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AreisWblatt

für die

Kreise Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenham.

^ 3. HevAfeld, Sonnabend, den 8. Januar. 1870*

Das nKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 81 Sgr» pr» Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die Gar­mond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller berechnet.

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

A u s s ch r e i b e n.

In Gemäßheit der Militair- Ersatz-Justruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 werden alle Diejenigen, welche:

1) in dem Zeitraum vom L Januar 1850 bis einschließlich den Z I.Dezember 1850 geboren sind;

2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer Ersatz-Ausheb- ungS-Behörde zur Musterung gestellt;

3) sich zwar gestellt, über ihr Militairver- Hältniß aber noch keine feste Bestimmung erhalten;

und gegenwärtig innerhalb deS Kreises ihr gesetzliches Domicil haben, oder bei Einwohnern desselben als Dienst­boten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Haudlungsdienex und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lebrburschen, Fabrik­arbeiter und andere, mit diesen in einem ähnlichen Ver­hältnisse stehende Militairpflichtige, oder als Studenten^ Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten sich aushaken, so weit dieselben nicht zum einjährig freiwilli­gen Mililairdienst berechtigt, bezipse. von der persönlichen Gestellung vor der Kreis . Ersatz - Commission in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch angewiesen:

sich zur Aufnahme in die Stammrolle i» der Zeit vom 15. bis 31. ®- M. bei dem betreffen den Orts vor staube perl ön- lich zu melden,

und dabei die über ibr Alter sprechenden, sowie die et­waigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene Bestim­mungen über ihr Militairverhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen. . .

Für die zur Zeit von dem Orte ihres DomicilS ab­wesenden gestellungspflichtigen Individuen müssen die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherren die

Anmeldungen in der vorbestimmten Art bewirken. Wer die eigene oder die Anmeldung abwesender Militairpflich« tiger unterläßt, hat sich die hiermit verbundenen Nach­theile zuzuschreiben.

Die Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises haben diese Verfügung alsbald in ihren Ge­meinden aus ortsübliche Weise öffentlich bekannt zu machen, auch alle Militairpflichtigen, welche sich zur Stammrolle anmelden oder augeureldtt werden, nach vor­heriger Prüfung sogleich einzutragen oder eine^Wer« nigling über die erfolgte Anmeldung zu ertheilen.

HerSfeld, am 7. Januar 1870.

Der Königliche Landrath Auffarth.

A ü s schreiben.

Den OrtSvorständen des Kreises wird hiermit auf Grund der §§. 57 bis 60 der Militair-Ersatz-Jnstrüktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 zur Nachricht und Nachachtung eröffnet, daß:

1) die Geistlichen sowie die mit Führung von Geburts­registern beauftragten Behörden ihnen die Geburts­listen über alle diejenigen in der betreffenden Ge­meinde resp, innerhalb der betreffenden Gemarkung geborenen männlichen Personen, welche in dem be­gonnenen Kalenderjahre das 1L Lebensjahr vollen­den, am 1 5. Januar jeden JabreS einzurei« dien baden, und

.2) die in jenen Listen verzeichneten Personen von den OrtSvorständen alsbald in die für den betreffenden Jahrgang - (der dermalige Jahrgang erstreckt sich auf alle im Kalenderjahre 1853 geborenen Personen männlichen Geschlechts) anzulegende Stammrolle einzutragen sind.

Die OrtSvorstände haben sich jedoch nicht daher zn begnügen, nur diejenigen Militairpflichtigen, welche in den Geburtslisten oder CivilstandSregistern stehen, oder sonst angemeldet werden, in die Stammrolle ein­zutragen, sondern es ist ihre Pflicht, vonAmlswegen zu ermitteln, welche Militairpflichtigen etwa außerdem vorhanden oder gestellungspflichtig sind, um sie so­gleich zur Anmeldung anzubalten-