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Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherren die AMeldung in der vorbestimmten Art bewirken.
Wer die eigene oder die Anmeldung abwesender Mi, lilairpflichtiger unterläßt, hat sich die damit verbundenen Nachtheile zuzuschreiben.
Die Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises haben diese Verfügung alsbald in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt zu machen, auch alle Miliiairpflichtigen, welche sich zur Stammrolle anmelden ober angemeldei werden, nach vorheriger Prüfung sogleich einzutragen oder eine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung zu ertheilen.
HerSfeld, am 3. November 1870.
______________Der Königliche Landratb A u f f a r t b.
Die Herrn Ortsvorstände erhalten den Auftrag, alle diejenigen, welche zur Ausübung ihres Gewerbes pro T871 eines Gewerbescheines bedürfen, anzuweisen, noch alsbald dahier unter Vorzeigung ihres diesjährigen Gewerbescheins den nöthigen Antrag zu stellen, und diese!- ben daraus aufmerksam zu machen^ daß sie andernfalls alle aus der Verzögerung sie treffenden Nachtheile sich selbst zuzuschreiben haben.
Hersfeld, am 3. November 1870.
____________Der Königliche Lanbratb Auffartb.
Die unter dem Rindvieh des Christian Bolland zu Oberthalhausen, Kreis Rotenburg, auSgebrochene Maul- mnd Klauenseuche ist wieder erloschen, was hierdurch vec- öffentlich wird.
HerSfeld, am 3. November 1870.
______________Der Königliche Lanbratb Ausfartb.
Am 3. d. Mts. hat ein der Tollwulh verdächtiger brauner Pinscherbund männlichen Geschlechts ohne Abzeichen, dessen Eigenthümer nicht ermittelt ist, in Friede- wald Menschen und Thiere, insbesondere Hunde, Katzen und Gänse gebissen.
Derselbe ist zwar alsbald eingefangen und getödtet worden, doch ist nicht festgestellt, welche Orte derselbe vorher passirt hatte.
Aus Grund des §. 12 des Gesetzes vom 21. Oc- tober 1838 — die Verminderung der Gefahren derHundS- wuch betreffend — wird die Einsperrung sämmtlicher Hunde in den Amtsgerichtsbezirken Schenklengsfeld und Friebewald verfügt und eine Strafe von 5 Thalern für die Eigenthümer, sowie die sofortige Tödtung jedes um» Heilausenden Hundes angedroht.
Die Herrn Ortsvorstände haben diese Verfügung in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt zu machen, die pünktliche Befolgung derselben zu überwachen und insbesondere dafür zu sorgen, daß die umherlausen- ben Hunde gelobtet werden, mir auch sofort Anzeige zu machen, im Fall der fragliche Hund in ihren Gemeinden Menschen oder Thiere gebissen hat.
Hersseld, am 5. November 1870.
__________Der Königliche Landrath Ausfarth.
Friedrich Pfeffer von Hallendach hat um Ertheilung eines Reisepasses nach Amerika nachgesucht.
HerSfeld, am 3. November 1870.
Der Königliche Lanbratb A u s s a r i h.
Elisabeth« Schenk von Hattenbach, 19 Jahre alt, hat angeblich einen unterm 27. Januar b. I. für sie und ihren Bruder Jacob Schenk nach Polen ausgestell
ten Reisepaß in einem Gasthaus zu Leipzig verloren, war zur Vermeidung etwaigen Mißbrauch« hierdurch ver- öffentlicht wird.
HerSfeld, am 3. November 1870.
Der Königliche Lanbratb Ausfarth.
Berlin, den 1. November 1870.
Bekanntmachung.
Beschränkung in der Aunabme von Privatpäckereien an die Truppen in Frankreich.
Nachdem in Folge der Uebergabe von Metz die größeren MarschbewegungeN der Truppen in Frankickch wieder begonnen haben, sieht sich das General- Postamt genöthigt, die nach der Bekanntmachung vom 9. October c. vorübergehend eingeführte Annahme von Privatpäckereien an die Truppen in Frankreich bis aus Weiteres in der Weise zu beschränken, daß von jetzt ab Privatpäckereien nur noch für die vor Paris liebenden Truppen und für die Besatzungen von Straßburg und Metz zur Besorgung übernommen werden. Die Adressen der eingelieferten Packele müssen außer den bisher vorgeschriebenen Bezeich- t nungen auch die Angabe des Bestimmungsortes (vor Paris, in Straßburg oder in Metz) enthalten. Die Post- anstalten können sich bei der Annahme der Packele auf eine Prüfung, ob der Truppentheil, bei welchem der Adressat steht, zu den vorbezeichneten Truppen gehört, nicht einlassen. Packele an Adressaten bei solchen Trup- Pentheilen, für welche die Packetbeförderung nach Obigem eingestellt ist, werden, wenn sie nach Erlaß dieser Bekanntmachung angenommen worden sind, nach dem Aufgabeorte zuruckgesaudt und dem Absender, Falls dieser sich genannt hat oder sonst zu ermitteln ist, wieder zugestellt , ohne daß eine Erstattung des vorausbezahlten Franco erfolgt.
Eine Erweiterung der für die Feldpostbriefe in Pri- Vatangelegenheiten an mobile Militairs und Militairbe- amte festgesetzten Gewichtsgrenze von 4 Zollloih ein. schließlich kann im Interesse der Aufrechterhaltung einer ordnungsmäßigen Correspondenz-Beförderung auch während der Beschränkung der Annahme von Privatpäckereien an die mobilen Truppen nicht nachgegeben werben. >..
General - Postamt. In Vertretung: Wiebe.
Berlin, den 30. October 1870. Correspondenzverzögerungen bei der Feldpost.
Die Postverbindung mit dem 14. Armee - Corps (von Werder) hat wegen Unsicherheit der Straßen auf militairischen Befehl vom 27. October c. ab bis aus Weiteres eingestellt werden müssen.
Dies wird zur Erklärung entstehender Correspon« denzverzögerungen hiermit bekannt gemacht.
General-Postamt. In Vertretung: Wiebe.
Landrathsamt Hünfeld.
Hünfeld, am 29. October 1870.
Diejenigen Herrn Bürgermeister der Landgemeinden, welche meiner Verfügung vom 3. September d. I., Geldbewilligungen aus den Gemeindekaffc« für die durch den Krieg schwer betroffenen Districte der Platz und Rheinhessen betreffend, bis jetzt noch nicht nachgekommen sind, werben an deren alsbaldige Erledigung hierdurch «innert. Die bereits von den Gemeinden verwilligte