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KreisMölatt

für die

Kreise Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenhain.

J^ 88. HerSfeld, Mittwoch, den 24. August. 1810*

Das »Krci-dlatt« erscheint wöchentlich zweimal, Mittwoch- und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 8z Sgr. pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Sät- wvnd-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

Die Herrn Ortsvorstände des hiesigen Kreises ha» ben nach vorgängiger Umfrage in ibren Gemeinden diejenigku Einwohner unter Angabe ihres Standes und Gewerbes zu verzeichnen, welche Reconvalescenten der Vaterländischen Armee, die einer besonderen ärztlichen Wege nicht bedürfen, aufzunehmeu bereit sind, und zu« gleich zu bescheinigen, ob die betreffenden Persönlichkeiten auch vollständige Garantie für die ordnungsmäßige Pflege der Auszunehmendcn gewähren.

Das deshalbige Verzeichniß ist binnen 8 Tagen an mich einzusenden.

Hersfeld, am 22. August 1870.

Der Königliche Landrath Auffartb-

Die Verlustlisten der Vaterländischen Armee werden

1. in 2 Exemplaren auf dem Bureau des hiesigen Ratbbause«,

2. in 1 Exemplar auf dem Bureau des hiesigen Landrathsamts.

3. in 1 bei dem Ortsvorstand zu Niederaula.

4 in ! bei dem Ortsvorstand zu Friedewald.

5. in 1 bei Dem Ortsvorstand zu Schenk, lengsfeld.

6. in 1 bei demOrlSvorstandzu Philiptzsthal

7. in 1 bei dem Ortsvorstand zu Heringen,

8. in 1 bei dem OrtSvorstand zu Obergeis zu Jedermanns Einsicht offen liegen, was mit dem Be« Nierken veröffentlicht wird, daß mit Nr. 1 und 2 der Verlustlisten der Anfang bereits gemacht ist.

Hersfeld, am 23. August 1870.

Der Königliche Landratb Auffarlh.

Die Kosten der zum Fuhrpark deS XL Armee-CorpS gestellten Wagen, Pferde und Geschirre sind zur Auszah« lung angewiesen worden, was den Betheiligten hierdurch eröffnet wird.

Her-feld, am 22. August 1870.

Der Königliche Landrath Aufsarth.

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß Anerbietungen zur Aufnahme von Reconvalescenten der Armee, welche einer besonderen ärztlichen Pflege nicht bedürfen, durch Vermittelung der OrlSbebörden resp. Vereine und Bezirks-EommandoS an die Königlichen stellvertretenden General - CommandoS zu richten ftu6.

Den Offerten ist eine Bescheinigung des Vorstandes eines Kranken-Pflege-Verein« oder der OrtSbehörde bei- zufügen, daß in den betreffenden Fällen die ordnungs« mäßige Pflege gesichert ist.

Berlin, den 25. Juli 1870. _ .

KriegS-Miutsterium. Militair«Medicinal»Abtheilung. gez. Grimm. - Mayd..r

Berlin, den 21. August 1870.

Bekanntmachung, die Postsendungen an Soldaten der Landwehr-Infanterie betreffend.

Bei den Landwehr.Jnsanterie Rechmeuteru führt in der Regel jedes Bataillon für sich dieCompaguienummern 14, während bei den Linien-Jnfanterje-RegieMentern die Bataillone (das Ersatzbataillon ausgenommen) in fort­laufender Reihenfolge die Compaguieuummeru 1-^12 füh­ren. Mit lUücksichl hierauf ist zwar bei Adressirung von Sendungen an Soldaten der Linien-Jnfasterie die bloße Angabe der Compagmenummern hinreichend, um auch das Bataillon auszufinden, bei welcheur der Adre^at sich befindet; bei Sendungen an Landwehr-Jnfantuie-Trnppen jedoch ist außer der Bezeichnung der Compagnie auch die Angabe der Bataillonsnummer unerläßlich. Im Interesse des betheiligten Publikums wird auf diesen Umstand hier­mit aufmerksam gemacht.

Aach wird besonders darauf hingewiesen, daß der Vordruck auf den bei den Postanstalten :c. verkäuflichen Feldpost-Correspondenzkarten und Feldpost-BriefcouvertS für die Bezeichnung deS Bataillons nicht mit berechnet worden ist, damit die Adressen durch eine Rubrik, welche bei dem größten Theile der Sendungen an die mobile Armee entbehrlich wird, nicht an Uebersichtlichkeit veriw«