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241" laug, 261" breit, Bettlaken 7' 4" lang, 4' ü" breit, Unterlagen 48" lang, 50|" breit, Krankenröcke und Krankenjacken von gestreiftem Drillich, Beinkleider von grauem Drillich, Halstücher, leinene Strobsäcke, ungefüllt, mit 3 Gurtschleifen an jeder Seite zum Durchstechen von Stangen behufs Transports eine« darauf liegenden Verwundeten, Luftkränze, Wasserkissen und Luftkissen, Handtücher, Hemden von 41 Ellen, Unterjacken, Unterhosen, Leibbinden, Schuhe und Pantoffeln, Taschentücher.
IH. Gegenstände zur Krankenpflege.
Flanellbinden, 10 Ellen lang, 2| Zoll breit, Gazebinden, 8 Ellen lang, 21 Zoll breit, Leinenbinden, 6 Ellen lang, 2 Zoll breit, dergleichen 8 Ellen lang, 2$ Zoll breit, dergleichen 10 Ellen lang, 2| Zoll breit, Leinwand, alte, durch Gebrauch weich, aber ganz rein, große Stücke besonders werthvoll, Charpie, sowohl krause, als lange, glatte oder geordnete, in 8 bis 10 Zoll langen Fäden, Gittercharpie in der Größe von | bis 1 Qua, dratfuß, Compreffen, d. h. viereckige Lappen, welche jedoch keine Nähte haben dürfen, am alter, weicher Leinwand von 1 Fuß Breite und 1 bis 3 Fuß Länge, Rollbinden aus neuer, vorher gewaschener oder wenigstens noch fester alter Leinwand oder Shirting, nach dem Faden gerissen oder geschnitten, womöglich in einem Stück 6 bis 8 bis 10 Ellen lang und 2 bis 4 Zoll breit. Die Ränder find nicht umzusäumen, an den Enden kein Bündchen anzunähe«, sondern an jeder Binde das Ende mit Stecknadeln festzustecken und mit Dinte daraus die Länge zu notiren; Gypsbinden, 8 Ellen lang, 2 bis 4 Zoll breit, aus neuer Futtergaze oder Mull geschnitten; Tücper, und zwar dreieckige, dadurch gefertigt baß man quadratische Stücke, deren Seiten 3 bis 4 Fuß lang sind, an der Diagonale durchschneidet, theils quadratische Tücher, deren Seiten 4 Fuß lang sind, hauptsächlich zu Armtra- getüchern. Flanell, 33 Zoll breit, Häckselkiffen aus If Elle Leinwand von 1| Ellen Breite, Sanbsäcke 1| Fuß lang, 3 b Zoll breit, gitterartig gewebter Stoff. Dreieckige Berbandlücher, I^Elle langer und l^Elle breiter Sbir- ting zu 4 Tüchern; Watte, sehr großer Bedarf, Kopfnetze von Filet aus groben baumwollenen Fäden, sehr weitmaschig, mit einem Zugband am Rand zum Festhalten von Berbandstücken auf dem Kopfe.
Indem ich dieses Verzeichnis zur allgemeinen Kennt- nis bringe, bitte ich in der Fürsorge für die Verwunde- ten und Kranken der deutschen Heere durch Anfertigung, bezwse. Lieferung von Gegenständen vorerwähnter Art nicht nachzulassen und solche entweder in dem Büreau des hiesigen Vaterländischen Frauenvereins im Rathhaus oder bei königlichem Landrathsamte abzugeben.
HerSseld, am 12. August 1870.
Der Reservelazareth Delegirte. Auffarth, Königlicher Landrath.
Berlin, den 26. Juli 1870. Bekanntmachung.
Genehmigung des Herrn Bundeskanzlers wird Folgendes bestimmt:
Im Norddeutschen internen Verkehr brauchen die Begleitbriefe zu Packeten ohne Werthangabe künftig mit einem Siegel- oder Siempelabdruck nicht versehen zu sein.
Auch soll es nicht als ein allgemeines und unbedingtes Erforderniß gelten, daß die Packete obne Werthangabe mittelst Siegel oder Plomben zu verschließen find. Von einem solchen Siegelverschluß kann vielmehr in allen denjenigen Fällen abgesehen werden, in welchen durch den sonstigen Verschluß oder durch die Untheilbar- keit des Inhalts selbst die Sendung hinreichend gesichert erscheint. Beispielsweise wird es genügen, wenn bei Sendungen, deren Umhüllung aus Packpapier besteht, der Verschluß mittelst eines guten Klebestoffs oder mittelst Siegelmarken aus Papier oder einem ähnlichen festeren Material derart bergestellt ist, daß dem Inhalte ohne Hinterlassung der Spur einer Verletzung der Verpackung nicht beigekommen werden kann. Auch bet anderem Packeten werden Siegelmarken in Anwendung kommen können, sofern diese mit Rücksicht auf das zur Verpackung benutzte Material so beschaffen sind, daß dadurch ein haltbarer Verschluß erzielt wird.
Bei Reisetaschen , Koffern und Kisten, welche mit Schlössern versehen sind, sowie bei gut bereisten und fest verspundeten Fässern, auch fest vernagelten Kisten, bedarf es ebenfalls keines weiteren Verschlusses durch Siegel oder Plomben.
Jngleicheu könne» gut emballirte Maschinentheile, größere Waffen und Instrumente, Kartentasten, StEe Wildpret, z. B. Hasen, Rehe rc., ohne Siegel- oder Plombenverichluß angenommen werden.
In den Fällen hingegen, in welchen die obigen Voraussetzungen nicht zuireffen, und ein hinreichend sicherer Versalluß anderweitig nicht bergestellt ist, darf von dem Siegel- oder Plombenverschlusse nur dann abgesehen werden, wenn aus dem Mangel eine Störung per Ordnung tm Dienstbetriebe nicht zu befürchten ist und der Absender bezw. Einlieserer den Begleitbrief mit dem Vermerk „Auf meine Gefahr" versieht und diesen Vermerk unterschreibt.
Die vorstehenden Erleichterungen finden bei Packeten nach den Süddeutschen Staaten, nach der Oester- reichisch-Ungarischen Monarchie und nach dem sonstigen Auslande vorläufig keine Anwendung.
General-Postamt. Stephan.
Gesunden: auf der Homberger Ptraße eine Tuch- mütze. — Meldung des EigenthümerS bei dem Ortsvorstand zu Gittersdorf.
Gesunden: zwischen Hersfeld und Wilhelmshof eine Tabackspseife. — Meldung des EigenthümerS bei dem OrtSvorstand zu Petersberg.
Landrathsamt Hünfeld.
Hünfeld, am 10. August 1870.
Die ernste Pflicht, für die Unterstützung der von eingezogenen Reserve- und Landwehr-Männern zu Hause gelassenen hü lfb edürftigen Famillen des hiesigen Krei>eS Sorge zu tragen, tritt jetzt an unS heran. Bei dem Umstände, daß die Unterstützungen aus der