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Die Herrn Bürgermeister werden hiermit aufgefordert, in Gemäßbest der §§. 274 , 275, 276 und 277 der Verordnung vom 25. Juni 1867 betreffend daß Strafverfahren (Amtsblatt Nr. 51 1867) ein Verzeich- niß derjenigen Personen ihrer Gemeinden, nach dem an« geschriebenen Formular in alphabetisier Reibenfolge auf« zustellen, welche zu Geschworenen geeignet sind unter Angabe der nach pos. 3 des §. 274 erforderten Steuer«
bezw. Einkoinmensteuerbeträge.
Dieses Verzeichn^ ist mit der Bescheinigung, daß die darin aufgeii'idrien Personen wenigstens 1 Jahr lang ihren Wobnfltz in der Gemeinde haben, die Eigenschall eines Preußen bereit und lesen und schreiben können, binnen 8 Tagen anher ein^usenden.
Ziegenhain, am *. September 1870
Der Königliche Saubratb Günther.
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Vor. und Zunamen.
Stand.
Aller.
Wohnort.
Jährlicher Steuerbetrug an
Etwaigesjähr- licheS Einkommen der öffentl. Beamten von mindestens
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a. Hasst flirtet Einkommensteuer.
b. Klaffen« steuer.
c. Grundsteuer.
d. Gewerb- steuer.
Jahre.
Thlr. Sgr.Hlr.
Thlr. Sg. Hl.
Thlr. Sg. Hl.
Thlr. Sg. Hl.
500 Tkalern.
Die Herrn Stadt- und Ortsvorstände wollen diejenigen Personen, welche im Jahre 1871 ein Gewerbe im Umherzieben zu betreiben beabsichtigen unter Hinweisung aus die Bestimmung im §. 22 des GesetzeS vom 30. Mai 1820 alsbald aufforbern, die Ausfertigung neuer Gewerbescheine unter Vorlage des im §. 7 der Anleitung vom 2 l.Juni 1867 pag. 896 des Amtsblatts) vorgeschrfebenen Attestes und eventuell des diesjährigen Gewerbescheine« sofort und jedenfalls noch vor dem 1. Oktober b. 3 hier nachzusuchen.
Ziegenhain, am 9 September 1870.
Der Königliche Landrath Günther.
Die Herrn Stadt- und Ortsvorstände werden unter Hinweisung auf die Bestimmung im §. 4 der Anleitung zur Veranlagung der Gewerbesteuer aufgefordert, die vorgeschriebene Liste über diejenigen Personen, welche im nächsten Jahre ein steuerpflichtiges Gewerbe betreiben wollen nach nachstehendem Formular bis zum 8. Oktober d. J. hier einzureichen.
Ziegenhain, am 9. September 1^70.
Der Königliche Landrath Günther.
Name
Bezeichnung des Gewerbes.
Umfang des Ge-
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des Gewerbetreibenden und HauS-Nr.
werbeS, Angabe der Zahl der Gesellen und Lehrlinge rc.
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Obige -Formulare sind bei dem Expedienten Wallach zu haben.
In Folge einer Verfügung Königlicher Regierung Abtheilung für direkte Steuern Domänen und Forsten werden die Herrn Ortsvorstände darauf aufmerksam gemacht, daß .die Unlervificiere und gemeinen Soldaten der Landwehr, sowie die R e s e r v ist e n für die Monate in welchen sie zur Fahne ciuberufeu sind, ohne Rücksicht auf die Dauer M Milituirdleissteü innerhalb eines Monat«, sowie die Militairbeamten für dw Zeit, während welcher sie mobil gemacht sind, von der Klassensteuer befreit sind; und angewiesen dw Klaffensteuerbeträge vom 1. des Mv-
nat« in Abgang zu stellen, in welcher die Einberufung erfolgt ist.
Ziegenhain, am 8. September 1870.
Der Königliche Landratb Günther.
Tkuszug
aus den Älmee-Veitusitlsten 31r. 12 und 14.
Am 6. August 1870 bei Wörth.
Feld-Wetillerie-Regiment Nr. 11
1. Gefrt. Heinrich Wilhelm Siebert aus Unterriehen dermalen zu Loshaus en. B. Gefecht bei Weißenburg am 4 RugSst 187W1'
Hessisches Füsilier-Regiment Nr. SO.
1. Füs. Heinrich Lippert aus Lingelbach. T. S. d.
d. Kopf.
2. Füs. George Bever aus Wahlsbansen. T.
3. Untosz. Carl Schröder aus Frielendorf. S. v. S- ins B.
4. Füs. Peter ßugreif an« Nopperbausen. V. unb. Schlacht bei Wörth, 6. August 1870.
Hessisches Füsilier Regiment Nr. SO.
1. Füs. "Heinrich George aus Riedergrenzebach. Verm.
2. Gest. Johann Jacob K a > si ng er aus Wasenberg. V.
3. Füs. Joh. George L i p p ert aus Lingelbach. Verm.
4. Gest. Jacob Heinrich Roß auS Neukirchen. T.
Ziegenhain, am 10. September 1870.
Der Königliche Landrath Günther.
Bekanntmachung.
Nachstehend aufgeführte Reservisten, welche einen bestimmten Urlaub in's Ausland erhalten haben und in Folge der eingetretenen Mobilmachung bis jetzt noch nicht zurückgekehrt sind, werden hiermit ausgefordert, sich innerhalb sechs Wochen, also spätestens am 22. October 1870 bei dem Bezirksseldwebel ihres heimathlichen Kreises zu-»neiden, wrdrigensalis das Deserlivusversahren gegen dieselben eingelötet werden wird.
1) Gemeiner Sakmunt Stern auS Ziegenhain,
2) Gemeiner Heinrich Wilhelm Krey aus Neukirchen. Marburg, den 9. September 1870.
Königliches Landwehr BezirkS-Commando.