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Ich rufe deshalb zur schleunigen Neubildung dieser Vereine auf.
Gott wolle in Gnaden auch, diesem Werke Segen geben.
Sanssouci, den 9. AngNst 1870.
Elisabeth.
An den Central - Verein zur Unterstützung hülssbedürftiger Familien, deren Ernährer unter die Fahne berufen sind.
Allerhöchste Ordre Seiner Majestät des Königs.
Eurer Königlichen Majestät sage ich für Ihre Mittheilung vom 27. v. M, wonach der unter Eurer Majestät Protektion stehende Verein zur Unterstützung der Familien der zur Fahne Einberufenen mit Rücksicht auf den bevorstehenden Krieg wieder in Thätigkeit getreten ist, meinen verbindlichen Dank und werde es mir angelegen sein lassen, diesem Verein bei seiner patriotischen Wirksamkeit meinen Schutz zu gewähren.
Maynz, den 3. August 1870.
Wilhelm
An Ihre Majestät die Königin Elisabeth.
Indem ich vorstehenden Aufruf zur allgemeinen Kenntnis bringe, ersuche ich im Anschluß an meinen im Kreis- statt Nr. 71 veröffentlichten Ausruf vom 3I. v. M. die Herren Geistlichen, die gewünschte Nachricht über Existenz rnd Thätigkeit der von ihnen ins Leben gerufenen Lokal- sereine dem Herrn SlaatSminister Uhden baldmöglichst zugehen zu lassen.
Hersseld, am 7. September 1870.
Der Königliche Landrath Anffarth.
Auss chreiben.
Die Herrn Bürgermeister der Stadt- und der Landgemeinden des hiesigen Kreises werden unter Hinweisung auf mein Ausschreiven vom 29. v. M. im Kreisblatt Nr. 70 hierdurch veranlaßt,
Montag den 19. d. Mt«.
Mit den Einschätzungs-Commisfions-Mitgliebern zusammen- zutreten und die Einschätzung zur Klassensteuer pro 1871 vorzvnehmen.
Das Geschäft hat in jeder Landgemeinde Morgens 8 Uhr zu beginnen, und ist ununterbrochen fortzusetzen, bis sämmtliche Einschätzungen beendigt find.
In der hiesigen Stadt dagegen ist das Geschäft im oben genannten Tage zu beginnen und an den folgenden Werktagen bis zur Vollendung fortzusetzen.
Die neu aufgestellten Klassensteuer-Rollen pro 1871, sowie die Klassensteuer-Rollen pro 1870 werden zu dem Ende in den nächsten Tagen an die Herrn Bürgermeister abgesandt werden und haben dieselben dafür Sorge 'zu tragen, daß nach ordnungsmäßiger Ausführung des Ein- scbätzungsgeschäsls die Rückiendung der Rolle pro 1871 von den Landgemeinden unfehlbar bis zum 2 2. d. M. an mich erfolgt. Die Rolle pro 1 87,1 ist jedoch nicht abzuschließen.
Die Rolle der Statt Hersfeld pro 1871 ist dagegen abgeschlossen bis spätestens am 15. Gelobet l. J. an mich gelangen zu lassen.
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Die Leitung des Geschäftes liegt den Herrn Bürgermeistern ob, doch treten zu den Orts Verwaltern bezw. Nebendürgermeistern in Meisebach die EinschätzungS-Commissions-Mitglieder von HerSfeld, Häblgans „ AllmerShausen, Oberrode Sorga, Engelvach Solms, Roßbach
Koblbausen,
Lamverisfeld „ „ „ „
Schenkiolz und haben die Herrn OrtSverwalter bezw. Nebenbürger- Meister an dem bestimmten Termine in denjenigen Gemeinden, denen sie zugewiesen sind, das Geschäft auSzuführen.
Die Mitglieder der Einschätzungs-Commisfionen sind verpflichtet, Alles, was ihnen über die EinkommenSver- bäUmffe rc. einer Person bekannt ist, in den Sitzungen der Commission unaufgefordert der Wahrheit gemäß mit» zutheilen. Insbesondere haben die Mitglieder der Com- mission mit darauf zu sehen, daß kein Steuerpflichtiger Übergängen wird.
'Jedes' Mitglied der Commission muß während der Berathung über seine eigene Veranlagung abtreten.
Sämmtl'che Mitglieder der Commission sind zur Geheimhaltung der Vermögens- und Einkommen». Verhältnisse, welche bei den Verhandlungen zu ihrer Kenntniß gelangen, jeder dritten Person gegenüber verpflichtet.
Vor Beginn des Geschäftes sind die oben erwäbnten Pflichten durch die Herrn Bürgermeister den Commisstons- Mitgliedern einzuschärfen, denen auch mein im Eingänge tiefer Verfügung erwähntes, in Nr. 70 des KreisblattS abgedrucktes Ausschreiben vom 29. v. Mis. nochmals deutlich vorzulesen und zur genauesten Befolgung zu empfehlen ist. _ , . ,
HerSfeld, am 6. September 1870.
Der Königliche Landrath Auffartb.
Die Ortsvorstände deS Kreises haben in ihren Gemeinden alsbald, insbesondere aber speciell den betreffen- den Personen bekannt zu machen, daß alle Diejenigen, welche pro 1871 ein Gewerbe im Umherziehen zu'be- treiben beabsichtigen, diele» in vorgescheiebener Weise und zwar unter Vorlage ihres alten Gewerbescheine» und bezw. Leumundszeugnisses thunlichst bald, und spätestens bis zum 1. October d. J. bei mir anzumelden haben, und daß Alle, welche dieses unterlassen werden, sich die nachtheiligen Folgen, welche durch Verspätung der recht- zeitigen Anmeldung etwa für sie entstehen könnten, selbst
S-pI--»., 1870.
Der Königliche Landrath Aufsarth.
Durch Beschluß der Rathskammcr Königlichen Obergerichts zu HildeSkeim vom 13. August d. J. ist die vorläufige Beschlagnahme der Druckschrift:
„DaS Sticberlicd und einige andere Hannoveraner- lieder",
weil bereit Inhalt sich als Thatbestand einer strafbaren