Kreisvblatt
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Kreise Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenham.
j\! SS. HerSfeld, Sonnabend, den 26. November. 1810«.
Da« »Kreisblatt« erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend«. Preis desselben bei der Expedition 84 Sgx. pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Gar. mond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.
Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfelv.
Termin zurVerakkordirung der Lieferung der rauhen und glatten Fourage für die im Jahr 1871 dahier aus- zustellenben Landbeschäler wird auf
Dienstag den 2 9. b. 2R t $.
Morgens 70 Uhr in das Geschäftslokal des hiesigen Landrathsamtes mit dem Bemerken anberaumt, daß die dem Akkorde zu Grunde zu legenden Bedingungen schon vor dem Termine daselbst eingesehen werden können.
HerSfeld, am 19. November 1870.
Der Königliche Landrath Ausfarth.
Berlin, den 19. November 1870.
Bekanntmachung
Weihnachtsversendungen an die Truppen in Frankreich.
Um die Zuführung von WeihuachtSpacketen an die Truppen in Frankreich zu ermöglichen, soll der Feldpost- Päckereidienst in seinem jetzigen Umfange, wenn- irgend möglich, noch bis zum Abend des 8. December aufrecht erhalten werden. Bis zu diesem Zeitpunkte kann daher die Annahme von Feldpostpackelen der vorgeschriebenen Art und an diejenigen Truppentheilej für welche die Packet« versendung überhaupt zulässig ist, noch stattfinden. Bon e- da ab muß die Annahme bis auf Weiteres eingestellt werden, so weit nicht etwa Ereignisse eintreten sollten, welche eine noch frühere Einstellung bedingen würden. Das General-Postamt macht im Interesse des Publicums, sowie um dem übermäßigen Andrange in den letzten Tagen vor dem 8. December vorzubeugen, schon jetzt hierauf aufmerksam. Da bei den in Frankreich obwaltenden Transportverhältnissen mitunter 14 Tage und unter Umständen selbst 3 bis 4 Wochen vergehen könne», ehe die Adressaten in den Besitz der Sendungen gelangen, so wird eS sich empfehlen, baldigst mit den betreffenden Weihn achtsver» sendnngen zu beginnen.
General-Postamt. E t e p b « n.
Berlin, den 19. November 1870.
Bekanntmachung.
Weihnachtsversendungen im inländischen Postverkehr.
Um den aus Anlaß der Weihnachtszeit stattfindenden Post-Päckereiverkchc im Jnlande auch bei den gegenwärtig obwaltenden Verhältnissen, wo ein großer Theil des , Personals und Materials der Postverwaltung in auswärtiger Beschäftigung begriffen ist, und der Postverkehr wegen der Beschränkungen der Güterbeförderung auf den Eisenbahnen ohnehin einen ungewöhnlichen Umfang erreicht hat, ordnungsmäßig bewältigen zu können, wird an das Publicum das dringende Ersuchen gerichtet, die Einliefe- rang der Packereien mit WeihnachtSsendungen im inländischen Verkehr nicht bis zu den äußersten Fristen Hinau«- zuschieben, sondern damit möglichst bald nach Adlausder ersten Woche des Monats December zu beginnen, und die Vorbereitungen danach gefälligst zu bemessen.
General-Postamt. Stephan.
Berlin, den 10. November 1870. Bekanntmachung.
Einführung des PostanweisungS-Verfahrens in den Ober« PestdirectionSbezirken Elsaß und Deutsch-Lothringen.
Vom 15. November ab wird bei sämmtlichen deutschen Postanstalten in den Ober-Postdirectionsbezirke» Elsaß und Deutsch-Lothringen daS Postanweifungs-Verfahrcn eingeführt werden. Die Ein- und Auszahlungen werden in. der dort gültigen Frankenwahrung geschehen. Im Verkehr zwischen Rorddeutschland und jenen Postanstalten können im Wege der Postanweisung Zahlungen:
a. in der Richtung nach dem Elsaß und Deutsch- Lothringen bis zum Betrage von 200 Franken und
b. in der Richtung aus dem Elfaß und Deutsch- Lothringen bis zum Betrage von 50 Thalern Preußisch oder 871. Gulden Süddeutsch vermittelt werden.
An Gebühr, welche vom Absender stet» im Voraus zu entrichten ist, werden dafür erhoben
im Falle a: für Beträge bis zu 100 FrancS 2 Groschen, für Beträge über 100 bis 200 Francs 4 Groschen *. im Falle b: für Beträge bis zu 25 Thlr. oder 43 j Gl.
Süddeutsch 25 Centime», für Beträge über 25 bis