Einzelbild herunterladen
 

MMWW

für die

Kreise Hersstld/ Hünfeld und Ziegenham.

^F 88. Hersfel-, Mittwoch, den 2. Novxnkber. L8TO»

DaS »Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 8z ©^r. pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Gar­mond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.

Ministerium -es Innern.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit der Artikel 73 und 75 der Berfassungs-Urkunde vom 31. Januar 1850 setze ich auf Grund der M 17 und 28 der Wahl-Verordnung vom 30. Mai 4849 den Tag der Wahl der Mahlmänner auf den 9. November d. J. und den Tag der Wahl der Abgeordneten auf den 16. November d. I. hierdurch fest.

Berlin, den 26. October 1870.

Der Minister des Innern. Gr. Eulenburg.

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

Der Herr Minister des Innern hat für die zunächst bevorstehenden Abgeordnetenwahlen den 9. November d. J. als Termin zur Wahl der Wahlmänner festgesetzt.

Gestützt hierauf, sowie auf den §. 12 des Reglements über die Ausführung der ersten Wah- ^n zum Hause der Abgeordneten vom 10. Juli 1870 bestimme ich daher, daß die Wahl der Wahlmänner in den Urwahlbezirken der Landge­meinden des Kreises Hersfeld

am 9» November 5. J.

Vormittags 1O Uhr

in den Wohnungen der Herrn Wahlvorsteher vor- zunehmen ist, und rufe hiermit die sämmtlichen Urwähler in den Landgemeinden des Kreises zur Theilnahme an jener Wahl zusammen.'

Die Ortsvorstände -der' Landgemeinden des Kreises erhalten dabei die Weisung, diese Ver­fügung sowie zugleich das Wahllokal, den Namen des Wahlvorstehers sowie des Stellvertreters des­selben für denjenigen Urwahlbezirk, zu welchem ihre Gemeinde gehört (vergl. Kreisblatt Nr. 83 vom 15. d. M.) in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.

Daß dieses geschehen, ist in der unten ^ ab­gedruckten Weise zu bescheinigen und diese Be­scheinigung dem betreffenden Wahlvorsteher als­bald, spätestens aber im Wahltermtne einzureichen, welcher dieselbe als Anlage dem Wahlprotokplle beizufügen hat.

Hersfeld, am 28. October 1870.

Der Königliche Land rath Äuffarth.

*) Es wird hierdurch bescheinigt, daß die erfolgte Zusammenderusung der Urwähler zu dem aus den 9. No­vember d. 3. Vormittags 10 Uhr bestimmten Termine zur Wahl der Wahlmänner für die zunächst bevorstehen- den Abgeordnelenwahlen, sowie das für den Urwahlbezirk bestimmte Wahllokal, der Name des Wahlvorstehers und seines Stellvertreters in diesiger Gemeinde in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden ist.

den ten 1870.

(Siegel.) ____________________Der Ortsvorstand.

Unter Hinweisung auf die das Verfahren bet der Wahl der Wahlmänner näher bestimmenden