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bei der Wahl der Abgeordneten rc. möglichst zu bethe!» ligen, und mit vor jenen Terminen eine schriftliche An­zeige von der geschehenen Bekanntmachung, aus welcher zugleich die Namen der rc. Gewerbt reib enden, an welche die Bekanntmachung bewirkt ist, hervorgehen müssen, zu erstatten.

Sollte Niemand zur Wahl erscheinen, so wird die Bezirksregierung die Vertheilung der Steuer bewirken.

Hersfeld, am 29. October 1870.

Der Königliche Landrath Ausfartb.

Die Herren Ortßvorstände der Landgemeinden des hiesigen Kreises erhalten den Aufirag, mir bis spätestens den 8. k. M. Anzeige zu machen, ob und eventuell welche Veränderungen in dem Müblenbelrieb der in ihren Ge­markungen befindlichen Mühlen im Laufe dieses Jahres eingetreten find, sowie ein Verzeichniß sämmtlicher in den betreffenden Landgemeinden befindlichen Handwerker unter genauer Angabe der Zahl der dieselben unterstützenden Gesellen und Lehrlinge (deren Lebensalter anzugeben ist) bis dahin einzureichen.

HerSseld, am 29. October 1870.

Der Königliche Landrath Auffarth.

aus her Verlustliste Jir. 98.

Vorpostengefecht bei Paris, am 30. September 1870.

Hessisches Jäger-Bataillon Nr. 11.

1. Compagnie.

Jakob Johann Hahn aus HerSseld. Leicht verw. Schuß am lechlen Ellenbogen.

HerSseld am 29. October 1870.

Der Königliche Landrath Auffartb.

Berlin, den 21. October 1870.

Bekanntmachung.

Beschaffenheit der Feldpostpäckereien-

Bon den Absendern der Feldpostpäckereien sind die Bestimmungen deS General-Postamts über die Form, Größe, Verpackung u. s. w. im Allgemeinen mit hin­reichender Genauigkeit beachtet, und es ist dadurch, un­geachtet des großen Andrangs, die ordnungsmäßige und postschnelle Bewältigung der Massen in erfreulichem Maße befördert worden. Nur auf folgende Punkte muß, nach den vorliegenden Erfahrungen der ersten Tage, wieder- dol« aufmerksam gemacht werden:

1) die Kisten dürfen nicht blos gehen, sondern sie müs­sen in Leinwand emballirt sein. Diese Emballage verhindert, daß die scharfen Ecke» andere Packete beschädigen; und sie hält überdies den Inhalt noch zusammen, wenn das Kästchen zerbrechen sollte.

2) Letzteres ist allerdings öfter bei bloßen Cigarrenkisten vorgekommen, es müssen daher überhaupt stärkere Kistchen verwendet werden, wenn nicht die mit Lein­wand überzogenen festen PappkarlouS ober Blech- behälter Anwendung finden.

3) Flüssigkeiten, sowie Sachen, welche Fett absetzen, oder durch Druck oder Reibung leiden, dürfen über­haupt nicht zur Versendung gelangen. Ge^eu diese

Bestimmung wird am häufigsten verstoßen; die Flüssigkeiten meist Spiritussen, zu deren Ver­sendung an einzelne Soldaten ein Bedürfniß sicher­lich nicht vorliegt laufen aus und beschädigen andere Sendungen; das Fett macht die Adressen unkenntlich. Da sehr viel Käse versendet wird, so muß um so mehr gewünscht werden, die Wahl ge­fälligst auf die geruchlosen Sorten zu richten.

4) Zur Adresse müssen tdunlichst Feldpost-Correspondenz- karien verwendet werden, indem bei diesen für die Sortirung nöthigen, mitunter sebr complicirten An­gaben stet» an einer bestimmten Stelle stehen, wo­durch die Expedition ungemein erleichtert und be­schleunigt wird.

General-Postamt. Stephan.

Berlin, den 9. October 1870. Bekanntmachung.

Um die richtige Spedition der Postsendungen nach solchen Orten zu sichern, woselbst sich eine Postanstalt nicht befindet, ist es zweckmäßig, daß von dem Absender außer dem eigentlichen Bestimmungsorte noch diejenige Postanstalt auf der Adresse angegeben werde, von welcher auS bie Behändigung der Sendung an den Adressaten bewirkt wird. Die unrichtige Bezeichnung der Distri» bution^Postanstalt oder das gänliche Fehlen einer bezüg­lichen Angabe können die rechtzeitige Ueberkunft jener Postsendung in Frage stellen.

Es empfiehlt sich daher, daß Korrespondenten, an deren Wohnsitz sich eine Postanstalt nicht befindet, dieje­nigen Personen, mit welchen sie in Briefwechsel stehen auf daS gedachte Erforderniß aufmerksam machen und demselben dabei angeben, durch Vermittelung welcher Post­anstalt sie ih»e Postiendungen empfangen.

General-Postamt. Stephan.

Berlin, den 24. October 1870.

Bekanntmachung, über verzögerte Beförderung von Feldposttransporten.

Am 23. October hat der Eisenbahnpostzug aus Nanteuil weder in Trouard den Anschluß an den Eisen- bahnzug nach Poul-ä-Moußon-Herniy-Saarbrücken, noch in Ranzig den Anschluß an den Schnellzug nach Frank- surt a. M erreicht. Gründe: Langer Aufenthalt.auf den einzelnen Stationen und vorsichtiges Fahren.

Der Postbegleiter mit den Briefschaften aus dem Großen Hauptquartier Seiner Majestät des Königs hat daher statt der Route über Ponl-ä-Moußon-Remilly die Bahn über Nanzig-Frankfurt a. M. benutzen müssen. Die Korrespondenz hat in Folge des verfehlten Anschlusses 24 Stunden versäumt.

Ferner hat am 23. October der vom Feld-PostrelaiS in Clermont nach Vouziers abgelassene FeldvosttranSport in Folge eines vei Grand-Pre ausgebrochenen Kampfes zwischen Preußische» Truppen und FranciireurS nach Clermont wieder znrückkehren müssen.

Vorstehendes wird zur Erklärung der Verspätungen der betreffenden Korrespondenz hiermit bekannt gemacht.

General-Postamt. Stephan.