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AreisM Matt

für die

Kresse Hersfeld/ Hünfeld und ZiegeHam.

^ 49* Hersfeld, Sonnabend, den 18. Juni. 1819*

DaS .Kreisblatt-- erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend». Preis desselben bei der Erpedition 84 Sg». pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postanffchlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Va»- mond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfelv.

Unter Bezugnahme auf daS Ausschreiben vom 14. April d. I (Kreiöblait Nr. 31) werden die Verwalter der von Königlicher Regierung reffortirenden milden Stiftungen und öffentlichen Fonds in Gemäsheit höherer Anordnung auf die Bekanntmachung des Herrn Fmanz- ministets vom 25. v. Ms. — betreffend den Umtausch von Schuldverschreibungen der Preußischen Staatsanleihen von 1856, 1867 C. und 1868 A. gegen Verschreibungen der konfolidirten 4^procentigen Staatsanleihe, (Amtsblatt S. 169) — mit dem Bemerken besonders aufmerksam gemacht, daß über das von den Kassen in Bezug aus das Umtausch - Geschäft zu beobachtende Verfahren' Sei- lenS der Königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden besondere Verfügung ergehen wird. '

Hersfeld, am 17. Juni 1870.

Der Königliche Landratb Auffarth.

Unter Bezugnahme auf die in einer der nächsten Nummern des Amtsblattes erscheinende Bekanntmachung Königlicher Regierung zu Gaffel vom 13. Juni d. J. — betreffend den Vertrieb von Lausen für die im nächsten Monat zu Dünkelsbühl im Königreich Katern statlstn« bende Ausspielung von Pferden 2c. — werden die Herrn Ortsvorstände des diesigen Kreises in Gemäsheit höherer Verfügung angewiesen, dafür zu sorgen, daß dem Ver­triebe der betreffenden Loose innerhalb ihrer Gemeinde- bezirke kein Hinderniß entgegengestclll werde.

HerSseld, am 16. Juni1870.

Der Königliche Landratb Auffarth.

Die OrtSvorstände derjenigen Gemeinden des Krei- ieS HerSfeld auö welchen Militairpflichtige den in Kürze ergebenden Vorladungen gemäß der DepartemciitS-Ersatz- Eommlssion vorznitellen sind, werden hiermit angewiesen, sich mit den Militairpflichtigen ihrer Geiueindeu Sonnabend beii 30. JuN d I. Morgens präcis ;7Uhr rm hiesigen städtischen Rathhause einzufinde».

Gleichzeitig wird noch Folgendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht:

1) In dem oben bezeichneten Termine haben sich vor der Departemenis-Ersatz-Eommission zu stellen: alle in den Jahren 1846 bis incl. 1850 geborenen Mit.« tairpflichtigen, welche im laufenden Jahre vor der Kreis-Eisatz-Commission gemustert und entweder:

a) als dauernd unbrauchbar befunden, oder

b) zur 1. dezw. 2. Classe der Ersatz - Reserve in Vorschlag gebracht, oder

c. für brauchbar und einstelluugofähig erachtet worden sind.

2/ Die vorbezeichneten Militairpflichtigen, welche in dem anberaumien Termine vor der Departements-Erfatz- Commision nicht erscheinen oder bei Aufrniung ihrer Namen im MusterungS- und Aushebungslokale ohne Entschuldigung fehlen, werden mit einer Geld­strafe bis zu ll) Tblr. dezw. entsprechender Gesang- N'ßstrasc belegt.

3) Nicht zu erscheinen baden diejenigei^Militairpflichtigen, welche bei dem diesjährigen Kreis-ErsaK-Geschäfl anf ein Jahr zurückgestellt oder wegen ihrer augenfälligen Verunstaltung blzw. ihrer moralischen Unwürdigreit definitiv ausgemustert worden sind.

4) Im Termine werden die Reklamationen, aus tSrund deren Militairpflichlige zur Ersatz-Reserve in Vo»- schlag gebrau t worden, ebenso wie die ReklamationS- anträge, in welchen eine abweisende Entscheidung durch die KreiS Eriatz-Commission erfolgt ist, der Depane- ments-Ersatz-Eommission zur Prüfung vorgelegt, web» halb alle Familienglieder, aus deren Arbeits- oder Nichtarbeitssähigkcil es bei der Bcuttbeüung der Reklamation ankonimt, im Termine mit zu erscheinen haben, widrigenfalls eine Berücksichtigung der Re- klamation nicht staltfinden kann. —

Die Ortsvorstände des hiesigen Kreises erhallen dem­gemäß die Auflage, diese Bekaunimachung in ihren Ge­meinden Widerhall zu veröffentlichen und namentlich zur Kenntniß der betreffenden Militairpflichligen und ibren Angehörigen zu bringen, sich auch im Aushedungslcrmine selber pnuklich einzufinden um über die bezüglichen Ver­hältnisse Auskunft geben zu können, auch den JitHtam,