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Auszug aus der Nerülsitifle Ar. 9
Schlacht bei Wörth am 6. August 1870.
s Thüringisches Infanterie Regiment Nr. 38. Musketier Ludwig Dietz aus Unterweißenborn, Kr.
Hersfeld, Leicht verw. Streifschuß am Fuß. Lazareth Morsbrunn.
Musketier Johannes Siebert aus Unterweißenborn Kr. Hersield, veicht verw. Streifschuß t. d. Seite. Lazareth Morsbrunn.
Musketier Wilhelm Andreas Christian aus AuSbach, Kr. Hersfeld, Leicht verw. Streifschuß a. Kopf. Lazareth Morsbrunn.
Musketier Georg Heußner aus Heenes, Kr. Hersfeld. Vermißt.
Musketier NicolauS Deiß aus Motzfeld, Kr. Hersfeld. Schwer verw. Schuß i. Hals. Lazareld Morsbrunn. Gefreiter Heinrich A;t aus Heringen, Kr. Hersfeld.
Todt. Schuß durch d. Kopf.
Musketier Justus Gies aus Niederjossa. Kr. Her-feld» Leicht verw. Schuß ins Kreuz. Lazareth Moridrunn.
Hersfeld, am 6. Sevtembcr 1870. Der Königliche Landrath Auffarth.
AuSzug
aus Der Nerlusttiste Nr. 10.
Hessisches Zäger-Bataillon Nr. 11. Schlacht bei Wörth, am 6. August 1870. Jäger Philipp Slang aus Mengshausen Kr. Hersfeld! Todt. Schuß in den Unterleib.
Jäger Carl Trümper aus Friedlos Kr. Hersfeld, Todt. Gefreiter Adam Hochhaus ausUnterstoppel Kr. Hers- seid, Leicht verw. Schuß durch den linken Unterarm. Jäger Lorenz Wolfs auS Hersfeld, Verw. Schuß t*» Bein.
Jäqer Johannes Schüler aus StärkloS Kr. Hersfeld, Schwer verw. Schuß in den Oberarm.
Hersfeld, am 7. September 1870. Der Königliche Landrath Auffarth.
Berlin, 27. August 1870,
Bekanntmachung,
roeaen der Postsendungen nach und von der mobilen Armee.
" näheren Erläuterung des in früheren Bekanntmachungen enthaltenen Hinweises auf die unvermeidliche Verzögerung der Feldpostsendungen bei andauernden Marsch, bewegungen der Truppen wird nachstehend der Wortlaut eines am 26. August beim General-Postamt eingegange- neu Berichtes veröffentlicht, welchen das Felb-Postamt des X. Armee-Corps unterm 19. August erstattet hat. ‘ Bivouak bei St. Marie aux Chenes — 2 Meilen nordwestlich von Metz, den 19. August 1870." Das Feldpostamt des X- Armee Corps ist vom 15. d. M. Mittags von Pont-ä-Mousson nach Thiaucourt, am nächsten Morgen früh nach St. Hilaire — an der Straße von Pont-a Mousson nach Verdun — marschirt, hat vor St. Hilaire M zum Abend bivouakirt zbcm 'Rückmarsch bis vor Thiaucourt, wo wieder Bivouac bezogen,
schauplatze ist es vielfach vorgekommen, daß solche ohne Urlaub den Transport verlassen haben, um sich zum Zwecke der Heilung in ihre Heimath oder sonst in Pri- vatpflege zu begeben.
Von dem Aufenthalte solcher Mannschaften in ibren Bezirken erhalten die Ersatz < Truppentheile in der Regel gar keine Nachricht, und können daher weder die ihnen im §. 74 der Jnstruction über das Sanitätswesen der Armee im Felde vom 29. April 1869 vorgeschriebene Controlle üben, noch die rechtzeitige Rückkehr derRecon- valescenten zu den Truppen anordnen.
In Gemäsheit höherer Anordnung erhalten daher die Herrn Ortsvorstände der Stadt« und Landgemeinden die Auflage, sofort den unterzeichneten Landrath bezwse. das Königliche Bezirks-Commando zu Rotenburg bezüglich aller in ihren Gemeinden in Privatpflege befindlichen Verwundeten und Kranken, welche der Armee angehören, zu benachrichtigen, auch alle deshälbigen Requisitionen und Verfügungen des Bezirks-Commandos schleunigst zu erledigen. Hersfeld, am 3. September 1870.
Der Königliche Landratb Auffartd-
Die Herrn OrtSvorstände zu
ReiloS, Rotenfee, Sieglos, Wippersbain, Goßmanns- rode, Heddersdorf, KerSpenbausen, Kirchbeim, MengS« Hausen, Etärklos, Bengendorf, Schenklengsfeld, HilmeS, Motzfeld, OberlengSfeld und Unlerneurode,
werden an die Einsendung der Gemeinde-Rechnungen pro 1869 binnen 14 Tagen, bei Vermeidung von 1 Thlr. Strafe erinnert.
Hersfeld, am 6. September 1870.
___________Der Königliche Landrath Ausfartb.
Bekanntmachung.
Alle von der mobilen Armee als krank 'oder verwun- det direkt in ihren Heimalhsort zurnckgekehrten mit Ausnahme der im Reservc-Lazareth Hersfeld befindlichen Mannschaften erhalten hierdurch den Besebl, falls dies noch nicht geschehen sein sollte, die sofortige Meldung bei dem betreffenden Bezirksfeldwebel zu erstatten.
Wird die Meldung schriftlich erstattet, so hat der betreffende Mann nachzuweffen, mit wessen Genehmigung er sich direkt in die Heimath begeben hat. Nichtbeachtung der Meldevorschrift wird strenge nach den Gesetzen bestraft.
Die Herrn Ortsvorstände sind verpflichtet die Ausführung dieses Befehls zu überwachen und haben außerdem dem Bezirks-Commando oder der betreffenden Compagnie von dem Eintreffen verwundeter oder kranker Soldaten der Feldarmee jedesmal sofort Anzeige zu erstatten.
Rotenburg, den 3. September 1870.
Königlich Preußisches Landwehr Bezirks-Commando. v. Hose, Major und Commandeur.
Die Herrn Ortsvorstände des hiesigen Kreises haben obige Bekanntmachung wiederholt in ihren Gemeinden ‘ auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, auch die vorgeschriebene Anzeige von dem jedesmaligen Eintreffen verwundeter oder erkrankter Krieger unverzüglich an das Bezirks - Commando oder den Bezirks- feldwebel zu erstatten.
HerSfeld, am 5. September 1870.
Der Königliche Landrath Auffarth.