KreisMMt
für die
Kreise Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenham.
^F 54» HerSfeld, Mittwoch, den 6. Juli. 18»«.
Das »Kreisblatt» erscheint wSchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 8| Sgr. pro Quartal, bei Leu Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Dar- mond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet. - _.
Berlin, den 6. Juni 1870.
Verordnung, betreffend die Einführung der Correspondenzkarten.
Auf Grund des §. 57 des Gesetzes über das Post- wesen des Norddeutschen Bundes vom 2- November 1867 werden folgende Bestimmungen getroffen.
Behufs Erleichterung des brieflichen Verkehrs werden fortan C orresvo n Denkarten zur Beförderung durch die Post zugelassen Die Vorderseite der Corre- spnndeuzk,.rU».-eAMU eruen zur Einrückung der Adresse bestimmten Vordruck.
Die Rückseite kann in ihrer ganzen Ausdehnung zu schriftlichen Mittheilungen benutzt werden. Die Adresse und die Mittheilung können mit Tinte, Bleistift, Rothstift oder sonstigem färbenden Material geschrieben werden: nur muß die Schrift haften und deutlich sein. Die Mit- theilungen auf der Rückseite können auch durch Druck, Lithographie u. f. w. Hergestellt werden, wobei alsdann auch schriftliche Einschaltungen zulässig sind. Der Ab, fintier braucht sich nicht zu nennen.
Formulare zu den Correspondenzkarten können bei allen Postanstalten, sowie bet den Briefträgern und Land- briesträgern bezogen werden. Diese Formulare sind bereits mit der die Gebühr für die Beförderung der Cor« respondenzkarlen darstellenden Freimarke von 1 Groschen, beziehungsweise 3 Kreuzer beklebt. Für den Stadtpostverkehr und für den Verkehr aus dem Orte nach dem Landbestellbezirke und umgekehrt werden an denjenigen Orten, wo eine geringere, als die eben bezeichnete Taxe besteht, Formulare mit den entsprechenden Marken des geringeren Werths beklebt zum Verkauf an das Publikum bereit gehalten.
Nur der Betrag der aufgeklebten Marken ist bei Entnähme der Formulare zu Correspondenzkarten zu ent» richten; das Formular selbst wird unentgeltlich geliefert. Auf Wunsch sollen den Korrespondenten aber and' un« beklebte Formulare in Partien von wenigstens 100 Stück verabfolgt werde«; in diesen Fällen wird für jedes Hundert der Selbstkostenpreis von 5 Groschen oder 18 Kreuzer berechnet.
Die mit der Marke von 1 Groschen bezw. 3 Kreuzer
beklebten Correspondenzkarten werden ohne weiteren Portoansatz nach allen Orten des Norddeutschen Postgebiets, ferner nach den Süddeutschen Staaten, nach Oesterreich und Luxemburg offen befördert. Das Verfahren der RecomÄandaltön und der Expreßbestellung ist auch auf die Correspondenzkarten anwendbar; dagegen können Postvorschüsse auf dieselben nicht entnommen werden.
Wo es im Bedürfnisse liegen sollte und ohne Aufwendung besonderer Kosten geschehen kann, wird den Absendern, namentlich bei größeren Postanstalten eine Sckreibaelegendett zur Ausfüllung der Correspondenzkarten in der Nähe der Postaufgabestellen gewährt werden.
Wenn ein mit der Marke beklebtes Formular zur Korrespondenzkarte vor der Einlieferung zur Post beschädigt, oder sonst unbrauchbar werden sollte, so wird die Post den Umtausch desselben gegen ein unverletztes mit der entsprechenden Marke beLebtes Exemplar unentgeltlich bewirken.
Die vorstebenden Bestimmungen treten mit dem 1« Juli 1870 in Kraft.
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.
Gr. v. Bismarch-Schönhausen.
Amtlicher -Theil.
Landrathsamt Hersfeld.
Die OrtSvorstände derjenigen Gemeinden des Kreises Hersfeld aus welchen Mititairpflichtige den in Kürze ergehenden Vorladungen gemäß der DeparlementS-Ersatz« Commission vorzustellen sind, werden hiermit angewiesen, sich mit den Militairpflichtigen ihrer Gemeinden Sonnabend den 30. Juli d. J. Morgens Präcis j7 Uhr im hiesigen städtischen Rathhaufe einzusinden.
Gleichzeitig wird noch Folgendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
1) In dem oben bezeichneten Termine haben sich vor der Departements-Ersatz-Commission zu stellen: alle in den Jahren 1846 bis incL 1850 geborenen Militairpflichtigen, welche im laufenden Jahre vor der