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wird, haben sich im MusterimgSteEine ebenfalls einzufinden.
Die Herrn Ortsvorstände haben diese Verfügung Widerhall in ihren Gemeinten, insbesondere den gestel. lungspflichtigen jungen Leuten, wegen deren noch spezielle Ladungen erfolgen werden, und den Angehörigen derselben bekannt zu machen.
HerSfeld, am 22. December 1870.
Der Königliche Landratb Auffarth.
In Folge höherer Verfügung wird der Classifikations. termin für diejenigen Mannschaften der Reserve und Landwehr, welche wegen häuslicher, gewerblicher und ga» milien-Berbältnisse eine Zurückstellung für den Fall der -Einberufung zu den Faduen beanspruchen wollen, nicht mit dem Kreis-Ersatz-Geschäfte pro 1871 verbunden werden, es bleibt vielmehr die AuberauEug besonderer Termine zu diesem Zwecke Vorbehalten.
Die Herrn Ortsvorstände deS hiesigen KreiseS haben dies in ihren Gemeinden zu veröffentlichen und namentlich zur Kenntniß der betreffenden Leute zu bringen.
Hersselh, am 23. December 1870.
Der Königliche Lanträth Auffarth.
Am 22. d. M. hat ein der Tollwuth verdächtiger weißer Spitzhund mit gelben Ohren, dessen Eigenthümer Milcht ermittelt ist, in hiesiger Stadt und Umgegend mehrere Hunde gebissen. Derselbe ist zwar eingefangen und getödtet worden, es ist jedoch nicht festgestellt, an welchem Orte derselbe vorher gewesen ist und welche Thiere ic. «Le von ihm gebissen worden sind.
Es wird deshalb die bereits in Nr. 89 und 90 deS KreisblatteS publizirte Verfügung der Hundesperre in Friedlos rc. in Erinnerüng gebracht und nunmehr auch auf Grund des §. 12 des Gesetzes vom 21. October 1838 — betreffend die Verminderung der Gefahren der HundSwuth - die Einsperrung sämmtlicher Hunde in hiesiger Stadt, ASbach, Beiershausen und Kalkobes an, geordnet, sowie eine Strafe von 6 Thlr. für die Eigenthümer und die sofortige Tödtung eines jeden frei um* herlaufenden Hundes angedroht.
Ich fordere die Herrn Ortsvorstände auf, die Befolgung dieser Verfügung, welche sofort auf übliche Weise bekannt zu machen ist, auf das Strengste zu überwachen, insbesondere für sofortige Tödtung der etwa gebissenen oder umherlaufenden Hunde Sorge zu tragen u*b mir von 0b$m derartigen Fall gleichzeitig Mittheilung zu machen.
Hersfeld, am 23. Dezember 1879.
Der Königliche Lanbrath Auffarth.
Termin zur anderweiten Verakkordirung der Lieferung der rauhen und glatten Fourage für die im Jahr 1871 dahier auszustellenden Landbeschäler wird auf Mittwoch den 4. Januar k. I. Morgens 10 Uhr in das Geschäftslokal des hiesigen Lanbrathsamtes anbe* räumt, und können die dem Akkorde zu Grunde zu legen, den Bedingungen schon vor dem Termine daselbst einge- - sehen werden.
Hersfeld, am 22. December 1870.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Zugelaufen: ein brauner Dachshund, weiblichen Geschlechts, mit weißer Kehle und weißen Füßen, —
Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Rohrbach.
Berlin, den 17. December 1870. Bekanntmachung.
Adressirung der Feldpostsendungen.
In dem gegenwärtigen Feldzuge werden öfter durch Zusammenlegung verschiedener.Landwehr-Balaillone com« biuirte Landwehr - Infanterie - Regimenter gebildet, wie z. B. die vier combinirien Brandenburgifchen, die com- binirten Pommerscken und Posenschen Regimenter, das combillirle WagdeburgischeLandwebr-Regiment. Mitunter wird ein Bataillon — wie dies z. B. bei dem'Reserve Landwehr-Bataillon Nr. 39 (Barmen) geschehen ist — auseinander gezogen; die Compagnien treten in andere Bataillonsverbände und wechseln vollständig ihre Bezeichnung. Ebenso tritt der Fall ein, daß Ersatz- CoMpagnien, deren Regimenter mobil sind,, Landwehr- Bataillonen anderer Provinzen zngetdeilt werden Beispielsweise führt daS frühere: „Bataillon Grossen 2. Branden bürgischen Landwehr - Regiments Nr. 12? jetzt die Bezeichnung: „2. eombiniries Braudenburgisches Landwehr-Regiment (Bataillon Grossen)" ; die früherer Fl. Compagnie Reserve Landwehr-Bataillons Nr. 39 (Barmen)" jetzt die Benennung: 5. Compagnie 2. Bataillons (Unna) 3. WestphalisMen Landwehr- Regiments Nr. 16«; die vormalige „3. Compagnie des Ersatz-Ba- tuillouS 7. Pommerschen Jnsanterie-Regiments Nr. 54" jetzt die Benennung: 6. Compagnie 1. Bataillons (Erfurt) 3. Thüringischen Landwehr-Regiments Nr. 71."
In allen solchen Fällen ist es für die pünktliche Ueberkunft der Feldpostsendungen unerläßlich, daß auf den Adressen die Bezeichnungen Infanterie-Regiment, Landwehr-Regiment, combinirtes Landwehr-Regiment, Ersatz-Bataillon rc." in die Augen fallend angegeben werden, und daß insbesondere auch Sendungen an Mi- litairs, welche zu den obengenannten combinirien Regimentern gehören, oder deren Compagnie« zu anderen Bataillonsverbän-de» über getreten sind, insofern recht genau adressirt werden, als jedesmal der zuletzt gültige Bataillons-, Regiments- rp, Verband aus der Adresse ersichtlich gemacht werden muß. Namentlich ist dies bei Briefen an Militairs derjenigen Ersatz-Compagnien erforderlich, welche einem mobilen Landwehr-Regiment zugetheilt sind, mit ihrem eigenen mobilen Infanterie -Regimente also außer aller taktischen Verbindung stehen. Wenn obige Punkte unbeachtet bleiben, entstehen vielfache für die Correspondenten wie für den Feldpostbetrieb sehr uitatu genehme Hin- und Hersendungen der Briese u, Packele, General - Postamt. Stephan,
Landrathsamt Hünfeld.
Berlin, bey 4. November 1870.
Bekanntmachung.
In unserer Bekanntmachung vom 2>. Juli d. J. die Errichtung eines Cential-Nachweise-Büreaus hierseldst betreffend, haben wir diejenigen Privatpersonen, welche Reconvalescenten in Pflege nehmen, ersucht, auch ihrerseits — gleich wiesolcheS Seitens der Lazarethe geschieht