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Areisvölatt

für die

Kraft Hersftld/ Hünfeld und Ziegenham.

^ 14.

HersfelD, Mittwoch, den 16. Februar.

I8IO4.

Da» »Krci'Sblatt« erscheint wöchentlich zweimal, Mittwoch» und Sonnabend». Preis desselben bei der Expedition 8it Sgr. pre Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Bar- mond-Zelle oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

Die OrtSvorstände zu

Gitter-dorf, HcencS, Oberhaun, Unterbaun, Asbach, Frielingen, Gersdors, HedderSdorf, MengSbausen, Reckerode, Herfa, Kleinensee, Philippsthal und WehrS.

Hausen, sowie die OrtSverwaltungen zu

HählganS, Meisebach und Oberrobe, welche mit Einsendung der Militär Stammrolle« der Jahrgänge 1850, 1851, 1852 und 1853 noch im Rückstand sind, werden aufgeforkert, dieselben noch Lianen 24 Stunden, bei Meldung der Abholung auf ihre Kosten, dabier einzureichen.

HerSfeld, am 16. Februar 1870.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Durch Beschluß der I. Abtheilung des Königlichen KreiSgerichlS zu Münster vom 4. Januar d. J. ist die vorläufige Beschlagnahme der Druckschrift:

DaS vatikanische Concilium. Ein Wort der De« tehrung und des Friedens, von einem Priester der Diöcese Münster. Münster 1870. Verlag von H. Milzbörfer." bestätigt worden, was hierdurch veröffentlicht wird.

HerSfeld, am 12. Februar 1870.

Der Königliche Landrath Auffarth.

In der Gemeinde Niederjoffa sind zwei derHundS- wuth verdächtige Hunde, von welchen einer sogar einen Menschen gebissen hat, getödtet worden.

Gestühl auf den § 12 der GeseheS vom 31. Octo« ber 1833 über die Besteuerung der Hunde und die Ver­meidung der Gefahren der HundSwuth wird hierdurch die sofortige Einsperrung sämmtlicher Hunde in den Gemeinden des AmtsgerichtSbezirkcS Niederaula sowie u, der Stadt HerSfeld, in den Gemeinden Kahlhausen, Roßbach, Hilperhausen, Ana, Obergeis, UntergriS,

AllmerShausen und KalkobeS bei Meidung von 5 Thlr. Strafe für den Eigenthümer des Hundes bezwfe. der alsbaldigen Tödtung der nach der Bekanntmachung dieser Verfügung herumlaufenden Hunde bis auf weitere Ver­fügung angeordnet.

Die Ortsvorstände der vorgedachten Gemeinden ha­ben diese Anordnung alsbald in ortsüblicher Weise be­kannt machen zu lassen, und deren pünktliche Ausführung streng zu überwachen, auch sofort anber Bericht zu er­statten, wenn bei den eingesperrten Hunden verdächtige Erscheinungen eintreten sollten. ____

HerSfeld, am 14. Februar 1870.

Der Königliche Landratb Auffarth.

Tagelöhner Heinrich Lotz von HerSfeld bat für sich und feine Familie um Entlassung aus dem Unterthanen* verband- bebus» Auswanderung nach Amerika nachgesucht. HerSfeld, am 14. Februar 1870.

Der Königliche Landratb Auffarth.

Landrathsamt Hünfeld.

Hünfeld, am 12. Februar 1870.

Nach meinem AuSschreiben vom 20 Juni 1868 ha­ben die Herrn Bürgermeister nach der Vorschrift deS A. 1 pos. e der Verordnung vom 28. October 1817 von jeder Tanzlustbarkeit, welche auf Sonn- und Feiertage erlaubt wird, eine Abgabe von Zwei Gulden für die Landschulkasse zu erheben.

Zufolge Erlasses Königlicher Regierung, Abtheilung für Kirchen. und Schulsachen vom 5. d. MtS., B. 698, soll von fernerer Erhebung dieser Abgabe Abstand ge­nommen werden.

Die Herrn Bürgermeister deS KreiseS haben deshalb dieselbe in Zukunft nicht mehr zu erheben.

Der Königliche Landrath Götz.

Nachdem auf Veranlassung und unter Mitwirkung hoher Königlicher Regierung zu Minden von dem seit dem Jahre1836 bekannten und im wesentlichen unver­ändert gebliebenen