AreisWblalt
für die
Kreise Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenhain.
JNi !«♦ HepAfeld, Mittwoch, den 23. Februar. is^o*
Das »KreiSblatt« erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 81 Szr. pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Barmond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.
Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfeld.
Die Hundesperre, in so weit dieselbe für die Stadt Hersseld sowie die znm Amtsgericht Hersfeld gehörigen ■ Landgemeinden und die zum Amtsgericht Aiederaula gehörigen Gemeinden Ober- und Unterstoppel angeordnet worden ist, wird hierdurch wieder aufgehoben.
Hersseld, am 23. Februar 1870.
Der Königliche Landratb Auffartb.
Termin zur Verakkorbirung der zum Ausbau des Landwegs in der Staatswaldung zwischen Wippershain und Wüstfeld erforderlichen Erd-,Steinbahn- und Kanal« bau-Arbeiten wird aus
Mittwoch den 2. März d. J. Vormittags 10 Uhr in das GeschäftSlokal drS LandratbSamtes anberaumt, wozu Akkordliebhaber hierdurch eingeladen werden.
Hersseld, am 21. Februar 1870.
Der Königliche Landrath Aufsarth-
Termin zur Verakkorbirung der behufs Einrichtung des Sattler Humbu rg'schen HauseS in Asbach zum 2. Schulhause daselbst erforderlichen Maurer-, Zimmer-, Dachdecker-, Schreiner«, Glaser-, Wickler-, Tüncher-, Weis« biilber-, Anstreicher- und Schlosserarbeiten wird auf
Donnerstag den 3. März d. I. Nachmittags 2 Uhr in die Wohnung des dasigen Ortsvorstandes anberaumt, wozu akkordlustlge, zuverlässige Handwerker hierdurch eingeladen werden.
Hersseld, am 21. Februar 1870.
Der Königliche Landrath Aufsarth.
Berlin, den 3. Februar 1S7Ö.
Es ist bei mir darüber Klage geführt, hast von Seiten der Eisenbahn-Verwaltungen bei Ausführung von Vorarbeiten für projeclirte neue Bahnlinien oft nicht die durch Recht und Billigkeit gebotene Schonung des dabei bethciligten Grundbesitze« beobachtet wird, insbesondere oft »»nöthige Beschädigungen durch Niederschlagen von
Bäumen, DurchhEit ^«M^fuchslinien rc. rc. herbei, geführt werden und^EMMzugliche Vergütung verursachter Beschädigungen unterlassen wird.
Ich nehme hieraus Veranlassung, den Eisenbahn« Verwaltungen zur Pflicht zu machen, schon in ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung einer größeren Einschränkung in der Bewilligung der Erlaubniß zu solchen Vorarbeiten dergleichen Klagen vorzubeugen und ihren mit den Terrain-Aufnahmen 2c. beauftragten Beamten die rücksichtsvollste Schonung der Felder, Bäume, Gesträuche, Zäune rc. einzuschärfen.
Insbesondere ist eine Meldung bei den betreffenden Grundbesitzern, vor dem Betreten ihrer Grundstücke nie zu unterlassen, und falls Beschädigungen geschoben, für die sofortige Constatirung derselben und Benachrichtigung der betheiligten Besitzer, sowie, falls die sofort zu versuchende gütliche Einigung über den zu gewährenden Schadens-Ersaß nicht zu erreichen, für die unverzügliche Abschätzung des Schadens durch einen vereideten Gerichts« Taxator Sorge zu tragen. Bei Vornahme der Vorar« betten sind ferner die Grundbesiker, um ihnen Gelegenheit zur Wahrung, ihrer Interessen ^u geben, zeitig vorher durch die Kreis- oder Amtsblätter zu benachrichtigen.
Der Minister für Handel, Gewerbe u. öffentlichen Arbeiten. An sämmtliche Königliche Eisenbahn-Diieclioncn.
Diesen Erlaß des Herrn Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten an sämmtliche Königliche Eisenbahn-Directionen theile ich hierdurch den Ortsvor« ständen der Stadt- und Landgemeinden deS Kreises zur Kenntnißnahme mit.
HerSfeld, den 21. Februar 1870,
Der Königliche Landrath Aufsarth.
Gefunden: 1) ein Zweisilbergroschen-Stück, 2) eine Pferdedecke. — Die Eigenthümer können sich bei dem Ortövorstand zu Niederaula melden.
Landrathsamt Hünfeld.
Hünfeld, am 22. Februar 1870.
Nachdem durch Beschluß Königlicher Regierung vom