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am Abend des 17. Aufbruch zum Gencral-Commando bei Trouville, wegen versehlten Weges unterwegs bis rum Tagesanbruch bivouakirt, am 18. Morgens nach Trouville (südlicher Ort des Schlachtfeldes am 16. bei Vionville), Vormittags weiter auf einen Berg bei Bruville, Nachmittags nach Doncourt, Abends aufs Schlachtfeld nachgerückt, bei St. Privat — wo einige Stunden vorher der Entscheidungsschlag geführt war, das Dorf in Flammen stand, dies Dorf und die Umgegend mit Leichen übersäet waren — wieder Bivouak bezogen, heute Morgen (19.) zum Dorfe St. Marie aux ebenes — an der Straße von Metz nach Brieg — zum Hauptquartier des X. Armee-Corps weiter gerückt und vom neuen Bivouak bezogen. Die Verbindung mit den in Pont a-Mousson errichteten Feldpostrelais ist aufrecht erhalten. Heute noch Briefe aus Berlin vom 4. August erhalten, nachdem neue schon früher eingetroffen. gez. Lenz.
General Postamt. Stephan.
Landrathsamt Hünfeld.
Hünfeld. am 3. September 1870.
Die Herrn Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises haben den an Sie gelangenden Ersuchen des Herrn Bürgermeisters der Stadt Hünfeld Geldverwil« ligungen aus den Gemeindekassen für die durch den Krieg schwer betroffenen Distrikte der Pfalz und Rheinhessen betreffend, durch baldige Beschlußfassung der Gemeindebehörden und zwar dergestalt zu entsprechen, daß Abschrift der gefaßten Beschlüsse bi« zum 1. Oktober d. J. dem gedachten Herrn Bürgermeister mitgetheilt ist.
Der Königliche Landrath Götz.
Hünfeld, am r. September 1870.
Karoline Bacherach aus MannSbaL bat um Erthei- lung einer Reisepasses nach Amerika nachgesucht.
Der Königliche Landrath Götz.
ykuszug
öus der Vertufftiste 3lr. 8.
Gefecht bei Weißenburg am 4. August 1870.
1. Naff. Ins. Regiment Nr. 88.
Füsilier Leander Diemerling au« Michelsrombach, ver. wundet.
Wird veröffentlicht.
Hünfeld, am 5. September 1870.
Der Königliche Landrath Götz.
Bekanntmachung.
Alle von der mobilen Armee als trank oder verwundet direkt in ihren Heimathsort zurückgekehrten mit Ausnahme der im Reserve - Lazareth Hers fel d befindlichen Mannschaften erhalten hierdurch den Befehl, falls dies noch nicht geschehen sein sollte, die sofortige Meldung bei dem betreffenden Bezirksfeldwebel zu erstatten.
-Wird die Meldung schriftlich erstattet, so hat der betreffende Mann nachzuweifen, mit wessen Genehmigung er sich dierekt in die Hcimätv begeben hat. Nichtbeachtung der Meldevorschrift wird strenge nach den Gesetzen bcstr äst.
Die Herrn Ortsvorstönde sind verpflichtet die Ausführung dieses Befehls zu überwachen und haben außerdem dem Bezirks-Commando oder der betreffenden Compagnie von dem Eintreffen verwundeter oder kranker Soldaten der Feldarmee jedesmal sofort Anzeige zu erstatten.
Rotenburg, den 3. September 1870.
Königlich Preußisches Landwehr Bezirks-Commando. v. Hofe, Major und Commandeur.
Die Herrn Bürgermeister des Kreises haben Ihnen in vorstehender Bekanntmachung enthaltenen bezüglichen Obliegenheiten aufs Strengste nachzuleben.
Hünfeld, am 5. September 1870.
Der Königliche Landrath Götz.
Landrathsamt Ziegenhain.
Nach den Armer-Verlustlisten Nr. 1, 7 und 8 find
1) Musketier Conrad Paul aus Haufen, durch einen Schuß am »opf,
2) Oberjäger Heinrich Eisen du t aus Obergrenzebach, durch einen Schuß am Hals und
3) Husar Heinrich Klipp aus Großropperhausen, durch einen Schuß am r. Oberschenkel leicht verwundet.
Ziegenhain, am 4. September 1870.
Der Königliche Landrath Günther.
Nach einem Erlaß Königlicher Regierung zu Cassel vom 26. August d. J. haben die durch das Kreisbbatt (Nr. 53 de 1868) den Herrn Ortsvorständen mitgelheil- ten Bestimmungen namentlich in Fällen des aus" Polizei- lieben Rücksichten gebotenen Abbruches baufälliger Häuser, in neuerer Zeit nicht überall Beachtung gefunden und es werden deshalb die Herrn Ortsvorstände ausgefordert den Erlaß vom 26. Juni 1868 überall genau zu beachten. Ziegenhain, am 1. September 1870.
Der Königliche Landrath Günther.
An das Publikum.
(Fortsetzung.)
Der Mangel einer durchgehenden, beschleunigten Eisenbahnverbindung hat aus den westlichen Linien bis in die neueste Zeit bestanden und die Wiedereinführung der gewöhnlichen Fahrpläne muß auch gegenwärtig auf mehreren Dienten noch auSgesetzt bleiben, weil die Bahn- verwaltungen dringenveren, nuabweislichen Bedürfnissen zu militairischen Zwecken — Berwundeten-Züge, Proviant-, Munitions-, Gefangcnen-Transporte, Truppen-Nachschübe, Belagerungsparks — Genüge zu leisten haben.
Auf den südlicheren Routen liegen die Verhältnisse nicht anders. Die Eisenbahn Bingerbrück - Saarbrücken ist zur Zeit für Postbeförderungen nicht benutzbar: —eS ist der Fall vorgetommen, daß' zur Eisenbahnfahrt zwischen Bingerbrück und Creuznach sieben Stunden, sonst 19 Minuten gebraucht worden sind. Es ftnb daher auf Dem 15 Meilen langen Landwege von Coblenz nach Trier sofort Pferdeposten eingerichtet worden. In der Baieri- Pfalz sind die EssenbahnbetriedSslörungen mitunter so erheblich gewesen, daß die 5 Meilen lange Tour von