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Kreise Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenham.

JV? 24. Hersfeld, Mittwoch, den 23. März. 184«.

DaS »Kreisblatt» erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Erpedition 84 Sar. pre Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekannimachungeu aller Art werde- ausgenommen und die Gar- «ond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

Bekanntmachung.

ßür Vornahme des KreisErsatz-GeschäfteS im Kreise Hersfelv sind für daS Jahr 1870 folgende

Termine und zwar: __ , "

Sonnabend den 7. Ma» d -

für die Militairpflichtigen der Gemeinden: HerSfeld, AllmerShansen, Aua, Bitdedach, Eitra, Friedlos, Gitters, dorf, Hählgans, Hilperhausen, HeeneS, Kohlhausen, KalkobeS, KalhuS, Meckvach, Mecklar und Meisebach.

Montag den 9. Mai d. I

für die Militairpflichtigen der Gemeinden: Oberhann, ObcrgeiS, Oberrode, Petersberg, Reilos, Rohrbach, Ro« tensee, Sieglvs, Sorga, Tann, UnlergeiS, UnterHaun, Wippershain, Niederaula, Allendors, ASbach, BeierShau« fen, Engelbach, Frielingen, Gersdon, GerSbausen, Goß- mannsrode, Hattenbach, Hedderödorf und Holzheim;

Dienstag den 1O. Mai d I.

für die Militairpflichtigen der Gemeinden: Kemmerode. Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, KruSpis, Mengshan» fen, Mederjossa, Oberstoppel, Reckerode, ReimboldSbausen, Rotterterode, Solms, StarkloS, Unterstoppel, WillingS« Hain, Friebewald, Bengendors, Gethsemane, Harnrode, Hcimboldshauseu, Heisa, Heringen und Kleinensee;

Mittwoch den 11. Mai d

für die Misilairpflichtigen der Gemeinden: Lauteuhausen, Leimbach, Lengcrs, WibderShausen, Wölfershausen und sämmtlichen Grmeinden deS AmlSgerichlübezirkS Schenk« lengSseld;

Donnerstag den IS Mai d. J. für die Loosung; und

Freitag den 13. Mai d

für die Classifikation derjenigen Mannschaften der Reserve und Landwehr, welche wegen häuslicher, gewerblicher und Familien«Verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen; jedesmal des Vormittags von } 8 Uhr « u in

das hiesige städtische Rathhaus bestimmt worden.

Die Herrn Ortsvorstände deS Kreises einschließlich der Ortsverwalter zu Metsebach, Hählgans, Oberrode und Engelbach werden hiernach angewiesen:

1) die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden und zwar:

a. die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Decem­ber 1850 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militair eingestellt find oder einen Ausstand erhalten haben;

b, die in den Jahren 1847, 1848 und 1849 gebo­renen, welche bei der Aushebung im vorigen Jahre einstweilen ziirnckgestclll oder einem Trup- Pentheile zur Ableistung der Dienstpflicht nicht überwiesen oder auch von der Departements« Ersatz - Commission von der Wiederholung der Gestellung nicht entbunden worden sind;

c. die von den Altersklassen 1843, 1844, 1815 und 1846 seither nicht erschienenen bczw. im letzten AuShebungstermine gefehlt habenden;

zu den vorgedächte» MusterungSterminen vorzuladen;

2) in jenen Terminen sich persönlich einzufinden, auch

3) für die rechtzeitige Gestellung der MilitairpfliLtigen vor der Kreis«Ersatz-Commission Sorge zn tragen und denselben ausdrücklich bemerklich zu machen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

Mililaitpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldi- gungsgrund im MusterungSlermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im MusterungSlokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thaler, hülfSweise mit entsprechender Gefängnißstrafe be­legt. Außerdem verlieren dieselben noch:

a) die Berechtigung an der Loosung Theil zu nehmen, b) den aus eiwaigen Reklamationsgründen erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung bezwfe. Befreiung vom Militairdienstc.

Diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zuruck- stollung bezw. Befreiung vom Militairdienstc beansprucht wird, haben sich im MusterungSlermine ebenfalls ein- zufinden.