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LreisMlatt

für die

Kreise Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenhain.

JM 4* HerAfeld, Mittwoch, den 12. Januar. 18W+

Da» .Kreisblatt« erscheint wöchentlich zweimal, Mittwoch» und Sonnabend». Preis desselben bei der Erpedition 8^ Sgr. pr» Quartal, bei den Post-anstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art Sterben ausgenommen und die Gär« mond-Ztilt oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersseld.

Die Herrn Ortsvorstände nachstehender Gemeinden:

1) Niederaula, 2) Gershausen, 3) Hatten« bad), 4) Friedewald, 5) Heringen, 6) Kleiuensee, 7) Lautenbausen, 8) SchenklengSfeld, welche die Aushebung der Nalural.Wczebau.TSrcnßc mit­telst Statuts zwar beschlossen, jedoch eine Vorbereitung' zum Erlaß eines solchen bis jetzt noch nicht getroffen haben, werden hierdurch angewiesen, nunmehr Statuten nach Maßgabe des in Nr. 90 deS Kreisblattes pro 1869 ausgestellten Statutenenlwuifes in Gemäßheit des §. 3 der Gemeinde-Ordnung offen zu legen, und nach Ablauf der gesetzlichen zweimonatlichen Frist in dreifacher Aus- fertigung schön und richtig geschrieben dahier zur Erwirkung der höheren Bestätigung vorzulegen.

Hersfeld, den 11. Januar 1870.

Der Königliche Landratb Auffarth.

Nachdem der Ackermann George Koch von Schenk« solz als Bürgermeister der dasigen Gemeinde heute von mir bestätigt und eidlich verpflichtet worden ist, so wird bieS. Hierdurch öffentlich bekannt gemacht.

HerSfeld, am 12. Januar 1870.

Der Königliche Landrath Auffarth.

A u s s ch r e i b e n.

In Gemäßheit der Militair-Ersatz-Jnstruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März.1888 werden alle Diejenigen, welche:

1) i n dem Zeitraum vom 1. Januar 1850 bis einschließlich den 3 1.Dezember 1850 geboren sind;

2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer Ersatz-Ausbeb« , ungs-Behörde zur Musterung gestellt;

3) sich zwar gestellt, über ihr Militairver-

Hältniß aber noch keine feste Bestimmung erhalten;

und gegenwärtig innerhalb deS Kreises ihr gesetzliches Dosiücil haben, oder bei Einwohnern desselben als Dienst­boten, Haus- und WirlhschastSbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Fabrik­arbeiter und andere, mit diesen in einem ähnlichen Ver­hältnisse stehende Militairpflichlige, oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten sich aushalten, so weit dieselben nicht zum einjährig freiwilli­gen Militairdienst berechtigt, bezwse. von der persönlichen Gestellung vor der Kreis - Ersatz - Commission in diesem Jahre entbuiiden sind, hierdurch angewiesen:

sich zur Aufnahme in die Stammrolle in der Zeit vom 15. bis 31. b M. bei dem betreffendenOrtSvorstande persön­lich z u melden,

und dabei die über ihr Alter sprechenden, sowie die et­waigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene Bestim­mungen über ihr Militairverhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen.

Für dis zur Zeit von dem Orte ihre» Domicils ab­wesenden gestellungspflichtigen Individuen müssen die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherren die Anmeldungen in der vorbestimmten Art bewirken. Wer die eigene oder die Anmeldung abwesender Milttairpflich« tiger unterläßt, bat sich die hiermit verbundenen Nach­theile zuzuschreiben.

Die Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden deS Kreises haben diese Verfügung alsbald in ihren Ge- meinten aus ortsübliche Weise öffentlich bekannt zu machen, auch alle Mllitairpflichtigeu, welche sich zur Stammrolle anmelden oder angemeldet werden, nach vor­heriger Prüfung sogleich einzutragen oder eine Beschei­nigung über die erfolgte Anmeldung zu ertheilen.

HerSfeld, am 7. Januar 1870.

Der Königliche Landrath Auffarth.

A u s s ch r e i b e n.

Den OrtSvorstäuden deS Kreises wird hiermit auf Grund der §§. 57 bis 60 der Militair-Erfatz-Jnstruktiorv