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internationale landwirthschaftliche Thierschau und Ausstellung zu veranstalten.
Dieselbe wird folgende Abtheilungen umfassen:
1. Abthlg: Zuchtvieh mit den Unterabtdeilungen
1. Pferde, 2. Rindvieh, 3. Schaafe, 4. Schweine.
2. Abthlg.: Mastvieh.
3, „ Landwirthschaftliche Producte und landwirth« schaitlich.technische Fabrikate.
4. „ Landwirthschaftliche Maschinen u. Gerätbe.
5. „ Gartenerzeugnisse und Blumen-AuSstellung.
6. „ Erzeugnisse der Forstwirthschaft und Jagd.
7. „ Geflügel
8. „ Bienenzucht und Seidenbau.
9. „ Fischerei.
10. „ Hopfenbau.
11. „ Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschungen aus den Gebieten vorstehender Abtheilungen.
An Prämien werden 25 000 Thaler ausgesetzt.
Ein Garantiefonds von 60,000 Thlr. ist bis heute bereits gezeichnet.
Indem wir Landwirtbe, Forstwirthe, Gärtner, sowie Fabrikanten landwirthschaitlicher Maschinen und Geräihe, ingleichen Freunde und Förderer des landwirthschaftlichen Gewerbes ersuchen, durch zahlreiche Beschickung sich an dieser Ausstellung zu betheiligen, bemerken wir, daß das Bureau des Ausstellungs - Comites im Club der Lanv- Wirthe in Berlin, Franzöfischestraße Nr. 48, sich befindet, woselbst Anmeldungen bis 1. April 1871 erbeten werden. Die Versendung des Programms wird in nächster Zeit erfolgen.
DaS AusstellungS.Comit6, welches von jetzt ab die Leitung der Ausstellung übernimmt, besteht aus folgenden Personen:
1. Rentier George Beer — Berlin.
2. RegierungSrath und Vorsitzender der Direktion der Berlin-Görlitzer Eisenbahn O. Haß — Berlin.
3. Vice-Präsident des landwirthschaftlichen Provinzial- VereinS für die Mark Brandenburg und Niederlausitz Rittergutsbesitzer von Herford — Tauchel.
4. Banquier Ferdinand Jaques — Berlin.
5. Rittergutsbesitzer Kiepert — Marienielde.
6. Geh. Oder - RegierungSrath Dr. von NathusiuS — Hundisburg. •
7. Vertreter des Club der Landwirthe zu Berlin Wilhelm Noodt — Berlin.
8. Rittergutsbesitzer, Kammerherr 8. von Prillwitz — Berlin.
9. Fabrikbesitzer H. Reimann — Berlin.
10. RitterschaftSrath von Wedell — Malchow.
11. Rittergutsbesitzer von Wedemeyer— Schönrade. Berlin, den 25. Mai 1870.
Das Hauptdirectorium des landwirthschaftlichen Provinzial - VereinS für die Mark Brandenburg und Niederlausitz. von Patow. von Herford. von Schlicht.
Landrathsantt Hünfelv.
Caffel, am 18. Juni 1870.
Auf den Bericht vom 21. v. M. — 49(59 — eröffnen wir dem Königlichen Schulvorstand, bei Rückgabe der
Anlage, daß die gedeihliche Entwickelung und die Erfolge des Unterrichts in den weiblichen Handarbeiten wesentlich durch die Theilnahme und den Eifer bedingt sind, welche die Königlichen Schulvorstände, sowie die Herrn Local- Schulinspectoren und Lehrer dieser Einrichtung zuwenden. Hiernach können wir es nur für zweckmäßig erachten, wenn die Lehrer sich um den Betrieb dieses Unterrichts, die dabei gehabte Disciplin, die Leistungen der Schülerinnen rc. bekümmern und überall, wo dies erforderlich ist, helfend und fördernd einireleu. Da der in Rede stehende Unterricht ein integrirender Theil des gestimmten Schulunterrichts ist, so muß dies sogar als eine dienstliche Obliegenheit der Lehrer angesehen werden und wir können es desbalb nur, billigen, wenn sie von Seiten der Herrn Local-Schulinspectoren angewiesen werden, die Handhabung der Disciplin zu überwachen resp, die Lehrerin in der Handhabung derselben zu unterstützen, und die ihnen von der Lehrerin angezeigten Versäumnisse in das Absen- lenbuch und die Antragsregister aufzunehmen.
Selbstverständlich ist hiermit nicht gesagt, daß die Lehrerinnen den an den betreffenden Schulen angestelllen Lehrern untergeben seien. Dieselben stehen vielmehr wie die Lehrer unter der Aussicht des Schulinspectors, resp, des Königlichen Schulvorstandes.
An den Königli Schulvorstand von Oberorke. Abschrift zur Kenntnißnahme.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. (gez.) Schefser, i. V.
An sämmtliche Königliche Landräthe des Regierungsbezirks.
Wird zur gefälligen Kenntnisnahme für die Herrn Localschulinspecioren des Kreises, welche zugleich um Erlaß entsprechender Verfügung an die Lehrer und Lehrerinnen ergebenst ersucht werden hierdurch veröffentlicht. Hünseld, am 24. Juni 1870.
Der Königliche Landrath Götz.
Hünfeld, am 25. Juni 1870.
Den Herrn Bürgermeistern derjenigen Gemeinden, in welchen großer Futtermangel herrscht, wird eröffnet, daß bet gehöriger Begründung etwaige Anträge ihrerseits auf Gestaltung, das Rindvieh einzeln zu hüten, um das Futter für den Winter aufzusparen, von mir genehmigt werden.
Der Königliche Landrath Götz.
Hünfeld, am 25. Juni 1870.
Da in letzter Zeit das Publikum wieder mehrfach durch umherziehende Zigeunerbanden belästigt worden ist, so haben die Ortspotizeibehörben deS Kreises aus diese Banden ein besonders wachsames Auge zu richten und denselben den Eintritt in da« diesseitige Gebiet zu verweigern bezw. sie aus dem Lande zu weisen, wenn sie weder ausreichende Subsistenzmitiel noch einen von Königlicher Regierung zu Caffel au-gestellch» LegitimationS- schein zum Gewerbebetrieb im Umherziehen für den Regierungsbezirk besitzen. Hinsichtlich der Ausübung dieses Gewerbebetriebes auf. den Straßen oder sonst im Umherziehen wird auf die Vorschrift int §. 9 deS Gewerbe« Gesetzes aufmerksam gemacht, "wonach dieselbe in den einzelnen Orten außer den übrigen Erfordermssen der