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fende Jahr (1870) als den betreffenden Vorschriften entsprechend anzusetzen ist, so ist bei der Veranlagung pro 1871 an den pro 1870 festgestellten Steuersätzen festzuhalten. Insbesondere können Ermäßigungen nur dann eintreten, wenn sie in jedem einzelnen Falle ge­hörig gerechtfertigt und durch Eintragung einer kurzen Bemerkung in Spalte 35p ausdrücklich begründet werden.

Endlich ist

5) die Ausfüllung des Titelblattes der Rolle bezüglich

a. des Gesindelobnes,

b. des TagelohneS,

c. Bescheinigung der Vollständigkeit durch den Ortsvorstand zu bewirken, und zum Schlüsse

6) die Rolle an der auf der Rückseite derselben vorge« druckten Stelle durch die EinschätzungsCommission und den Bürgermeister zu unierschieiben.

Hersfeld, Ätn 29. August 1810.

Der Königliche Landrath Auffarth.

An das Publikum.

(Fortsetzung.)'

Der Betrieb bezüglich der zur Armee gebenden Sen­dungen besteht also darin: daß dieselben von derEinlie- ferungs- Postanstalt an die am schnellsten erreichbare Sammelstelle, und sodann von der Sammelstelle im ge­schlossenen Beutel durch Vermittelung der Etappen-Post- behörden an die mobile Feldpostanstalt überienkel, demnächst aber bei dieser leiteten zur Ausgabe gebracht werden.

In der Richtung von der Armee nach der Heimatb bedarf es der Mitwirkung der Sammelstellen überhaupt nicht, und nur in dem Falle, wenn eine Feldpostanstalt wegen anhaltender Märsche oder wegen plötzlicher Ein- lieferüng sehr großer Massen von Briesen und Coirespon« denzkartenwie solche unmittelbar nach einem (Seichte stattzufinden pflegt außer Stande ist, die Briefe rc. vor der Absendiing nach Eisenbahncoursen bezwse. nach Pro­vinzen zu sondern, werden die Correspondenzen zum Zweck der Vorsortirung zuerst auf eine größere Postanstalt ge­leitet, um von dort aus demnächst gleich den gewöhnlichen Postsendungen nach dem Bestimmungsorte gesendet zu werden.

Dieses ist in allgemeinen Umrissen die Organisation der Betriebes. Einfacher kann sie kaum angelegt werden. Ick einem complicirten Postmechanismus beruhen daher die Ursachen der Verzögerung nicht.

Man ist daran gewöhnt, die Berliner Abendzeitungen am andern Vormittag in Cöln zu lesen und einen um 5 Uhr Nachmittags in Königsberg i. Pr. zur Post'gelie­ferten Brief am folgenden Morgen in Berlin in Empfang zu Nchnnm; die Entfernung von mehr als 80 Meilen wird also zu Friedenszeiten in einer Nacht, fast un* merklich, durch die Eisenbahn - Courierzüge überwunden. Nun tritt, wie es vom 23. Juli ab geschehen, jählmgs eine vollständige Hemmung nicht nur der Courier« und Schnellzüge, sondern überhaupt aller gewöhnliche»Züge auf.den großen Eisenbahnlinien ein, und fortan giebt es bei denselben für die Dauer einiger Wochen nur noch Truppen-, Proviant- und Kriegöbedarf-Trans« porte. Auch diese werden zwar von der Post benutzt; ebenso die Aviso- und Kohleuzüge; ferner die leer zuruck-

gebenden Wagenzüge; sogar einzelne Locomotiven- und Draisinen; wo Alles nicht auSreicht, werden auf den al­ten, mit Gras bewachsenen Landstraßen wieder Pferde« Posten bergestellt, so weit der durch den Krieg in Anspruch genommene Pferdebestand des Landes es gestattet. Ajle diese Mittel können natürlich bei den großen Entfernun« gen, welche im gegenwärtigen Kriege in Betracht kommen, die Schnell- und Courierzüge nur sehr unvollkommen ersetzen. Der aus dem großen Hauptquartier Seiner Majestät des Königs mit Depeschen abgefertigte Staats- Courier hat z. B. zur Reise von Mainz bis'Berlin (84 Meilen) drei volle Tage auf der Strecke Halle-Berlin allein 15 Stunden Zeit gebraucht. Und jetzt handelt es sich um Beförderungen bis weit nach Frankreich hinein!

(Fortsetzung folgt.)

Landrathsamt Hünfeld.

Caffel, am 26. August 1870.

Nach einer Mittbeilnug der Königlichen General, Brandversicherungs Commission dabier hat die Vorschrift des §. 1 der Kurhessischen Verordnung vom 27. Scp« tember 1828, betreffend die Eriheilung der Brandver- stcherungen und deren Aenderungen, namentlich in Fällen, des aus polizeilichen Rücksichten'ge b otenen Abbruches baufälliger Häuser, in neuerer Zeil nicht über»ll genü­gende Beachtung gefunden, weshalb ' wir auf Antrag der gedachten Beböroe die erwäbnle Bestimmung hierdurch in Erinnerung bringen und geeignete Bescheidung der Ortspolizeibehörden anheim geben.

Königliche Regierung, Aotveilung der Innern, qez. v. B is ck offsh ausen.

'An die Königlichen Herrn Landrälhe rL

Wird zur Nachacktung für die Herrn Bürgermeister deS Kreises veröffentlicht.

Hünfeld, am 1. September 1870.

____________________Der Königliche Landrath Götz.__

Hüuield, am 29. August 1870.

Die Herrn Bürgermeister des Kreises, welche die Verzeichnisse über die von Privathengsten abstammenden Füllen noch 'md)t eingereicht haben, werden an der«, Einsendung binnen 8 Tagen erinnert.

Der Königliche Landrath Götz.

Hünfeld, am 30. August 1870.

Joseph Frank alis Wöls hat zum Zweck seiner Aus- Wanderung nach Amerika um Entlassung auS dem Hit* terthanenverdande nachgesucht.

Der Königliche Landrath Götz.

Verloren: aus der Straße von Rotbeukirchen nach Gruben eine blaue Damen- Blouse mit einem weißen Kragen.

Hünfeld, am V- August 1870.

Der Königliche Landrath Götz.

Hünfeld, am -31. August 1870.

Die Herrn Bürgermeister der Gemeinden des Amts« gerichtSdezirkS Eiterfeld haben Ihren Gemeiudeangehö- rige« bekannt zu machen, daß sie den Schulknaven Bachus Spruck von Wölf ferner mchf bei sich dulden, vielmehr