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AreisMvlatt

für die

Kreise Hcrsfcld/ Hünfeld und Ziegenhain.

^s 99, HerS^el-, Sonnabend, den 10. December. 1810*

Da« .Kretsblatt« «ftcint «ScheaUich zweimal, Mittwoch« und Sonnabend«. Prei» deffelden bei der Expedition 8z Sgx. pre Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Belannimachungea aller Art werden ausgenommen und die Bar. wond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.

*' Cassel, den 30. November 1870. -

Bekanntmachung, die Abmessungen der Mauerziegel betreffend.

Da die gegenwärtig geltenden Bestimmungen über die Abmessungen der Mauerziegel im Hinblick auf die Maß- und Gewicht- -Ordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868 nicht aufrecht erhalten blei­ben können, und eS sich empfiehlt, nicht wie bisher meh­rere verschiedene, sondern nur ein einzige- Format in Metermaß alsNormalformat zu bezeichnen, so bat der Herr Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar« Veiten durch Erlaß vom 13. Oktober d. J. Folgende« bestimmt: 1) Zu allen gewöhnlichen Staatsbanken, die nach dem 1. Januar 1872 zur Aussübrung kommen, sind, sofern Leren Verhältnisse nicht an sich schon ein anderes Format bedinge», in der Regel nur Mauer­steine anzukaufen und zu verwenden, welche in ge­branntem Zustande 25 Centimeter lang, 12 Centi- meter breit und 6^ Cenlimete'r dick sind,

2) die Verwendung anders geformter Steine, wenn

;L besondere Umstände solche erfordern, darf nur nach zuvor bei uns eingeholter Genehmigung statt finden.

3) Allen Kostenanschlägen zu Bauten, die nach dem 1. Januar 1872 ausgeführt werden, ist das be­zeichnete Normalformat zu Grunde zu legen.

4) Die bisherigen Vorschriften über die Abmessungen der Mauer- und Dachsteine treten vom 1. Januar 1872 ab außer Kraft. Bau-Unternehmern, Fabrikanten und dem sonst bethei« ligten Publikum wird solche« hiermit bekannt gemacht. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, v. BischossShausen.

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

Die Verfügung Großherzoglicher BezirkS-Direction

zu Dermbach vom 7. Oktober d. J. Maßregeln ge­gen die Rinderpest betreffend (mitgetheill im Kreis- blatt Nr. 82) ist wieder aufgehoben worden, waS hier­durch veröffentlicht wird.

Hersfeld, vm 10. Dezember 1870.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh zu Schwarzenborn im Kreis Ziegenhain ist wieder er­loschen, was hierdurch veröffentlicht w»rd.

Hersfeld, am 10. Dezember 1870.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Die Herrn Mitglieder des landwirthschaftlichen Ver* eins für den KreiS Her-feld werden hierdurch zu der auf Sonnabend den 17. Dezember d. I.

Vormittags 11 Ubr in hiesiges RathhauS anberaumten General - Versamm­lung eiugcladen.

Hersfeld, am 9. Dezember 1870.

Der Dirigent des landwirthschaftlichen Krei«verein».

____________________A ufsarth, Landrath.

Berlin, den 19. November 1870.

Bekanntmachung

WeibnachtSversendungen im inländischen Postverkehr.

Um den aus Anlaß der Weihnachtszeit statkfinbenben Post.Päckcreivcrkehr im Jnlande auch bei den gegenwär­tig obwaltenden Verhältnissen, wo ein großer Theil deS Personals und Materials der Postverwaltung in auswä» tiger Beschäftigung begriffen ist, und der Postverkehr wegen der Beschränkungen der Güterbeförderung aus den Eisenbahnen ohnehin einen ungewöhnlichen Umfang er­reicht hat, ordnungsmäßig bewältigen zu können, wird an das Publikum das dringende Ersuchen gerichtet, die Ein- lieferung der Packereien mit Weihnacht-sendungen im in­ländischen Verkehr nicht biSzu den äußersten Fristen hinaus- zuschieben, sondern damit möglichst bald nach Ablauf der ersten Woche deS Monats December zu beginnen, und die Vorbereitungen danach gefälligst zu bemessen.

General-Postamt. Stephan.