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Kreise Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenham.
5* HepSfeld, Sonnabend, den 15, Januar. 1SW>
Das »Kreisblatt« erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs unt Sonnabends. Preis desselben Lei der Expedition 81 Sar. Pr® ~J“™' "" in Postanstalten kommt der Postausschlag psuzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Gar- mond-Zerle-oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.
Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfeld.
Die OrtSvorstände zu •
Obersioppcl, Harnrode, Lautenhausen, Nippe und Rohrigshof
welche mit Rücksendung der in ihren Gemeinden zur Einsicht der Betdeillgten aufgelegenen Klassensteuer-Rollen pro 1870 noch im Rückstände sind, haben dieselben spätestens binnen 3 Tagen mit der vorgeschriebenen Bescheinigung der achttägigen Offenlegung (vom 3. bis 11. d. M,S.) sowie mit der weiteren Bescheinigung der öffentlichen Bekanntmachung bezüglich der Reklamations- und RekurSfrist versehen, anher rinzuseuden.
Ebenso werden die OrtSvorstände zu
Eitra, Gittersdorf, Hilperhatisen, Meckbach, Meisebach, Rotensee, Sorga, Nutergcis, Wippershain, Allendorf, Asbach, Gersdorf, Gershausen, Goß- mannsrode, Holzheim, KcrsPenhauseit,Dünkelrode, Malkomes, Kruspis, Heringen, Wölfershausen, Ransvach, Schenksolz, Wehrshausen, Wüstfeld, Schenklengsfeld, Biedebach, Solms, Gethstmane, Philippsthal, welche zwar ihre Klassensteuer-Rollen zurückgesandt, die vorschriftsmäßig erfolgte Bekanntmachung der Reklama« lions- und RekurSfrist aber nicht bescheinigt haben, .angewiesen, diese letztere Bescheinigung noch nachträglich binnen 24 Stunden dahier einzureichen.
Hersfeld, am 14. Januar 1870.
Der Königliche Landrath Auffarih.
Die OrtSvorstände zu
Eitra, Hilperhausen, Kohlhausen, Oberhauir, Roßbach, Sieglos, Friedlos, Gittersdorf, Hählgans, Oberrode, Hcenes, Meckbach, Petersberg, Reilos, Rotensee und Wippershain welche mit Zahlung der Beiträge an den Herrn Bürger- incister Kemps dahier für Bersebung der PolizeianwaltS- gclchafte pro 1889 noch im Rückstände sind, werden an
gewiesen, diese Beiträge unfehlbar binuest 3 Tagen noch nachträglich zu entrichten.
Hersfeld, am 15. Januar 1870.
Der Königliche Landrath Auffartb.
Diejenigen Ortsvorstände deS hiesigenKreises, welche noch mit Einsendung der Bescheinigungen über die erfolgte Aushändigung der ihnen zugegangenen Gewerbesteuer-Zettel pro 1870 im Rückstände sind, werden angewiesen, dies nach Maßgabe des in Nr. 2 des Krezs« blattes abgedruckten AuSschreibenS vom 4, d. M. binnen 3 Tagen noch zu bewirken.
Hersfeld, am 14. Januar 1870.
Der Königliche Landrath Auffartb.
Bon Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht dem Herrn Landgrafen E r n st zu Hessen - Philippsthal ist. auf den Grund deS Gesetzes vom 17. März 1868 — betreffend die Aufhebung und Ablösung gewerblicher Berechtigungen re. — wegen der dem Landgräflichen Hanse in der Gemeinde Philippsthal und dem Hofe Weidenbeim zu« gestandenen, durch das vorerwähnte Gesetz aufgehobenen ausschließlichen Berechtigung zum Branntwein- und Bier- schanke, sowie zur Herbergirung und Bierbrauerei, der Königlicher Regierung zu Kassel Entschädigungsanspruch erhoben worden.
Auf den Grund deS §. 59 deS gedachten Gesetzes werden daher alle Interessenten, welche glauben, Ansprüche an die zur Feststellung kommende EntschädigungS« Summe machen zu können, äufgefordert, innerhalb sechs Wochen, vom Tage der ersten Bekanntmachung im^Oef- sentlichen Anzeiger" gerechnet, solche bei dem'Unterzeichneten anzumelden.
Hersseld, am 13. Januar 1870.
Der Kommissar Königlicher Regierung: Auffarth, Landrath.
Der 11 jährige Schulknabe Valentin Nennstiel — Sohn der Christine Nennstiel — von Motzfeld bat sich von da heimlich entfernt und treibt sich wahrscheinlich bet- telnd und vagabundireud umher,
Die im hiesigen Kreise stationirten Gendarmeuf sowie die OrtSvolizeibebörden werden angewiesen, denselben im Be-