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für die
Kreise Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenham.
j\j Ä4. HerHfekd, Mittwoch, den 10. August. 1810*
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 84 Sgr. pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Possaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.
Telegramm
Mainz, Sonnabend, den 6. August, 9 Uhr.
Die Teten der preußischen Cölonnen hatten sich am 5, August der Saar genähert. Heute früh traf General Kamecke westlich Saarbrücken den Feind in starker Stellung auf den Bergen bei Lpichern und ging sofort zum Angriff über. Aus den Kanonendonner eilten Abtheilungen der Division Barnekow und Stülpnagel eben dahin. General von Göben übernahm das Commando und gelang es nach sehr heftigem Kampfe die von Seiten des französischen Corps Froffard besetzten Positionen zu erstürmen. General Zraü'föis und Oberst von Reuter verwundet.
Mainz, Morgens 6 Uhr.
General von Göben meldet weiter. über Gefecht westlich von Saarbrücken. Mehrere hundert Gefangene vom Corps Froffard. Nach ihren Aussagen standen vier Divisionen gegenüber. Ende des Kampies erst bei völliger Dunkelheit. Der Femd deckte seinen.Rückzug^durch starkes Geschützfeuer von Spicheru her. General Stein- ruch gegen Abend angekommen und den Befehl übernommen. General Frau^ois ist gefallene Verlust namentlich an Ossiciereu groß, vom Feinde zahlreiche Todte.
Mainz, Sonntag 7 August 430 Morgens.
Der Kronprinz meldet vom 6. Abend eine siegreiche Schlacht über Mac Mahon, dessen Corps verstärkt' durch Divisionen des Corps de Failly und Canrodert. Zwei Adler, drei MitralUeusen und einige 36 GesMtze genommen, über 4000 Gefangene, vorläufig gezählt, General Böse verwundet, General Kirchbach commaudirt wieder sein Corps. Beiderseits starke Verluste.
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Amtliche^ Theil.
Landrathsamt Hersfeld.
Zur Beseitigung mehrfacher Zweifel über die Verpflichtung der Gemeinden zur Tragung des Portos in Staatsdienstangelegenheiten bringe ich hiermit folgende Entscheidung des Herrn Ministers des Innern vom 20. v. M. zur Kenntniß der Comniunalbehörbcn.
Die Gemeinden sind, soweit ihnen durch Gesetz die Verpflichtuüz auferlegt ist,Staatsdienstangelegenheiten ohne Entschädigung, oder wie. beider Steuerveranlagung gegen eine Pauschaleutschädigung.zu besorgen, auch verpflichtet, alle durch die Correspoudenz in diesen Angelegenheiten in Folge des Wegfalls der Portofreiheit in Ltaatsdienst- sachen entstehenden Portokosten zu übernehmen, einerlei, ob die Correspondenz zwischen ihnen und Staatsbehörden oder zwischen Communalbehörden unter sich stattfindet. In beiden Fällen muß die Gemeinde das Porto tragen.
Hieraus folgt insbesondere, Laß die in Sachen der direkten StaatSstenern 'staktfin dendenGörrespönLeuzen der Gemeindebehörden unter sich durchweg von der abfenden« den Behörde zu fraukiren sind, und zwar auch dann, wenn Seitens der Behörden der mahl- und schlachtsteuerpflich- tigen Städte (wie z. B. Frankfurt a. M.) Klassensteuer« vcräuderungsbelege an Behörden in klaffensteuerpflichtigen Orten zurückgesandt werden.
Hersfeld, am 9. August 1870.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Um Mißverständnissen vorzudeugen, eröffne ich den Herrn Ortsvorständen, daß ich mit meiner Verfügung vom 2. d. M. (abgedruckt im Kreisblatt Nr. 62) keineswegs beabsichtigt habe, Vereinen, welche sich die Unterstützung der Familien emgezogener Reservisten, sowie die Pflege verwundeter Krieger zu ihrer Aufgabe gemacht haben, wie z. B. den in N.iederanla conststuirten Vereine, e«tge- genzutrelen, eö sind vielmehr, wie sich von selbst versteht, auch diese in ihrem Vorhaben.möglichst zu unterstützen.
Hersfeld, am 9. August 1870.
______________Der Königliche Landrath Auffarth.
Die Vorstände aller im Kreise Hersfeld befindlichen Fonds und Institute (Hospitäler, Stifter, Sparkassen, milde Stiftungen, Kirchcukasten 2c.) werden im Aufträge Königlicher Regierung zu Kassel angewiesen bezw. ersucht, mit ihren zur Capitalisirung bestimmten bereits vorhandenen und im Laufe des Jahres noch eingehenden Beständen sich in möglichst weitem Umfange bei der Bundesan- leihc zu beiheiligen.
Hersfeld, am 8. August 1870.
Der Königliche Landrath Auffarth.