotaxe.
General-Postamt. Stephan.
Landrathsamt Ziegenhain.
Die Herrn Ortsvorstände deS Kreises werden auf# gefordert, ungesäumt davon Anzeige anher zu mache», wenn Reservisten in ihre Heimath zurückkehren unter Angabe des Tags des Eintreffens.
Ziegenhain, den 27. März 1871.
Der Königliche Landrath Günther.
Oeffentlicher Holzverkauf.
In der Oberförsterei H»r»f«Id soll nachstehendes Gehölze öffentlich meistbieteud verkauft werden:
Montag den 3. April d. J.
im Di stricke Krautgarten: 11s Klaftern Kiefern Schelte und Stammprügel, 23 Schock dergleichen Zopsreis und 4^ Schock geringes Luchen Reis;
Dienstag, den 4. April d. J.
in den Distrikten Dickedorn, Lax, Hühnergruad, Taubengraben und Frauenberg: 3 Eichen - Abschnitte von 24, 36 und 24 Fuß Länge und 16, 19 und 24 Zoll Durchmesser, 4 dergleichen Abschnitte von 8 bis 24 Fuß Länge und 7 bis 10 Zoll Durchmesser, 12 Stück dergl. Deichseln, 1| Klafter dergleichen Scheit und Prügel, 1 Klafter dergl. Gdstöcke, | Klafter Buchen Scheit, 2| Lchock dergl. geringes Reis, 1 Schock starke Buchen- Bohnenstange», 85 Kielern« und Lerchen-Abschnitle von 15 bis 45 Fuß Länge und 6 bis 14 Zoll Durchmesser, 14 Schock dergl. DaLlaiten, 1ö9 Stück dergl. Rüstreitel und geitetbäume, 31 Klafter starke Pirken-Prügel, 12 Stück dergl. Leiterbänme und 1 Birken - Abschnitt von 30 Fuß Länge und 12^ Zoll Durchmesser
Zusammenkunft jedesmal des Morgens 10 Uhr, und zwar am ersten Tage im Karpeustein'schen WirtbS- Hanse zu Tann und am zweiten Tage bei dem Hole Meisebach, wo danu bestimmt werden wird, ob der Verkauf daselbst oder im Walde abgehalten werden soll.
Die Herrn OrtSvorstände werden ersucht Borstehen. deS zu veröffentlichen.
He-Sfeld, am 24. März 1871.
Der Königliche Oberförster: Lentz.
Ocffentlicher Holzverkauf
-u der Obersörsterei Wippershain.
Mittwoch den 1 2. April d. I.,
Morgens 9 Uhr ansangend, 1°a nachstehendes Gehölze nach dem Meistgebot ver.
und
und
und
steigert werden:
1) Forstort Blauepfutze.
35 Nadelholz-Stämme von 12 bis 54 Fuß Länge 8J bis 18 Zoll mittleren Durchmesser.
2) Forstort Scheere.
4 Nadelholz - Stämme von 18 bis 30 Fuß Länge
7.j bis 121 Zoll mittleren Durchmesser,
8| Klafter Nabelholz-Schol- und Grubenholz von 9
12 Fuß Lange.
3) Forstort Mühlberg.
10^ Schock geringes Laubreis.
4) Forstort Köhlersgraben.
3 Klaftern Buchen Scheitbolz.
Die Zusammenkunft findet zur oben bestimmten Zeit rm Luchdachfchen Gasthause zu Petersberg statt.
Hersfeld, am 28. März 1871.
Der Königliche Oberförster Cornelius.
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