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Kreise Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenham.

5* HepSfeld, Sonnabend, den 15, Januar. 1SW>

Das »Kreisblatt« erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs unt Sonnabends. Preis desselben Lei der Expedition 81 Sar. Pr® ~J' "" in Postanstalten kommt der Postausschlag psuzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Gar- mond-Zerle-oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

Die OrtSvorstände zu

Obersioppcl, Harnrode, Lautenhausen, Nippe und Rohrigshof

welche mit Rücksendung der in ihren Gemeinden zur Einsicht der Betdeillgten aufgelegenen Klassensteuer-Rollen pro 1870 noch im Rückstände sind, haben dieselben spä­testens binnen 3 Tagen mit der vorgeschriebenen Be­scheinigung der achttägigen Offenlegung (vom 3. bis 11. d. M,S.) sowie mit der weiteren Bescheinigung der öffentlichen Bekanntmachung bezüglich der Reklamations- und RekurSfrist versehen, anher rinzuseuden.

Ebenso werden die OrtSvorstände zu

Eitra, Gittersdorf, Hilperhatisen, Meckbach, Mei­sebach, Rotensee, Sorga, Nutergcis, Wippershain, Allendorf, Asbach, Gersdorf, Gershausen, Goß- mannsrode, Holzheim, KcrsPenhauseit,Dünkelrode, Malkomes, Kruspis, Heringen, Wölfershausen, Ransvach, Schenksolz, Wehrshausen, Wüstfeld, Schenklengsfeld, Biedebach, Solms, Gethstmane, Philippsthal, welche zwar ihre Klassensteuer-Rollen zurückgesandt, die vorschriftsmäßig erfolgte Bekanntmachung der Reklama« lions- und RekurSfrist aber nicht bescheinigt haben, .an­gewiesen, diese letztere Bescheinigung noch nachträglich binnen 24 Stunden dahier einzureichen.

Hersfeld, am 14. Januar 1870.

Der Königliche Landrath Auffarih.

Die OrtSvorstände zu

Eitra, Hilperhausen, Kohlhausen, Oberhauir, Roß­bach, Sieglos, Friedlos, Gittersdorf, Hählgans, Oberrode, Hcenes, Meckbach, Petersberg, Reilos, Rotensee und Wippershain welche mit Zahlung der Beiträge an den Herrn Bürger- incister Kemps dahier für Bersebung der PolizeianwaltS- gclchafte pro 1889 noch im Rückstände sind, werden an­

gewiesen, diese Beiträge unfehlbar binuest 3 Tagen noch nachträglich zu entrichten.

Hersfeld, am 15. Januar 1870.

Der Königliche Landrath Auffartb.

Diejenigen Ortsvorstände deS hiesigenKreises, welche noch mit Einsendung der Bescheinigungen über die er­folgte Aushändigung der ihnen zugegangenen Gewerbe­steuer-Zettel pro 1870 im Rückstände sind, werden an­gewiesen, dies nach Maßgabe des in Nr. 2 des Krezs« blattes abgedruckten AuSschreibenS vom 4, d. M. binnen 3 Tagen noch zu bewirken.

Hersfeld, am 14. Januar 1870.

Der Königliche Landrath Auffartb.

Bon Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht dem Herrn Landgrafen E r n st zu Hessen - Philippsthal ist. auf den Grund deS Gesetzes vom 17. März 1868 betreffend die Aufhebung und Ablösung gewerblicher Berechtigun­gen re. wegen der dem Landgräflichen Hanse in der Gemeinde Philippsthal und dem Hofe Weidenbeim zu« gestandenen, durch das vorerwähnte Gesetz aufgehobenen ausschließlichen Berechtigung zum Branntwein- und Bier- schanke, sowie zur Herbergirung und Bierbrauerei, der Königlicher Regierung zu Kassel Entschädigungsanspruch erhoben worden.

Auf den Grund deS §. 59 deS gedachten Gesetzes werden daher alle Interessenten, welche glauben, An­sprüche an die zur Feststellung kommende EntschädigungS« Summe machen zu können, äufgefordert, innerhalb sechs Wochen, vom Tage der ersten Bekanntmachung im^Oef- sentlichen Anzeiger" gerechnet, solche bei dem'Unterzeich­neten anzumelden.

Hersseld, am 13. Januar 1870.

Der Kommissar Königlicher Regierung: Auffarth, Landrath.

Der 11 jährige Schulknabe Valentin Nennstiel Sohn der Christine Nennstiel von Motzfeld bat sich von da heimlich entfernt und treibt sich wahrscheinlich bet- telnd und vagabundireud umher,

Die im hiesigen Kreise stationirten Gendarmeuf sowie die OrtSvolizeibebörden werden angewiesen, denselben im Be-