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Berlin, den 1. October 1870.

Bekanntmachung.

Nach einer Mittheilung der Königlich Bayerischen Postverwaltung ist das- seit dem 24. Juli c. in Bayern eingestellte Postanweisungsverfahren vom 1. October c. ab wieder bergestellt worden.

General-Postamt. In Vertretung. Wiebe.

LandrathsamL Hünfeld.

Hünfeld, den 11. October 1870.

Zufolge höherer Anordnung wird der gewöhnliche durch Pferde und Hunde vermittelte Transport und Waaren-Berkebr mit Gegenständen, welche den Sperr- maßregeln gegen die Rinderpest nichz unterworfen sind, zwischen dem Kreise Hünfeld und der Großherzoglich Hessischen Provinz Oberhessen bis auf Weiteres hier, durch freigegeben.

Der Königliche Landrath Götz.

Muszug

aus der Nertusttisie Nr. 78.

Gefecht bei Sedan am 1. September 1870.

& Nassauisches Infanterie-Regiment Nr. 88.

Musketier Diogenes Erb aus Michelsrombach. Schwer verwundet. Schuß durch den linken Fuß, Knochen zersplittert. Lazareth St. Mongs.

s. Thüringisches Jnfanrerie-Regiment Nr. 33.

Unteroffizier Joseph Möller II. aus Mackenzell. Leicht verwundet. Schuß im Arm. Lazareth St. Menges.

Musketier Justus Bolender aus Langenschwarz. Todt. Schuß durch Den Kopf.

Mu-k. Adolph Ehringhaus aus Mannsbach. Leicht ver­wundet. Schuß inS Lein. Laz. St. Menges.

Musk. Ronunold Brehl aus Morles. Leicht verwundet. Schuß ins linke Bein Laz. Sedan.

Musk. Dionisius Emil Enders aus Hünfeld. Leicht ver- wundel. Schuß in den Fuß.

Füsilier Beda Stock aus Rückers. Schwer verwundet. Schuß durch die Schulter.

Füs. Wilhelm Laibach aus GottshardS. Schwer verw. Schuß durch Die Hand und Schulter.

Gefr, Gregor Kraus aus Hünfeld. Schwer verwundet. Schuß in den linken Oberschenkel.

Füs. Slurminius Wenzel II. aus Oberrombach. Schwer verw. Schuß in den linken Oberarm.

Füs. Johannes Winter aus Soisdors. Todt. Gest, auf dem Schlachtselde.

Nertust-Lifle Nr. 79.

Gefecht bei Sedan am 1. September 1870.

L Schlesisches Jäger-Bataillon Nr. 5.

Otto Jßbrücker aus Wehrda. Leicht verwundet. Schuß in Unterarm.

Hünfeld, am 10. October 1870,

Der Königliche Laudrath Götz.

Bekanntmachung.

Um der Gefahr der Einschleppung der Rinderpest soviel als möglich zu begegnen, werden die Gemeinde­vorstände des IV. Verwaltungsbezirks hierdurch angewie­sen, für ihre Orte Verfügung dahin zu treffen, daß Rind- vieb, Schafe und Ziegen aus anderen Orten nur ^nach Beibringung eines Nachweises darüber, daß das betreffende Vieh aus einer seuchefreien Gegend komme und in der­selben während der letztoerflossenen vier Wochen sich be­funden habe, eingebracht und eingestellt werden dürfen, Zuwiderhandlungen aber mit einer Strafe bis zu 20 Thalern zu bedroben.

Dermbach, am 7. October 1870. Der Großherzogl. Sächsische Direcror des IV. Verwal­tungsbezirks. Schmith.

Wird veröffentlicht mit der Auflage an die Herrn Bürgermeister des Kreises, von der darin erwähnten Maß­regel gegen die Einschleppung der Rinderpest Ihre Orts­angehörigen in Kenntniß zu setzen.

Hünield, am 10. October 1870.

Der Königliche Landrath Götz.

Hünfeld, am 9. October 1870.

Die Herrn Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises, welche mit ihren diesjährigen Landwegebauten mehr oder weniger im Rückstände sind, haben unfehlbar und bei strenger Ordnungsstrafe diese Rückstände binnen 4 Wochen beseitigen zu lassen.

Mit der Sänmigkeit der Dienstpflichtigen kann sich nicht entschuldigt werden, da, wenn eine solche die Ursache der Verzögerung war, genügende Zeit zur Veraccordirung und Ausführung der Arbeiten aus ihre Kosten bezw. zur Anzeige solcher Säumigen vorhanden war.

Der Königliche Laudrath Götz.

Hünreld, am 10. Oktober 1870.

Am 8. d. Mts. hat ein fremder der Tollwuth an­scheinend verdächtiger, nicht sehr großer weißer Hund mit schwarzen Flecken, in der Gemeinde Wehrda zwei Kinder und mehrere Hunde gebissen, in Folge dessen unter An­derem auch das Einsperren der Hunde im Amtsgerichts- bezirke Burgbaun ungeordnet worden ist.

Die Herrn Bürgermeister des Kreises haben auf diesen Hund fahnden, denselben im Betrelungsfalle todten zu lassen und schleunigst davon Anzeige anher zu machen.

Der Königliche Laudraid Götz.

Bekanntmachung.

Zur Besichtigung der Mutterpserde, welche im kom­menden Frühjahre von den Landbeschälern im Kreise Hünfeld bedeckt werden sollen, sind folgende Termine festgesetzt, nämlich: m

den 22. October 1870 Morgen« 11 Uhr zu Michelsrombach, für die Gemeinden MiLelsrombach Oberfeld, Oberrombach, Rubolphshan und Schlotzau,

den 24. October 1870 Morgen« 11 Uhr zu Wehrda, für die Gemeinden Wehrda, Rothenkirchen, Schletzenrod und Wetzlos,

den 24. October 1870 Nachmittags 2 Uhr zu Neukirchen, für die Gemeinden Neukirchen, Rhina, Mau- ers, Müsenbach,Meisenbach, Obensachsen u.Herman n spießet,