KreisMlatt
für die
Kreise Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenhain.
J\i 19* HevSfel-, Sonnabend, den 5. März. 1S?O>
Das »Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 8z Sgr. pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.
Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfeld.
Die Kreisstände des Kreises Hersfeld werden hierdurch zu einem Kreistage auf
Sonnabend den 19. d. Wts.
Vormittags 10 Ubr
in den hiesigen RaihhauSsaal mit dem Bemerken berufen, daß folgende Gegenstände zur Verhandlung kommen werden:
1) Wahl zweier Mitglieder des Kreistages als Mitglieder des nach §. 7 des Gesetzes vom 22. December 1869 — betreffend die Erweiterung, Umwandlung und NeuerrMtung von Wittwen- und Waisenkassen für Elementarlehrer — zu bildenden Kreisvorstandes.
2) Wahl dreier Mitglieder der Commission zur Begutachtung der Classensteuer-Reclamalionen.
3) Wahl eines Gerichtsschöffen pro 1870 an die Stelle eines auf Reclamation ausgeschiedeuen.
4) Begutachtung der Statuten entwürfe die Abänderung des Vcrtheilungssnßeö der Gemeinde - Umlagen in den Gemeinden Holzheim, ScheuklengSfeld, Friedewald, MengSbausen, Kirchheim, Niedeljossa und Beiershausen betreffend.
5) Desgleichen der Statutenentwürfe — die Verakkor- dirung der Landwegebau- und Gemeindewegeban- bezw. Nachtwachedienste in den Gemeinden Hatten« back, Heringen, SchenklengSfeld und Mecklar bc- rreffend.
6) Berathung und Beschlußfassung über die Anordnung einer Concurrenz nach Maßgabe des Staatsministe- rial-AuSschreibens vom 12. Juli 1839 wegen Ausbaues eines Weges nach dem Basaltsteinbruch am s. g. Wadenbühl oberhalb Bengendors.
HerSfeld, am 4. März 1870.
Der Königliche Landratb Aussarlh.
Die Herrn Ortsvorstände deS hiesigen Kreises werden unter Hinweisung auf die in einer der nächsten
Amtsblatt-Nummern erscheinenden Veröffentlichung über die Gestaltung deS Absatzes von Loosen für die dem« nächstige Ausspielung von Pferden rc. in Mannheim, hierdurch in Folge höherer Anordnung veranlaßt, der Verbreitung der bezeichneten Loose in ihren Gemeindebezirken kein Hinderniß entgegenzusetzen.
Hersfeld, am 4. März 1870.
Der Königliche Landrath Ausfarth.
Die Ortsvorstände des Kreises baden in ihren Gemeinden wiederholt bekannt zu machen, daß das Einfängen oder Todten aller Arten von Vögeln, die Sperlinge allein ausgenommen, namentlich aber der Nachtigallen und sonstigen von Jnsccten sich nährenden Vögel sowie auch daS Zerstören deren Nester und das Sammeln von Eiern bei 10 Thlr. bezw. 2| Thlr. Strafe gesetzlich verboten ist.
Die Feldhüter und Waldschützen sind zur Aussicht gegen Uebertretungen dieses Verbots gemessenst anzuwei« sen und die Herrn Schullehrer zu ersuchen, die Schuljugend namentlich vor Aushebung oder Zerstörung der Nester von Nachtigallen, Rolbkcblchen, Rotbschwänzchen, Grasmücken, Meißen, Finken, Drosseln, Spechten rc. ernstlich zu warnen.
Hersfeld, am 4. März 1870.
Der Königliche Landrath Ausfarth.
Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom 1. Juni 1853 in Nr. 44 des Hersfelder Anzeigers vom Jahre 1853, die Vertilgung der Raupeunester betreffend, werden hierdurch die Ortsvorstände des KreiseS äusgeforbert, die gehörige Vollziehung der desdalb ergangen n Vorschriften zu überwachen und jeden Nachlässigen vehuiS Veranlassung seiner Bestrafung dahier zur Anzeige zu bringen.
Hersfeld, am 4. März 1870.
Der Königliche Landratb Ausfarth-
Der Maurer Martin Deichmüller von Heringen bat um Einlassung aus dem Unterlhanenverbandc für sich und seine Familie, mit Ausnahme seines ältesten,