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für die

Kreise Hersftld/ Hünfeld und Ziegenhain.

J\j 17* HerSfeld, Sonnabend, den 26. Februar. 1870*

Das »Kreisblatt- erscheint wöchentlich zweimal, Mittwoch- und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 8^ Sqr. pre Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekannimachungeu aller Art werden ausgenommen und die Bär« wond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.

Amtlicher Theil.

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Landrathsamt Hersfeld.

In Folge höherer Verfügung fordere ich sämmtliche definitiv bestellten Herrn Elementarlehrer deS Kreises HerSfeld ohne Unterschied aller Religion und Confcs« sio» hiermit aus, drei Lehrer deS Kreises zu Mit» gliedern deS in GemäSheit deS §. 7 des Gesetzes vom . 22. December 1869- betreffend die Erweiterung, Um« ; Wandlung und Nelferrichtung von Wittwen« und Waisen- Kassen für Elementarlehrer zu bildenden KreiSvor- standeS zu wählen.

Die Wahl hat für dieses Mal in der Weise zu ge­schehen, daß jeder wahlberechtigte Lehrer bis zu dem 12. k. M. einen verschlossenen Stimmzettel an mich por­tofrei einsendet, welcher:

a) den Namen und

b) den Wohnort deS vorzuschlagenden Lehrers, sowie

c) Name und

d) Wohnort deS Vorschlagenden enthalten muß.

Einfache Stimmenmehrheit entscheidet; Stimmzettel, denen eines der angeführten Erfordernisse mangelt, gelten ' alsnickt abgegeben.

Gleichzeitig wird den wahlberechtigten Herrn Lehrern hierbei ausdrücklich eröffnet, daß diejenigen drei Lehrer, , welche zu Mitgliedern des KreirvorstandeS gewählt wor­den sind, für dieses Mal zugleich als Wahlmänner für 1 die Wahl der drei, im § 6 des erwähnten Gesetzes be­stimmten Kaffen-Euratoren sowie der Stellvertreter der« 1; selben, deren Zahl gleichfalls aus drei festgestellt worden, zu fungiren haben.

Endlich hebe ich noch besonders hervor, daß die in Folge diesseitigen AuSschreibenS vom 1. d. M. am 10. d. M. auf dem städtischen Rathhause dahier vorgenom« mene Wahl von drei Vertretern der Lehrer des Kreises 5 HerSfeld hierdurch abfällig wird.

HerSfeld, am 23, Februar 1870.

Der Königliche Landrath Aussarth.

Durch Verfügung Königlicher Regierung vom 15. d. MtS. A. I. 910 ist die Königliche RegierungS-Haupt- lasse angewiesen worden, die an abgewählte Bürgermeister des Regierungsbezirkes Kassel für das Jahr 1869 gezahl­ten BesoldungS- und Entschädigungsbeträge, insoweit solche am Schlüsse deS verflossenen Jahres noch zu leisten waren, auch für das laufende Jahr,' und zwar nur an die betreffenden Kämmerei- resp. Gemeindekassen gegen Quittung des RechnungSführerS, welche mit Le« denSbescheiniguug bezüglich der erwähnten Bürgermeister versehen sein muß. zu zahlen.

Denjenigen OrtSvorständen des Kreise? Hersfeld, in deren Gemeinden sich noch zum Bezüge der erwähnten Beträge berechtigte Bürgermeister befinden, wird die vor­gedachte Verfügung Königlicher Regierung zur Nachach- tung, zur Bescheidung der Rechn»ngsführer sowie derBe« theiligten mit der Weisung eröffnet, die solchergestalt vereinnahmten Beträge alsbald wieder an die zu deren Empfang berechtigten Bürgermeister auSzahlen zu lassen,

HerSfeld, am 25. Februar 1870.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Gesunden: auf dem Wege von Schenklengsseld nach OberlengSield ein Geldbeutel, enthaltend ein Schlüssel und 4 Sgr. Geld. Meldung des Eigenthümers bei dem Orlövorstand zu Oberlengsfeld.

Landrathsamt Hünfeld.

Berlin, den 4. Februar 1870.

U. 3537.

Im Anschluß an den §. 6 deS von dem Königlichen StaatS-Minist-rium über die geschäftliche Behandlung der Postsachen in Staatsdienst-Angelegenheiten erlassenen Regulativs vom 28. November v. J. (StaatS-Anzeiger Nr. 290) veranlasse ich die Königliche Regierung, Behufs thunlichster Beschränkung der PortoauSgaben darauf Be­dacht zu nehmen, daß den an mich zu erstattenden Be« richten dortseilige Akten und Akten der untern Behörden nur in soweit beigefügt werden, als deren Einsicht zur Erledigung der betreffenden Sache nothwendig erscheinr.