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Areis Wblatt

für die

Kreise Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenhain.

jy 47. HerSfeld, Sonnabend, den 11. Juni. 1870«

Da« .Kreisblatt» ersännt wöchentlich zweimal, Mittwoch« und Sonnabend«. Preis deffelbe« bei der Erpedilion 8s SA. pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden aufgtnommen und die des «ond-Zeile »der deren Raum mit 9 Heller berechnet.

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

Diejenigen OrtSvorstände des hiesigen Kreise- welche mit Einsendung der Collectengelder für die Abgebrannten zu Eimelrod noch im Rückstände sind, werden an deren Erledigung binnen 3 Tagen erinnert.

Hersfeld, am 10. Juni 1870.

___________Der Königliche Lairdratd -Au ffa rt b.

5tachdem den drei Unteroffizier-Schulen zu PotSdam, Jülich und Biederich im Herbst vorigen Jahres eine vierte in Weißenfels hiiizugetreten ist, werben die Herrn OrtS- vvrstände des hiesigen Kreises in Folge höherer Anord­nung angewiesen, die unten') abgedruckten Bestimmungen in ihren Gemeinden aus ortsübliche Weise bekanntmachen zu lassen und namentlich zur Kenntniß derjenigen jungen Leute zu bringen, welche als Freiwillige in eine der ge­nannten Unteroffizier-Schulen eingestellt gu werdenwünschen.

HerSsetb, am 7. Juni 1870.

Der Königliche Landratb Auffarlh. Nachrichten für diejenigen Freiwilligen, welche in die Unteroffizier-Schulen zu Potsdam, Jülich, Bieberich und Weißen­fels eingestellt zu werden wünschen.

1. Die Unteroffizier-Schulen haben die Bestimmuilg, junge Leute, welche sich dem Mililairstande widmen wollen, l'eunjuM^ tür die Infanterie des stehenden Heere»

x ^A" Aufenthalt in der Unteroffizier-Schule dauert j" . , fi^^ drei, bei besonderer Brauchbarkeit auch nur

^ 'hf^ <» welcher Zeit die jungen Leute gründliche nu ilairlsche Ausbilduug und Unterricht in alle Dem er­halten, was sie befähigt, bei sonstiger Tüchtigkeit auch die bevorzugteren Stellen de» Unteroffizierstandes, alS: Feldwebel rc. zu erlangen und eS ihnen ermöglicht, bei bet einstigen Anstellung im MililairoerwaltungSdienst, z. B. als Zahlmeister rc., resp, als Civil«Beamte, die

Prüfungen zu den gesuchteren Posten abzulegen.

Der Unterricht umfaßt: Lesen, Schreiben und Rech­nen, deutsche Sprache, Anfertigung aller Arten von Dienstschreiben, militairischeRecknnugtsührung, Geschichte, Geographie, Planzeichnen und Gesang.

Die gymnastischen Uebungen bestehen in Turnen, Doltigiren, Bajonetsechten und Schwimmen.

3. Der Aufenthalt in der Unteroffizier-Schule an und für sich giebt den jungen Leuten keinen Anspruch auf die Beförderung zum Unteroffizier. Solche hängt lediglich von der guten Führuna, dem bewiesenen Eifer und der erlangten Dienstkenntniß deS Einzelne« ab. Di« vorzüglichsten Freiwilligen werden bereit» als Unteroffi­ziere den resp. Truppentheilen überwiesen.

4. In Bezug auf die Bertheilung der auSscheidenden jungen Leute an die resp. Truppentbeile muß selbstver­ständlich die Rücksicht auf daS Bedürfniß in der Armee vornehmlich maßgebend sein. Es sollen aber alle billigen Wünsche in Betreff der Ucberweisung zu einem bestimm­ten Truppentheile nach Möglichkeit berücksichtigt und na­mentlich die aus Westphalen, der Rheinprovinz, sowie aus den Provinzen Hannover, Hessen Nassau und Schleswig-Holstein gebürtigen Freiwilligen im Allgemei­nen den beimathlichen Regimentern zugewiesen werden.

5. Die den Unteroffizier-Schulen ungehörigen jungen Leute stehen unter deu militairischen Gesetzen, wie alle anderen Soldaten des Heeres. j£ie werden nach ihrem Eintreffen bei der Unteroffizier-Schule auf die Kriegsar­tikel verpflichtet.

6. Der in die Unteroffizier-Schule Einzustellende muß wenigsten« 17 Jahre alt fein, darf aber da» 20. Jahr noch nicht vollendet haben.

7. Der Einzustellende muß mindestens 5 Fuß 1 Zoll groß, vollkommen gesund und frei von körperlichen Ge­brechen und wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krank­heiten sein, auch nach Maßgabe seine« Alter» so kräftig und gesund erscheinen, daß er die begründete Aussicht ge­währt, bis zum Anlauf »einer Dienstzeit in der Unterof- fizier-Schule vollkommen felddienstbrauchbar zu werden.

8. Er muß sich biS Dahin tadellos geführt haben.

9. Er muß leserlich und ziemlich richtig schreiben, ohne Austoß le,en und die vier SpecieS rechnen können.