AreisWblatt
für die
Kreise Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenhain.
JV? 70.
HerSfeld, Mittwoch, den 31. August.
187«.
DaS .Kreisblatt- erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 8$ Sgr st»» Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Gar wond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.
Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfeld.
Die Herrn Bürgermeister bet Statt und der Landgemeinden Des Kreises Hersfeld werden im Laufe des nächsten Monats die pro 1871 neu aufgestellten Klaffen- steuer-Rollen ihrer Gemeinden unter Anschluß der dies- jäbrigen Duplicat-Klaffensteuer-Rollen von mir erhalten, um heraus in Gemeinschaft mit der neu gewählten Ein» schätzüngs-Eommifston die Einschätzung zur Klassensteuer vro 1871 zu bewirken. Den Tag an welchem diese Einschätzung selbst beginnen bezw. vorgenommen werden soll, werde ich durch ein besonderes Ausschreiben in der Kürze bestimmen.
Er ist nothwendig, daß die Herrn Bürgermeister sowohl, als auch die Mitglieder der Einschätzung«- Commission schon jetzt sich mit den bei der Einschätzung zu beobachtenden, unten*) abgedruckten VecanlagnngSgru»d- sätzen und gesetzlichen Vorschriften genau vertraut machen, was durch mehrmaliges Durchlesen derselben, sowie durch Einsicht Der diesjährigen Klassensteuer-Rolle hoffentlich erreicht werden wird.
Zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens und Vermeidung von Irrthümern empfehle ich deßhalb bei Ausführung des Geschäftes die Beobachtung folgender Ordnung und Reihenfolge in dem dcmnächstigtn Einschätzungstermin.
ES ist nämlich:
1) zunächst festzustellen, ob die neue Rolle sämmtliche Einwohner der Gemeinde enthält. Fehlende Personen sind am Schlüsse der Rolle mit den Besteuerungsmerkmalen nachzutragen, bei inmittelst abgegangenen Steuerpflichtigen ist dagegen in Spalte' 32 der Grund des Ausfalls zu bemerken.
2) Sind die Rubriken 10 — 15 bezüglich der steuer- freien Personen auszufüllen, soweit dieses nicht bereits geschehen ist. Hierbei bemerke ich besonder», daß die zur Zeit zur Fahne einberufenen Landwehr- leute und Reservisten in der neuen Rolle nicht in Rubrik 10 und 11 als frei anzumerken sind, eS
sind die in Folge der Mobilmachung zum Militair« dienst herangezogenen Mannschaften vielmehr so zu betrachten, als wenn dieselben sich noch in ibrer Heimath befänden, da Ausfälle der Steuer dieser Personen durch die laufenden halbjährlichen Klaffenstener-Ab- und Zugangslisten ihre Erledigung finden und die bettepenben Leute zu den in Rubrik 10 und 11 der Rolle erwähnten Militairpersonen nicht zu rechnen sind. Sodann ist
3) zur Ausfüllung der Rubriken 16 und 17 zu schreiten. Hierauf ist bei Rr. 1 der Rolle wieder zu-beginnen und weiter Folgendes vorzunehmen:
a. Einschätzung des Grundeigenthums und Ausfüllung der Spalte 35c.
b. Einschätzung der Gewerbe und Ausfüllung bezw. Revision der Spalte 35i. Der diesjährige Ertrag vom Gewerbe ist in Spalte 35i wieder eingetragen; sollte eine Vergrößerung oder Verminderung deS Gewerbes eingetreten sein, dann ist dieser Eintrag zu berichtigen und in Spalte 35p eine kurze Erläuterung anzumerken.
c. Revision und nöthigenfalls Berichtigung der Rubrik 351 bezüglich deS Kapitalvermögens.
d. Revision und nöthigenfalls Berichtigung der Rubriken 35g u. h. bezüglich der gepachteten Grundbesitzungen.
' e. Revision und nöthigenfalls Berichtigung der Rubrik 35 o bezüglich der Renten, Gehalte und des RebeneinkommenS, der Löhne, Pachtgelder, Pensionen rc. Der Lohn der in Stufe 1a zu besteuernden Personen wird hier nicht eingetragen.
4) Durch Zusammenstellung der Rubriken 35c., cc., i. und o.'erlebt sich das zu besteuernde Einkommen, und ist unter Berücksichtigung der Gesammtverhält. Nisse sowie der allgemeinen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen die monatliche Klassensteuer zu de- stimmen und in Rubrik 31 einzutragen.
Ich hebe hier nochmals hervor, daß die Veranlagung der Steuer nicht zahlenmäßig erfolgen darf, das muthmaßliche Einkommen, wie solches aus den äußeren Merkmalen der Wohlhabenheit und Leistungsfähigkeit bemessen werden kann, ist vielmehr festzustellen und danach