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AreisWvlatt

für die

Kreise Hersstld/ Hünfeld und Ziegenham. -

jy SS. HerSfeld, Sonnabend, den 16. November. 18X0*

DaS «Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Erpedition 8| Szr, pru Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Gär, wond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechn«.

Amtlicher Theil.

Lanvrathsamt Hersseld.

MuSzug aus der Uerlu|Ui|Ie Jlr. 102.

Beschießung von Verdun am 14. Oktober 1870. Westphälisches Feld Stotillerie Regiment Nr. 1.

schwere Reserve Batterie, Christoph Kurzrock aus Hersfeld. Schwer verw. Gra­natsplitter im Gesicht. Lazareth Bras.

Hersseld, am 12. November 1870.

Der Königliche Landrath Auffartb.

Gefunden: im Hersfelder Stadtforste zwischen Rohr­bach und Wehneberg eine Bindekeite. Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Rohrbach.

Gefunden: 1) zwei wollene Shwals, 2) zwei Taschen­tücher und 3) eine s. g. Spannkette. Die Eigenthümer dieser Gegenstände können solche bei dem Bürgermeister Nuhn zu Niederaula in Empfang nehmen.

Berlin, den 9. November 1870.

Bekanntmachung.

Nach hier vorliegenden Rapporten haben während des Zeitraumes vom 29. Oktober bis 5. November die zur Beförderung der Feldpostsendungen von der II., 111. und IV. Armee nach der Heimath benutzten Eisenbahnzüge aus Nanzig nach Frankfurt a. M. den planmäßigen An­schluß an die Züge nach Berlin an keinem Tage erreicht.

Dies wird zur Erklärung vorgekommener Verzöge­rungen bei der Blietbesörderung hierdurch bekannt gemacht.

General-Postamt. Stephan.

Berlin, den 13. November 1870.

Bekanntmachung.

Die Annahme von Privatpäckereien an die Truppen in Frankreich betreffend.

Es sollen nunmehr bis auf Weiteres Privatpäckereien außer für die in der Bekanntmachung vom 1. No­

vember bezeichneten Truppentheile, d. i. die Cvrvs «o* Paris und die Besatzungen von Metz und Straßburg auch für das CernirungscorpS von Thionville zur Post- beförderung zugelassen werden.

Die Adressen der betreffenden Packete müssen außer den bisher vorgeschriebenen Bezeichnungen auch die Angabe des Bestimmungsortsvor Tdionville" enthalten.

Da die Postanstalten bei der Annahme der Packete auf eine Prüfung, ob der Truppentheil, bei welchem der Adressat steht, zu dem CernirungscorpS von Thionville gebärt, sich nicht einlassen können, so er^t au die be­treffenden Absender das Ersuchen, dergleichen Packereien nur dann einzuliefern, wenn sie bestimmte Kenntniß da­von haben, daß der Adressat bei dem CernirungScorps vor Tbionville steht. Unrichtig dorthin addresstrte'Sen­dungen werden den Absendern ohne Erstattung des Fran- coS zurückgesendet.

Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die 17. und die 22 Infanterie-Division, ferner die 2., 4. und 6. Kavallerie-Division nicht mehr °vor Pari» stehen, Privatpäckereien an die Mannschaften dieser Trust- penverbände daher nicht mehr angenommen werden können.

Da bei den Postsammelstellen immer noch Päckereien in nicht vorschriftsmäßiger Beschaffenheit eingehen, so wird nochmals darauf hingewiesen, daß die Sendungen in feste, mit Leinwand überzogene Behältnisse zu verpacken sind und daß die Feldpost- Correspondenzkarte mit der deutlichen Bezeichnung des Adressaten, bezw. auch deS Standorts, recht haltbar auf daS Packet geheftet sein muß. Auch liegt rs im eigenen Interesse deS Absenders, daß derselbe sich auf der Correspondenzkarte namhaft macht, sowie, daß eine zweite Correspondenzkarte, mit den vollständigen Angaben deS Adressaten und deS Ab, sender», in das Packet mitverpackt werde, damit die wei- tere Behandlung desselben gesichert sei, im Falle die äußere Signatur durch irgend welchen Umstand sich ablösen sollte. Auch wird wiederholt dringend ersucht, keine dem Verderben auSgesetzten LebenSmittel zu versenden.

General-Postamt. Stephan.

~ Berlin, den 4. November 1870.

Corresstondenzverzögcrungen betreffend.

Nächster vorliegenden Rapporten haben während