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8) Fußlappen müssen reichlich | Elle lang und breit aus Leinen und ungesäumt sein.
Hemden, Unterkleider, Strümpfe, Handtücher und Wäsche jeder Art sind besonders erwünscht.
Jedes der unterzeichneten Vorstandsmitglieder ist zur Empfangnahme von Gaben, sowie zur Annahme von Anmeldungen zum Beitritt bereit.
Cassel, den 21. Juli 1870.
Der Vorstand des Zweig-Vereins des Vaterländischen Frauen-Vereins.
H. Gräsin Monts, Vorsitzende. Freifrau v. Hardenberg, Stellvertreterin. Kl. von Daumbach, geb. v. Baumbach. C. v. Gersborss, geb. v. GerSdorff. Anna Hausmann, geb. Sollmann. Sophie Henschel, geb. Cäsar. Minna RothfelS, geb. Hertz. M. v. Wintzingerode, gd. v. Berlepsch. Dr. Kuckro, General-Arzt. Kretfchel, Regierungsrath.
A. L. Pfeiffer jun. Schatzmeister. J. Rochfels.
Dirksen, Regierungsrath, Schriftführer.
Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersseld.
Diejenigen Herrn Bürgermeister der Landgemeinden deS Kreises Hersseld, welche bis jetzt für die erkrankten und verwundeten Krieger noch feine Geldsnmmlungen in ihren Gemeinden vorgenommen und den Ertrag an mich abgeliesert haben, ersuche ich, dieses unter Hinzuziehung der Herren Geistlichen dezw. Schullehrer und anderer patriotisch gesinnter Einwohner ihrer Gemeinden noch sofort zu bewerkstelligen.
Bis zum 9. d. M. erwarte ich, daß die bis dahin gesammelten Gelder vollständig an mich eingegangen sind.
Auch die Sammlung von Leinen, wollenen und baumwollenen Kleidungsstücken, Lebensmittel aller Art, ist fortzusetzen, und sind die deshalbigen Spenden ungesäumt mir zuzusenden.
Bei dem Eifer der Herrn Bürgermeister für die gute Sache und der mir bekannten Vaterlandsliebe der Kreis- bewohner, glaube ich keine Fehlbitte zu thun, wenn ich die Aufforderung an dieselben richte, in der Darbringung von Geld- und anderen Opfern aus dem Altare unseres Vaterlandes nicht zu kargen, sondern nach Kräften bei- zusteuern und da zu helfen, wo voraussichtlich Hülfe, viele Hülfe, in aller Kürze dringend geboten ist.
Hersseld, am 4. August 1870.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Termin $ur Verakkordirung der zum Bau eines Schulhauses nebst Oekonomie-G ebäude in Malkowes erforderlichen Maurer-, Zimmer-, Dach- decker-, Schreiner-, Glaser-, Wickler-, Tüncher-, Anstreicher-, Schlosser- rc. Arbeiten wird aus
Sonnabend den 13. b. Mts.
Vormittags 9 Uhr in die Geschäftsstube des Landrathsamtes dahier anbe« räumt, wozu Akkordlustige emgeladen werden.
Hersseld, am 4. August 187 0.
Der Königliche Landrath Aufsarth.
Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß Anerbietungen zur Aufnahme von ReconvaleScenten der Armee, welche einer besonderen ärztlichen Pflege nicht bedürfen, durch Vermittelung der Ortsbehörden reip. Vereine und Bezirks-Commanbos an die Königlichen stellvertrelretenden General-Commandos zu richten sind.
Den Offerten ist eine Bescheinigung des Vorstände» eines KranlemPflege-Vereins oder der Ortsbebörde bei« zufügen, daß in den betieffenden Fällen die ordnungsmäßige Pflege gesichert ist.
Berlin, den 25. Juli 1870.
Kriegs-Miuisterinln. Militair-Medicinal-Abtheilnng. gez. Grimm. Mand.
Nachdem von der zuständigen Königlichen Behörde die Errichtung eines Reserve Lazareths von. 500 Betten in den hiesigen Train-Depots beschlossen ist, erscheint die Beschaffung einer genügenden Anzahl vollständig ausge- bildeter und geprüfter Krankenwärter für dasselbe dringend wünschenswerth. Wir ersuchen daher Bade r/ Bader - gebülsen undHeildiener der ganzen Provinz welche geneigt sind, eine Anstellung in dem erwähnten Lazaretd zu übernehmen, sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse schriftlich auf unserem Bureau, Kö nigSstra ße ihr. 45, dabier zu melden.
Cassel, am 30. Juli 1870. Die verbundenen Vereine zur Pflege verwundeter und erkrankter Krieger.
Gräfin Monts. Präsident Luther.
Landrathsamt Hünseld.
Hünfeld, am 4. August 1870.
Die Herrn Bürgermeister des Kreises haben alSbald nach den Bestimmungen der §§. 274 bis incl. 277 der Slrasproccßöcdnung vom 25. Juni 1867 ein Verzeichnis derjenigen Personen ihrer Gemeinden aufzustellen und binnen 10 Tagen anher einzusenden, welche zum Dienste eines Geschworenen berufen werden können. Das Verzeichnis ist alphabetisch aufzustellen und müssen die Rubri- ken desselben enthalten:
1) Vor- und Zuname sowie Stand der zum Geschworenen geeigneten Person,
2) Alter derselben,
3) ob dieselbe Preuße ist und wenigstens Ein Jahr in der Gemeinde ihren Wohnsitz hat,
4) ob sie nicht in Folge gerichtlicher Verurtheilung die Befähigung zum Geschworenen verloren hat oder der eignen Verwaltung ihres Vermögens durch ge- richtliches Erkenntnis entsetzt ist;
5) welche und wie viel Steuer sie bezahlt oder welche Besoldung sie bezieht.
Der Königliche Landrath Gotz.
Hünfeld, am 4. August 1870.
Personen, welche bereit sind, als Heildiener bezw. Krankenpflegerinnen im Felde oder in Lazarethen bei der Pflege verwundeter Krieger sich verwenden zu lassen,