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KreisWblatt

für die

Kreise Hersfeld/ Hünfeld und ZiegeOam.

JM 33. Hersfeld, Sonnabend, den 23. April. ^*8<O*

Das .Krrisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Honnabends. Preis desselben bei der Expedition 8^ Sgr. pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die @«. wond-Zeite oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

Zur Vornahme des Kreis-Ersätz-GeschäfteS im Kreise Hersfeld sind für das Jahr 1870 folgende Termine und zwar:

Sonnabend den 7. Mai d. J.

für die Militairpflichtigen der Gemeinden: Hersfeld, AllmerSbausen, Aua, Biebebach, Eitra, Friedlos, GitterS- dorf, Hählgans, Hilperbansen, Heencs, Kohlhausen, ' Kalkobes, Kathus, Meckbach, Mecklar und Meisedach.

Montag den 9. Mai d. J.

für die Mililairpflichtigen der Gemeinden: Oberhaun, Obergeis, Oberrode, Petersberg, NeiloS, Rohrdach, Ro- tensee, Sieglos, Sorga, Tann, UutergeiS, Unterbaun, Wippershain, Niederaula, Allendorf, ASdach, Beiershau- sen, Eugclbach, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Goß- mannörode, Haltenbach, Heddersdorf und Holzheim;

Dienstag den 1O. Mai d I.

für die Mililairpflichtigen der Gemeinden: Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, MengShau« sen, Nicderjossa, Oberstoppel, Reckerode, Ncunboldshausen, Rotlerterode, SolmS, StarkloS, Unlerstoppel, Willings- Hain, Friedewald, Beugen dorf, Gethsemane, Harnrode, ' HeimboldShausen, Herfa, Heringen und Kleinensee;

Mittwoch den II. Mai d. J.

für die Mililairpflichtigen der Gemeinden: Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Widdershausen, Wölfershaufen und lamMtlichen Gemeinden des AmtsgerichtSbezirkS Schenk- lengsfeld;

Donnerstag den 12. Mai d. für die Lvosuug; und

. , Freitag den 13 Mai d. J.

. für die Classistkation derjenigen Mannschaften der Reserve und Landwehr, welche wegen häuslicher, gewerblicher und Familien-Verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall per Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen; jedesmal des Vormittags von 8 Ubr an in das hiesige städtische RatbbauS bestimmt worden.

Die Herrn Ortsvorstände des Kreises einschließlich der Ortsverwalter zu Meisebach, Häh.lganS, Oberrode und Eugelbach werden hiernach angewiesen:

1) die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden und zwar:

a. die in der Zeit vom 1. Januar bis 3l. Decem­ber 1850 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militair eingestellt sind ober einen AuSstand erhalten haben; "

b. die in den Jahren 1847, 1818 und 1849 gebo­renen, welche' bei der Aushebung im vorigen Jahre einstweilen zurückgestellt oder einem Trup« Peutheile zur Ableistung der Dienstpflicht nicht überwiesen oder auch von der Departements« Ersatz - Commission von der Wiederholung der Gestellung nicht entbunden worden sind:

c. die von den Altersklassen 1843, 1844, 1845 und 1846 seitber nicht erschienenen bezw. im letzten AushcbungStermine gefehlt habenden;

zu den vorgedachten Musterungsterminen vorzuladen- 2) in jenen Terminen sich persönlich einzufinden, auch

3) für die rechtzeitige Gestellung der Militairpflichtigen vor der 'Kreis-Ersatz-Commission Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich bemerklich' zu machen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

Militairpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldig qungsgruud im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thaler, hülsSwcise mit entsprechender Gefängnißstrafe be­legt. Außerden verlieren dieselben noch:

a) die Berechtigung an der Loosung Theil zu nehmen,

b) den aus etwaigen Reklamationsgrünben erwachsenden Anspruch aus Zurückstellung bezwsc. Befreiung vom Militairdienste.

Diejenigen Personen, zu deren Gunsten ein Zurück­stellung bezw. Befreiung vom Militairdienste beansprucht wird "haben sich im MusteruNgstermind ebenfalls ein- zufinden.

Wenn ein Militairpflichtiger an Epilepsie zu leibe«