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für die

Kreise Hersfeld/ Hünfeld und

JV 87» HevSfeld, Sonnabend, den 29. October. 1870*

Das nKreisblatt» erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 8A Sgr. pro Quartal, bei den Postanstalte» kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Gar- mond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfelv.

Der Herr Minister des Innern hat für die zunächst bevorstehenden Abgeordnetenwahlen den 9. November d. Ja als Termin zur Wahl der Wahlmänner festgesetzt.

Gestützt hierauf, sowie auf den §. 12 des Reglements über die Ausführung der ersten Wah­len zum Hause der Abgeordneten vom 10. Juli 1870 bestimme ich daher, daß die Wahl der Wahlmänner in den Urwahlbezirken der Landge­meinden des Kreises Hersfelv

am 9. November -. J.

< Vormittags 1O Uhr

in den Wohnungen der Herrn Wahlvorsteher vor- zunehmen ist, und rufe hiermit die sämmtlichen Urwähler in den Landgemeinden des Kreises zur Theilnahme an jener Wahl zusammen.

Die Ortsvorstände der Landgemeinden des Kreises erhalten dabei die Weisung, diese Ver­fügung sowie zugleich das Wahllokal, den Namen des Wahlvorstehers sowie des Stellvertreters des­selben für denjenigen Urwahlbezirt, zu welchem ihre Gemeinde gehört (vergl. Kreisblatt Nr. 83 vom 15. d. M.) in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.

Daß dieses geschehen, ist in der unten *) ab­gedruckten Weise zu bescheinigen und diese Be­scheinigung dem betreffenden Wahlvorsteher als« bald, spätestens aber im Wahltermine

einzureichen, welcher dieselbe als Anlage dem Wahlprotokolle beizufügen hat.

Hersfeld, am 28. October 1870.

Der Königliche Landrath AuffartH.

*) Es wird hierdurch bescheinigt, daß die erfolgte Zusammenberufung der Urwähler zu dem aus den 9. No­vember d. 3. Vormittags 10 Uhr bestimmten Termine zur Wahl der Wahlmänner für die zunächst bevorstehen­den Abgeordncrenwahleu, sowie,das für den Urwahlbezirk bestimmte Wahllokal, der Name des Wahlvorstehers und seines Stellvertreters in diesiger. Gemeinde in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden ist.

.... den ten 1870.

(Siegel.) Der OrtSvorstand,

Gewerbesteuer-Veranlagung pro 1871.

Zum Zweck der Vertheilung der von Nachgenannten Steuergesellichasten pro 1871 aufzubringenden Gewerbe­steuer, bezwse. zwecks Vertheilung der Steuer durch die Gesammtheit der Gesellschaft, habe ich nach Maßgabe des 8- 28 pos. a bis c des Gesetzes vom 30. Mai 1820 zur Wahl der Abgeordneten und deren «Stellvertreter folgende Termine in hiesiges Rathhans anberaumt:

1) für die Wahl der Abgeordneten und deren Stellver­treter durch die Stenergesellschasl der Gast-, Speise- und Schenkwirthe «Classe C.) Termin auf

Donnerstag den 1 0. k. M. Vormittags 9 Uhr, 2) zu gleichem Zwecke für die Gesellschaft der Bäcker (Classe D.) aus

Freitag den 1 1. k. M. Vormittags 9 UH, 3) zu gleichem Zwecke für die Gesellschait der Schläch­ter, Fleischer und Metzger (Classe E.) auf

Freitag den 11. k. M. Nachmittags 2 Uhr, 4) zu gleichem Zwecke für die Gesellschaft derjenigen Gewerbetreibenden, welchen kaufmännische Rechte beigelegt sind (Klaffe A. II.) auf

Sonnabend den 1 2. k. M. Vormittags 9 U hr.

Die Herrn Ortsvorstände der Landgemeinden haben dieses den Betheiliglen mit dem Bemerken bekannt machen zu lassen, daß es in derem eigenen Interesse liege, sich