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«folgen, sondern eS müssen dazu Militairzüge benutzt . werden.

Da diese Züge bei den unterwegs befindlichen Sta­tionen aus militairischen Gründen häufiger längere Zeit tiegen bleiben, die Fortschaffung der Züge auch noch da­durch bedeutend verzögert wird, daß die Eisenbahnen namentlich in Frankreich von den vielen Transporten mit Proviant, Munition, Geschützen, Gefangenen, erkrankten und Ersatzlruppen u. s. w. stark besetzt find, und da von der letzten Eisenbahnstation ab noch vermittelst vieler Hunderte von Fahrzeugen die Beförderung meilenweit auf der Landroute stattfinden muß, bevor der Central- punkt für eine ganze Armee erreicht wird, von wo aus erst die Vertheilung an die einzelnen Armee-Corps, Di­visionen, Brigaden, Regimenter, Bataillone und Com­pagnien rc. erfolgt: so ist es natürlich und unvermeidlich, daß die Packereien bei Weitem nicht so schnell wie die Briefe ihre Bestimmung erreichen.« "

Es wird wiederholt ersucht, diese Verhältnisse gefäl­ligst zu berücksichtigen und von vorzeitigen Reklamationen wegen angeblich zu langsamer Beförderung der Prival- päckereieu Abstand zu nehmen.

General-Postamt. Stephan.

Berlin, den 19. November 1870.

Bekanntmachung.

Adresfirung der Feldpostsendungen.

Von den innerhalb der besetzten Französischen Ge- -ietstheile stehenden Deutschen Truppen befindet sich ein Theil in festen Standquartieren. Um die Correspouvenz dieser Truppen, Administrationen, Lazarelbe u. s. w. zu vermitteln, find Feldpoststationen (Relais) an folgenden Orten Frankreichs errichtet:

Bar * le - Duc, BleSme (Depart. Marne), Briey, CbLlons für Marne, Charmes (Depart. Boges), CHLteu-Tbierry (Depart. Aisne), Chaumont (Dep. Haute-Marne), Clermont-en-Argonne, Corbeil (Dep. Seine-et - Oise), CoulommierS (Depart. Seine - et Marne), CreSpy-en-Valoi« (Depart. Oise), Dam- martin (Depart. Seine-et-Marne), Epernay, Epinal (Depart. Vosges), Etain, EtampeS (Depart. Seine- et-Oise), FismeS (Depart. Marne), Goneffe (Dep. Seine - et-Oise), Grand«Prü (Depart. ArdenneS), Gray (Depart. Haute-Saüne), Lagny (Dep. Seine- et-Marne), Luneville, Meaux (Dep. Seine-et-Marne), Metz, Nancy, Nanteuil-le-Haudouin, Nanteuilsur- Marne, NenfchLteau (Depart. Vosges), Neuilly-St.« Front, Pont-ä-Mouffon, Rambouillet (Depart. Seine- et-Oise), Reims, Rethel (Depart. ArdenneS), Sedan, Sens (Depart. Könne), St. Blin (Depart. Haute- Marne), St. Germain-en-Laye, St. Loup (Depart, Haute-Saüne), St. Mihiel, Toul (Depart. Meurthe), Tournan (Depart. Seine-et-Marne), TroyeS (Depart. Aube), Barcnnes-en-Argonne, Verdun, Versailles (Depart. Seine-et-Oise), Vesoul (Depart. Haute- Saüne), Billeneuve-St.-George«, Lillerr-Colterets (Depart. Aisne), Vitry-le-FranvaiS und BouzierS (Depart. ArdenneS).

Diese Feldpoststationen vermitteln auch den Cor- respondenzverkehr für die in ihrer Umgegend befindlichen TruppencommändoS, Lazareihe, Behörden u. f. w.

Sofern den Absendern genau bekannt ist, daß die Adressaten an den vorbezeichneten Orten sieben, oder sich in so naher Umgebung derselben befinden, daß sie ihre Postsachen durch eine der obengenannten Feldpoststationen empfangen, empfiehlt es sich, außer den allgemein vor­geschriebenen genauen Angaben über den Truppentheil, welchem der Adressat angehört, auch den Standort auf der Adresse anzugeben. Namentlich wird dies bei den Truppen der Landwehr in sehr vielen Fällen von Nutzen sein.

General-Postamt. Stephan.

Berlin, den 20. November 1870.

Bekanntmachung.

Privatpäckereien für das II. (Pommersche) Armee-CorpS.

Nachdem das II. (Pommersche) Armee-CorpS in CernirungSlinie von Paris eingerückt ist, können Privat­päckereien für die Truppen diese« Armee-CorpS zur Be- förderung mit der Post unter den allgemein vorgeschrje- benen Bedingungen wiederum angenommen werden.

General-Postamt. Stephan.

Berlin, den 17. November 1870.

Bekanntmachung.

Annahme von Privatpäckereien für daS Cernirungs-CorpK von Pfalzburg.

Es soll nunmehr auch der Versuch gemacht werden, den Truppen deS Cernirungs-Corps von Pfalzburg Pri­vatpäckereien mit der Post zuzuführen. Die Bedingungen find die allgemein vorgeschriedenea (4 Pfund, Adresse per aufgeklebte Correspondenzfarte u. s. w ). Die Adressen müssen außerdem auch die Angabe des Bestimmungsort» Vpr Pfalzbnrg" enthalten.

Da die Postanstalten bei der Annahme der Packete auf eine Prüfung, ob der Truppentheil, bei welchem Adres­sat steht, zu dem Cernirungs-Corps von Pfalzburg ge­hört, sich nicht einlassen können, so ergeht an, die betref­fenden Absender daS Ersuchen, dergleichen Packereien nur dann einzuliefern, wenn sie bestimmte Kenntniß davon haben, daß Der Adressat bei dem Cernirungs-CorpS von Pfalzburg steht.

Unrichtig dahin adressirte Sendungen werden den Absendern ohne Erstattnng des Francos zurückgesendet.

General-Postamt. Stephan.

Berlin, den 16. November 1870.

Bekanntmachung Annahme von Privatpäckereien für das CernirungS-Cory» von Belfort.

ES soll nunmehr auch der Versuch gemacht werden, den Truppen des Cernirungs,Corps von Belfort Privat- päckereien mit der Post zuzuführen. Die Bedingungen sind die allgemein vorgeschriebenen (4 Pfund, Adresse per aufgeklebte Correspondenzkarte u. f. w.). Die Adressen müssen außerdem auch die Angabe deS Bestimmungsort» »vor Belfort" enthalten.

Da die Postanstallen bei der Annahme der Packete anf eine Prüfung, ob der Truppentheil, d-i welchem Adres- sat steht, zu dem CernirungS-Corps von Belsort gehört, sich nicht einlaffen können, ,o ergeht an die betreffenden Absender daS Ersuchen, dergleichen Packereien nur dann