für die
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HerKfeld, Mittwoch, den 14. September. L8UV
Das -Krcisblatt» »schein! wöchknllich zweimal, Mittwoch» uno Sonnabends. Preis desselben bei der Lrpediiion 8z S^r. pro Quartal, bei den Postanstalten komm« der Possausschlag hinzu. Bekannimachungeu aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.
Amtlicher Theil.
Landrachsamt Hersfeld.
Da die Rinderpest in Gießen aus gebrochen, so ist durch Verfügung Königlicher Regierung vom 9. d. M. die Einfuhr, der Transport und Haudel in Bezug aus alle Arien von Vieh, Häute, Haare und sonstige tbiert» sche Rohstoffe in frischem und trockenem Zustand, Rauh. fulter, Sfxeumaterialieu. Lampen. geLrauchle . LelLer, Geschirre und Stallgeräihe von der durch die Seuche heimgesuchten Grenze aus für den Kreis HerSfeld verboten.
Nach §. 6 der Jnstruclion zu dem Bundesgesetze vom 7. April 18b9 — die Maßregeln gegen tte Rinderpest betreffend — wird sodann weiter allen Per- sonen, deren Beswästigung eine Berührung mit Vieh mit sich bringt, insbesondere den Fischern, Viehhändlern und deren Personal untersagt, die Kreisgrenze an anderen Plätzen als Riederjossa, Solms Kemmerode und Riederaula, woselbst sie sich jedesmal einer Desinfektion zu unterwerfen haben, zu überschreiten.
Die Ortsvorstäude der genannten Gemeinden Riederjossa, Solms, Kemmerode und Nieder- a u i a haben für den Bau bezwse. Herstellung der Des- infectiouSanstallen in ihren Gemeinden un verweilt zu sorgen und allen deShalbigeu Anordnungen des Herrn Kreislhierarztes F ü r e r Folge zu leisten.
Sämmtliche Ortspolizeibebörden und Gendarmen deS Kreises aber haben auf das Strengste darauf zu achten, daß diesen Bestimmungen nicht zuwider gehandelt wird, und, sobald ein der Rinderpest verdächtiger Krankbeits« oder Todesfall an Rindvieh verkommt, die im §. H rc. der allegirten Instruktion bezeichneren Vorsichtsmaßregeln zu treffen, auch alsbald durch erpressen Boten mir davon Anzeige zu machen.
Hersfeld, am 12. September 1870.
Der Königliche Landrath A uffarth.
Die Herrn OrtSvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises Hersfeld, einschließlich der Reben- dtrgermeister und OrtSverwalter, werben hierdurch ange
wiesen binnen -8 Tagen em Verzeichniß derjenigen Personen ihrer Gemeindenb,ezw. ihrer OrtSverwaltungsbezirke, welche zu Schöffen geeignet sind, in alphabetischer Ordnung nach Maßgabe dE unten *) abgedruckten Formulars auf- zustellen und ander einzusenden.
Bemerkt wird dabei, daß die Entrichtung eine? be- stimmten Stenerbetraaes kein Erforderniß für die Wählbarkeit der Schöffen ist, im klebrigen aber für die Schöffen dieselben Erfordernisse bestehen, welche nach den in Dir. 53 ves diesjährigen Kreisblaites adgedrucklen §§. 274 b,» ÄT8 der »skiaipro^eßrrsnung inr L» tS«ich«vt.mru " vorgeschrieben sind.
Hersfeld, am 12. September 1870.
Der Königliche Landratb Auffartb.
Namen.
Stand oder
Alter.
Wohnort.
Gewerbe.
Jahre.
Landrathsamt Hünfeld.
Auszug
aus Der Uerlugfifte )ir. 14.
Gefecht bii Weißenburg, am 4. August 1870.
Hessisches Füsilier Regiment Str 80. Füsilier Johann Merz aus Rothenkirchen. Todt. Schuß in den Kopf. Füsilier Conrad Will bar dt aus Bnchenau. Schwer »erwunbet. Schuß in den Unterleib. Füsilier Damian Reinhardt aus Großenbach. Leicht verwundet. Streifschuß am Bein.
Schlacht bei Fohrbach, am 6. August 1870.
Musketier Joseph Win gen seid aus Setzelbach. Leicht verwundet.
Schlacht bei Wörth, am 6. August 1870.
Füsilier Johannes Most aus Neukirchen. Todt. Schuß