Einzelbild herunterladen
 

AreisM Matt

für die

Kresse Hersfeld/ Hünfeld und ZiegeHam.

^ 49* Hersfeld, Sonnabend, den 18. Juni. 1819*

DaS .Kreisblatt-- erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend». Preis desselben bei der Erpedition 84 Sg». pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postanffchlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Va»- mond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfelv.

Unter Bezugnahme auf daS Ausschreiben vom 14. April d. I (Kreiöblait Nr. 31) werden die Verwalter der von Königlicher Regierung reffortirenden milden Stiftungen und öffentlichen Fonds in Gemäsheit höherer Anordnung auf die Bekanntmachung des Herrn Fmanz- ministets vom 25. v. Ms. betreffend den Umtausch von Schuldverschreibungen der Preußischen Staatsanleihen von 1856, 1867 C. und 1868 A. gegen Verschreibungen der konfolidirten 4^procentigen Staatsanleihe, (Amtsblatt S. 169) mit dem Bemerken besonders aufmerksam gemacht, daß über das von den Kassen in Bezug aus das Umtausch - Geschäft zu beobachtende Verfahren' Sei- lenS der Königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden besondere Verfügung ergehen wird. '

Hersfeld, am 17. Juni 1870.

Der Königliche Landratb Auffarth.

Unter Bezugnahme auf die in einer der nächsten Nummern des Amtsblattes erscheinende Bekanntmachung Königlicher Regierung zu Gaffel vom 13. Juni d. J. betreffend den Vertrieb von Lausen für die im nächsten Monat zu Dünkelsbühl im Königreich Katern statlstn« bende Ausspielung von Pferden 2c. werden die Herrn Ortsvorstände des diesigen Kreises in Gemäsheit höherer Verfügung angewiesen, dafür zu sorgen, daß dem Ver­triebe der betreffenden Loose innerhalb ihrer Gemeinde- bezirke kein Hinderniß entgegengestclll werde.

HerSseld, am 16. Juni1870.

Der Königliche Landratb Auffarth.

Die OrtSvorstände derjenigen Gemeinden des Krei- ieS HerSfeld auö welchen Militairpflichtige den in Kürze ergebenden Vorladungen gemäß der DepartemciitS-Ersatz- Eommlssion vorznitellen sind, werden hiermit angewiesen, sich mit den Militairpflichtigen ihrer Geiueindeu Sonnabend beii 30. JuN d I. Morgens präcis ;7Uhr rm hiesigen städtischen Rathhause einzufinde».

Gleichzeitig wird noch Folgendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht:

1) In dem oben bezeichneten Termine haben sich vor der Departemenis-Ersatz-Eommission zu stellen: alle in den Jahren 1846 bis incl. 1850 geborenen Mit.« tairpflichtigen, welche im laufenden Jahre vor der Kreis-Eisatz-Commission gemustert und entweder:

a) als dauernd unbrauchbar befunden, oder

b) zur 1. dezw. 2. Classe der Ersatz - Reserve in Vorschlag gebracht, oder

c. für brauchbar und einstelluugofähig erachtet worden sind.

2/ Die vorbezeichneten Militairpflichtigen, welche in dem anberaumien Termine vor der Departements-Erfatz- Commision nicht erscheinen oder bei Aufrniung ihrer Namen im MusterungS- und Aushebungslokale ohne Entschuldigung fehlen, werden mit einer Geld­strafe bis zu ll) Tblr. dezw. entsprechender Gesang- N'ßstrasc belegt.

3) Nicht zu erscheinen baden diejenigei^Militairpflichtigen, welche bei dem diesjährigen Kreis-ErsaK-Geschäfl anf ein Jahr zurückgestellt oder wegen ihrer augenfälligen Verunstaltung blzw. ihrer moralischen Unwürdigreit definitiv ausgemustert worden sind.

4) Im Termine werden die Reklamationen, aus tSrund deren Militairpflichlige zur Ersatz-Reserve in Vo»- schlag gebrau t worden, ebenso wie die ReklamationS- anträge, in welchen eine abweisende Entscheidung durch die KreiS Eriatz-Commission erfolgt ist, der Depane- ments-Ersatz-Eommission zur Prüfung vorgelegt, web» halb alle Familienglieder, aus deren Arbeits- oder Nichtarbeitssähigkcil es bei der Bcuttbeüung der Reklamation ankonimt, im Termine mit zu erscheinen haben, widrigenfalls eine Berücksichtigung der Re- klamation nicht staltfinden kann.

Die Ortsvorstände des hiesigen Kreises erhallen dem­gemäß die Auflage, diese Bekaunimachung in ihren Ge­meinden Widerhall zu veröffentlichen und namentlich zur Kenntniß der betreffenden Militairpflichligen und ibren Angehörigen zu bringen, sich auch im Aushedungslcrmine selber pnuklich einzufinden um über die bezüglichen Ver­hältnisse Auskunft geben zu können, auch den JitHtam,